322 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank in München mit Piliale in Landshut und Wechselstuben in München, am städtischen Schlacht- u. Viehhof, im Tal (Sparkassenstr. 2) und in Pasing. Zweigbureaus der Hypoth.-Abt. in Berlin, Nürnberg u. Düsseldorf. Gegründet: 1./7. 1834 bezw. 15./6. 1835. Statutänd. 18./12. 1899, 4./3. 1902, 2./3. 1906, 5./3. 1908 u. 5./3. 1910. Zweck: Die Anstalt zerfällt in eine Hypotheken-Abteil. u. Kaufmännische Abteil. u. steht unter königl. bayerischer Staats-Oberaufsicht. Die Hypothekenbank (Hypotheken-Abteilung) gewährt gegen hyp. Sicherheit an erster Stelle Darlehen bis zur Hälfte des von der Bank-Direktion ermittelten Wertes der Pfandobjekte innerhalb des Deutschen Reiches a) ohne annuitätenweise Tilg., regel- mässig 10 Jahre fest, sodann auf Grund 9 monatiger, beiderseits freistehender Kündigung rückzahlbar an den Zinsterminen; b) annuitätenweise tilgbar, regelmässig unkündbar seitens der Bank und halbjährig kündbar seitens der Schuldner. Die Darlehen werden gewährt entweder in Pfandbr., zum Nennwerte gerechnet, oder in Geld unter Abzug einer von Fall zu Fall zu vereinbarenden Abschlussprovision. Belehnbar sind alle Gattungen des Immobiliarbesitzes, soweit dieselben entweder einen sicheren, nachhaltigen Ertrag gewähren oder einen leicht realisierbaren Verkaufswert besitzen. Ausgeschlossen von der Beleihung sind z. Z. auf Grund von $§ 2 des Reglements vom Jahre 1905 Bergwerke, Steinbrüche und Torfstiche. Die Wertsermittelung erfolgt auf Grund der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Anweisung über Wertsermittelung. (Siehe auch Pfandbr.) Die Wechselbank (kaufmännische Abteilung) ist befugt zum Betriebe aller Bank- und Finanzgeschäfte (mit Ausschluss der Zeit-, Prämien- und Warengeschäfte für eigene Rechnung, für fremde Rechnung nur dann, wenn damit keine Kreditgewährung ver- bunden ist); sie betreibt insbesondere das Diskonto-, Effekten-, Akzeptations-, Konto- korrent-, Kredit- und Lombardgeschäft. — Wertpapiere jeder Art werden von ihr in Verwahrung und Verwaltung als ,offene Depots' genommen. Verlosbare Papiere der Deponenten werden auf Antrag gegen Kursverlust versichert. Auch „geschlossene Depots“ werden zur Aufbewahrung übernommen, ebenso werden eiserne Schrankfächer (Safes) dem Publikum mietweise überlassen. Die G.-V. v. 2./3. 1905 beschloss die Abtrennung der Versich.-Abteil. ab 1./1. 1906 durch Umwandlung derselben in eine selbständige Akt.-Ges. unter der Firma Bayerische Versicherungsbank A.-G. vormals Versicherungs-Anstalten der Bayerischen Hypotheken- u. Wechselbank mit einem A.-K. von M. 10 000 0000, wovon 25 % eingezahlt sind. Die Aktien befinden sich im Besitz der Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank u. wird deren Be- gebung 2. Zt. nicht beabsichtigt. (Div. für 1907–1910: 26, 28, 28, 0 %.) Mitte 1905 errichtete die Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank im Verein mit der Dir. der Disconto-Ges. in Berlin die Bayer. Disconto- u. Wechsel-Bank A.-G. in Nürnberg, Augsburg und Würzburg (A.-K. M. 12 000 000, Div. 1906/07–1909/10: 5, 5, 5, 5 %), wobei die Bankhäuser G. J. Gutmann in Nürnberg, P. C. Bonnet in Augsburg u. Friedr. Günthert in Würzburg von der neuen Bank aufgenommen wurden: seitdem wurden weitere Zweigniederlass. eröffnet. Die Bank ist ferner beteiligt bei der „Revision“ Treuhand-Akt.-Ges. in Berlin (Div. 1907–1910: 4, 6, 6, 6 %), sowie bei der Bayer. Revisions- u. Vermögensverwalt.-Akt.-Ges. in München (Div. 1907–1910: 8, 12, 12, 12 %). Kapital: M. 60 000 000 und zwar in 3185 Aktien a fl. 500 (M. 857%) und in 57 270 Aktien à M. 1000, sämtlich auf Namen lautend. Ursprüngliches A.-K. fl. 10 000 000, er- höht 1851 auf fl. 20 000 000, 1893 um M. 5 000 000, weitere Erhöhung lt. G.-V. v. 7./3. 1898 um M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber., angeboten den Aktionären 15.–31./3. 1898 zu 250 % u. 3 % Spesenanteil. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 4./3. 1902 um M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./4. 1902, begeben an die alten Aktionäre 10.–29./3. 1902 zu 250 % einschl. der Em.-Kosten. Nochmalige Erhöhung lt. G.-V. v. 2./3. 1906 um M. 5 000 000 (auf M. 54 285 714.30) in 5000 Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1906, begeben an die alten Aktionäre 15..–31./3. 1906 zu 255 % einschl. der Em.-Kosten. Auf 8 Aktien à fl. 500 u. 3 Aktien à M. 1000 entfiel 1 neue Aktie à M. 1000, ebenso auf 9 Aktien à M. 1000 u. 1 Aktie à fl. 500 1 neue Aktie à M. 1000 oder auf 69 Aktien a fl. 500 6 neue Aktien à M. 1000 oder auf 69 Aktien à M. 1000 7 neue Aktien à M. 1000. Zuletzt erhöht lt. G.-V. v. 5./3. 1910 um M. 5 714 285.70 (auf M. 60 000 000) durch Ausgabe von 5713 Aktien à M. 1000 u. 1 Aktie zu M. 1285.70, div.-ber. ab 1./7. 1910, angeboten den alten Aktionären vom 9.–31./3. 1910 zu 250 %. Agio mit M. 7 800 000 in R.-F. Die G.-V. v. 5./3. 1908 beschloss, den Aktionären den Umtausch der damals noch vorhandenen 40 000 Aktien à fl. 500 gegen neu auszufertigende Stücke à M. 1000 in der Weise anzubieten, dass je 7 Gulden-Aktien gegen je 6 neue Mark-Aktien eingezogen werden; bis ult. 1910 gelangten 36815 Gulden-Aktien zur Einliefer. (Neuerdings gestellte Umtauschfrist 30./12. 1911.) pfandbriefe: Die Bank darf Hypoth.-Pfandbriefe a) bis zum 20 fachen Betrag des am 1./5. 1898 eingezahlt gewesenen A.-K. von M. 44 285 714 u. b) bis zum 10 fachen Betrag des nach dem 1./5. 1898 eingezahlten A.-K. u. des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten Reservefonds ausgeben. Bei der Berechnung zu b bleiben die Reservefonds, welche bei Erreichung des nach a zulässigen Höchstbetrags vorhanden waren, ausser Betracht. Dieselben können sowohl auf Inhaber