258 Hypotheken- und Kommunal-Banken. durch das Los bestimmt. Insoweit eine Künd. der Pfandbr. nicht bis 1./4. 1964 erfolgt, ist die Ges. zur Rückzahlung am 1./4. bezw. 1./7. 1964 verpflichtet. In Umlauf Ende 1910 M. 30 000 000; Kurs Ende 1907–1910: In Berlin: 98.25, 100.20, 99.80, 99.50 %. – In Frankf. a. M.: 98.30, 100.20, 100.80, 99.50 %. Zulassung zur Notiz an der Berliner Börse er- folgte Anfang Juli 1907, in Frankf. a. M. Mitte uli 1907. Am 28./1. 1908 wurde ein Teil- betrag von M. 10 000 000 zur Zeichnung zu 97.75 % aufgelegt. 4 % Pfandbr., M. 30 000 000, Ausgabe von 1909. vor 2./1. bezw. 1./4. 1919 nicht rück- zahlbal Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. 30 Abt. à M. 1 000 000. Zs.: Abt. 1 bis 20 am 2./1. u. 1./7., Abt. 21–30 am 1./4. u. 1./10. Die Pfandbr. sind seitens der Ges. 3 Mon. nach erfolgter Künd., jedoch nicht vor 2./1. bezw. 1./4. 1919 einlösbar. Die Auslosung einzelner Nummern zwecks Einlös. ist ausgeschlossen. Die Kündig. kann sich nur je auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne der 30 Abt. erstrecken und ist immer nur zum 2./1. oder 1./7. bezw. 1./4. oder 1./10. zulässig. Die jeweilig zur Kündig. gelangenden Abt. werden durch das Los bestimmt. In Umlauf Ende 1910: M. 27 122 300. Kurs in Berlin Ende 1909–1910: 100.80, 100.25 %. Eingeführt daselbst 20./3. 1909 zum ersten Kurse von 101.25 %. – Seit April 1909 auch in Frankf. a. M. notiert. Kurs daselbst Ende 1909–1910: 100.80, 100.25 %. 4 % Pfandbr., M. 20 000 000, Ausgabe von 1911, frühestens zum 2./1. 1921 rückzahlbar. Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100. 20 Abt. à M. 1 000 000. Zs.: Abt. 1–10 am 1./4. u. 1./10., Abt. 11–20 am 1./1. u. 1./7. Die Pfandbr. sind seitens der Bank 3 Mon. nach erfolgter Künd., jedoch nicht vor 2./1. 1921 einlösbar, sonst Tilg.-Modus wie bei Ausgabe von 1909 aber nur zum 2./1. u. 1./7. Kurs: Zugelassen in Berlin Ende 1910; Voranmeldungs- kurs bis 4./1. 1911: 100.25 %. Anfang Febr. 1911 auch in Frankf. a. M. eingeführt. Kommunal-Obligationen: Der Gesamtbetrag der in Umlauf befindl. Komm- Oblig. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch solche Darlehen von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein, welche an Preuss. Körperschaften des öffentl. Rechts (Provinzen, Kreise, Städte etc.) gewährt sind, oder für welche eine solche Körperschaft die volle Gewährleistung übernommen hat, u. darf unter Hinzurechnung der in Umlauf befindl. Pfandbriefe der Bank die Summe von M. 400 000 000 nicht übersteigen. Wenn infolge der Rückzahl. von Komm.-Darlehen oder aus einem anderen Grunde die vorgeschrieb. Deckung nicht mehr vorhanden ist, so muss der Fehlbetrag einstweilen durch Schuldverschreib. des Reichs oder eines Bundesstaats oder durch Geld ersetzt werden. Die zur Deckung der Komm.-Oblig. bestimmten Darlehen u. die ersatzweise zur Deckung bestimmten Wertpapiere sind von der Bank einzeln in das Kommunaldarlehens-Register einzutragen. Der staatlich bestellte Treuhänder hat die Eintragung zu überwachen u. auf den Komm.-Oblig. vor deren Ausgabe das Vorhandensein der vorschriftsmäss. Deckung u. die Eintragung in das Register mit seiner Unterschrift zu bescheinigen. Die Urkunden über die in das Register eingetrag. Komm.-Darlehen, sowie die sonst. zur Deckung der Schuldverschreib. der Bank bestimmten werte hat der Treuhänder unter dem Mitverschlusse der Bank zu verwahren. Für die pünktl. Zahlung von Kapital u. Zs. der Komm.-Oblig. haftet die Bank mit der Gesamtheit der zur Deckung dienenden Komm.-Darlehen, mit dem A.-K. u. mit ihrem gesauiten übrigen Vermögen. 4 % Kommunal-Oblig. M. 10 000 000, Ausgabe von 1908, vor dem 1./7. 1918 nicht rück- zahlbar. Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. 10 Abt. à M. 1 000 000. ? 1./7. Die Oblig. sind seitens der Ges. 3 Monate nach erfolgter Kündigung, jedoch nicht vor dem 1./7. 1918, einlösbar. Die Auslos. einzelner Nummern zwecks Einlösung ist ausgeschlossen. Die Kündigung kann sich nur auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne der 10 Abteilungen erstrecken und ist immer nur zum 2./1. oder 1./7. zulässig. Die jeweilig zur Kündigung gelangenden Abt. werden durch das Los bestimmt. Die Komm.-Oblig. sind mündelsicher und werden von der Reichsbank in Klasse I beliehen. In Umlauf Ende 1910: M. 9 680 000 bei M. 19 071 999 Komm.-Darlehen. Kurs Ende 1908–1910: In Berlin: 101.20, 101, 101.75 % – In Frankf. a. M.: 101.20, 100.90, 100.20 %. Eingeführt in Berlin u. Frankf. a. M. im Juni 1908. Aufgelegt M. 5 000 000 am 25./6. 1908 zu 98.75 %. 4 % Kommunal-Oblig. M. 10 00) 000, Ausgabe von 1909, vor 2./1. 1919 nicht rückzahlbar. Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. 10 Abt. à M. 1 000 000. Zs.: 2./1. u. 1./7. Die Oblig. sind nicht vor 2./1. 1919 einlösbar, sonst Tilg., Mündelsicherheit etc. wie oben bei Ausgabe von 1908. In Umlauf Ende 1910: M. 7 405 600. Kurs in Berlin Ende 1909–1910: 101.50, 101.25 %. Eingeführt daselbst 7./4. 1900 zum ersten Kurse von 102 %. —– Seit April 1909 auch in Frankf. a. M. notiert; Kurs daselbst Ende 1909–1910: 101.50, 101 %. Verj. verl. Pfandbr. u. Kommun.-Oblig.: 30 J. n. Zahlbarkeit; Coup.-Verj.: 4 Jahre (K.) Auch werden aus den eingelösten Coup. die Inhaber verl. Stücke ermittelt und direkt be- nachrichtigt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. im II. Quartal des Jahres Stimmrecht: 1 Aktie à M. 600 = 1 St., 1 Aktie à M. 1200 = 2 St. Gewinn-Verteilung: 10 % z. R.-F. bis 20 % des A.-K., dann bis 4 % Div., vom verbleib. Überschuss der Dir. vertragsm. Tant., dem Kuratorium 7 % Tant., Rest nach G.-V. Das Kura- torium erhält auch eine feste jährl. Vergütung von zus. M. 40 000, welche auf die Tant. in Anrechnung zu bringen ist. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Unterlagshypoth. 341 347 905, freie Hypoth. 33 311 321, Kommunal-Darlehen 19 071 999, Kassa 1 849 486, Wechsel 251 362, eigene Pfandbr. u.