3324 Hypotheken- und Kommunal-Banken. 4 % unverlosbare Hypoth.-Pfandbr. lt. minist. Genehm. v. 29./10. 1910, Stücke a M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. 4 % verlosbare Hypoth.-Pfandbr. lt. minist. Genehm. v. 21./1. 1911 M. 20 000 000, Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200, 100. 4 % unverlosbare Hypoth.-Pfandbr. lt. minist. Genehm. v. 19./4. 1911, M. 25 000 000, Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. Kurs der Pfandbr. nach dem Münchener Kurszettel Ende 1910: 4 % verlosbare ältere Jahrgänge bis inkl. 1907: 100.40 %; 4 % verlosbare Jahrgänge 1908–1910: 100.60 %; 4 % tilgbar ab 1916: 101 %; 4 % unverlosbare ab 1910/12 kündbare: 100 %; 4 % unverlosbare u. unkündbar bis 1916/20: 101.10 %; 3½ % verlosbare: 93 %; 3½ % unverlosbare 92.20 %. Die Bank ist seitens der bayer. Staatsregierung von der Prospekt-Einreichung an der Münchner u. Augsburger Börse entbunden worden. Coup.-Einlösung schon ½ Monat vor Fälligkeit. Tilg. bei den 4 % u. 3½ % verlos- baren jährl. mind. ½ % mit Zs.-Zuwachs. Reglementgemäss werden die verlosbaren Pfandbr. alle Jahre im Mai und Nov. verlost und die gezogenen Pfandbr. am nachfolgenden ersten Kalenderquartalstag im Nennwert heimbezahlt. Die verlosbaren Pfandbr. sind seitens der Bank halb- oder viertelj. kündbar und rückzahlbar im Wege der Verl. nach Massgabe des zu bildenden Tilg.-F. Die unverlosbaren Pfandbr. sind viertelj. kündbar seitens der Bank, unkündbar seitens der Inhaber; während der ersten 10 Jahre vom Datum der Em. ab darf eine Rückzahlung derselben auch seitens der Bank nicht erfolgen. Die in einem Teile der Pfandbriefe zugesicherte Einlös. innerh. längstens 70 Jahren nach Ablauf der 10jährigen Sperrfrist hat während dieser Zeit im Wege der Kündig. oder des freihändigen Rückkaufes zu geschehen. Im übrigen haftet die Bank dafür, dass ab 1935 alljährlich von der je am Ende des Vorjahres umlaufenden Gesamtsumme der un- verlosbaren Pfandbriefe der Bank (ohne Rücksicht auf den Zinssatz) mind. 2 % und zwar hiervon mind. 1 % aus den beiden jeweils ältesten J ahrgängen aus dem Verkehre gelangen und vernichtet werden. Soweit zur Erfüllung des vorstehend gegebenen Versprechens eine Kündig. geboten ist, sind die Pfandbriefe nach der Reihenfolge ihrer Emission und Pfandbriefe désselben Emissionsjahres, aber verschiedener Zinsgattung nach Verhältnis ihres effektiven Umlaufes heranzuziehen. Zur Tilg. werden verwendet die eingegangenen Kapitals-Tilgungsquoten der Pfandbr.- Anlehen und die darüber hinaus freiwillig gemachten Kapitals-Rück- oder Abschlags- zahlungen der Hypoth.-Schuldner, insoweit dieselben in barem Gelde geleistet werden. Wenn durch diese Summe der Tilg.-F. nicht mind. M. 200 000 erreicht, findet eine Verl. nicht statt. 1 % Depositalzins. Für die Verzinsung und Heimzahlung ihrer Pfandbriefe haftet die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank mit ihrem ganzen Vermögen, namentlich aber mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypoth.-Register eingetragenen Hypoth.-Darlehen und Wert- papiere, sowie den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, welche niemals weniger betragen dürfen als die Gesamtsumme der umlaufenden Pfandbr. Die Einhaltung dieses Verhältnisses wird von dem von der kgl. Staatsregierung aufgestellten Bankkommissar, welcher zugleich als Vertreter der Pfandbr.-Gläubiger (Treuhänder) fungiert, überwacht. Bank-Obligationen: Es sind dies Schuldscheine zu 3½ % mit 12 monat. Kündig.-Frist. Zs. 1./1. u. 1./7. Ende 1910 in Umlauf: M. 1 900 000. Kurs Ende 1895–1910: 101.50, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100.50, 101, 100.50, 100.50, 100, 100, 99, 99, 98.75 %. Notiert in München. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jährl., spät. im Monat März. Stimmrecht: 1 Aktie aà fl. 500 = 6 St., 1 Aktie à M. 1000 = 7 St.; Maximum 1500 eigene u. 1500 fremde St. Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage der G.-V. ihren Aktienbesitz im Aktienbuche auf ihren Namen umsschreiben liessen und über den fort- dauernden Besitz Nachweis liefern. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, welche spät. am Tage vor der öffentl. Einberuf. der G.-V. im Aktienbuche ihren Aktienbesitz auf ihren Namen umschreiben liessen u. nicht später als am dritten Tage vor der G.-V. den noch bestehenden Aktienbesitz nachgewiesen haben; dagegen werden Berechtig.-Karten auf Namen ausgestellt. Gewinn-Verteilung: 1) Aus den Erträgnissen des Pfandbriefdarlehensgeschäftes ist für etwaige Kapitalverluste ein Specialreservefonds anzusammeln, dessen jährliche Zugangsquote nicht weniger als 10 % des nach dem Unterschiede zwischen dem Pfandbriefhypothekenzins und dem Pfandbriefcouponzins berechneten Reinertrages des Pfandbriefdarlehensgeschäftes jährlich betragen darf und solange fortgesetzt werden muss. bis dieser Spez.-R.-F. 5 % der umlaufenden Pfandbr.-Summe erreicht. bezw. bis zu dieser Höhe wieder ergänzt sein wird. Falls dieser Spez.-R.-F. jemals angegriffen werden sollte. ist er vor jeder anderweitigen Verwendung der Erträgnisse des Pfandbriefdarlehensgeschäftes wieder auf den früheren Betrag zu ergänzen. 2) Der Überrest steht zur gesetzl. Verf. der G.-V. Der A.-R. bezieht eine Tant. von 2 % des nach $ 245 H.-G.-B. zu berechnenden Gesamterträgnisses der Bank. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Hypoth.-Darlehen 1 091 574 036, do. Zs.-Kto: a) rückst. 2 831 437, b) 1./1. 1911 fällig 3 684 656, c) eskomptiert 7 282 095, Wechsel 27 007 130, Lombard 3 088 300, do. Zs.-Kto 25 670, dauernde Beteil. 6 869 250, Effekten u. Konsortial-Kto (darunter 8 874 900 eig. Hypoth.-Pfandbr. u. 244 500 Bankoblig eig. Em.) 24 724 306, Kontokorrent-Debit. (darunter 9 121 583 Guth. bei Banken u. Bankiers u. 2 535 743 Avale) 83 151 474. Bankgebüäude u. Häuserbesitz a. d. Theatiner- u. Promenadenstr. sowie Filial-Gebäude Landshut 5 330 534, Güter-Liquid.-Kto d. Hypoth.-Abteil. 331 003. Kassa 3 585 262. – Passiva: A.-K. 60 000 000,