326 Hypotheken- und %% deren A.-K. M. 6 500 000 bezifferte, wurden M. 3 900 000 neue Aktien der Bayer. Vereinsbank gewährt. Am 1./3. 1908 wurde unter Aufnahme der Bankfirma Aug. Leipert eine Zweig- niederlassung in Kempten ins Leben gerufen. 1909 Ubernahme der Bankabteil. der Firma C. Keck & Sohn in Augsburg; seit 1910 Beteilig. bei der Bankfirma Braun & Schaidler, Lindau. Als Hyp.-Institut ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 u. ihres Reglements für das Hypoth.-Bank-Geschäft auf inländ. Grundstücke hypoth. Darlehen in barem Gelde oder in Hypoth.-Pfandbr. der Bank zum Nennwerte zu gewähren und auf Grund der erworbenen Hypoth. bis zu deren Gesamtbetrag verzinsliche, auf nicht weniger als M. 100 lautende, mit Zinsscheinen versehene Schuldverschreib. (Hypoth.- Pfandbr.) auszugeben; Hypoth. zu erwerben, zu veräussern und zu beleihen; an inländ. Körperschaften des öffentlichen Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft nichthypoth. Darlehen in barem Gelde oder in Kommunal- Oblig. der Bank zum Nennwerte zu gewähren und auf Grund der so erworbenen Forder. bis zu deren Gesamtbetrag verzinsl., auf nicht weniger als M. 100 lautende, mit Zins- scheinen versehene Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) auszugeben. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche. ausser den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den von der Königl. Bayer. Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hiernach darf die Be- leihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen, eine höhere Be- leihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft. Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. gegeben werden, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als % des Hypoth.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Kapital: M. 45 000 000 in 30 000 Aktien (Nr. 1–30 000) à M. 600 u. 22 500 Aktien (Nr. 30 001–52 500) à M. 1200. Das urspr. A.-K. von M. 18 000 000 wurde erhöht 1890 um M. 9 000 000, ferner lt. G.-V.-B. vom 5. Nov. 1897 um M. 6 000 000 in 5000 Aktien à M. 1200, wovon 4500 Stück offeriert den Aktionären zu 164 % am 10.–30. Nov. 1897, div.-ber. ab 1. Jan. 1898. Die G.-V. v. 28. Nov. 1898 beschloss weitere Erhöhung um M. 4 500 000 in 3750 Aktien à M. 1200. Von diesen Aktien wurden 2750 Stück am 5.–19. Dez. 1898 den Aktionären zu 165 % an- geboten, ab 1./1. 1899 div.-ber. Nochmals erhöht lt. a. o. G.-V. v. 20./2. 1908 um M. 7 500 000 (also auf M. 45 000 000) in 6250 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1908, hiervon dienten M. 3 900 000 zu pari zur Übernahme der Nürnberger Bank (siehe oben), M. 999 600 zu pari zur Übernahme der Würzburger Volksbank (siehe oben), restliche M. 2 600 400 wurden zu 150 % an ein Konsort. begeben, welches davon M. 1 785 600 den alten Aktionären v. 21./4.–4./5. 1908 zu 160 % = M. 1920 und M. 759 600 den Inhabern mehrerer von der Bank übernommener Bankgeschäfte anbot. – Die Aktien lauten auf den Inhaber; können in auf Namen lautende und diese wieder auf Inh.-Aktien umgeschrieben werden. – Gründerrechte 1890 durch Ver- trag aufgehoben. Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen. Diese lauten auf den Inhaber, können aber auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. Die Gesamt- summe der umlaufenden Hypoth.-Pfandbr. zuzüglich der umlaufenden Kommunal-Oblig., für welche das gesamte Gesellschaftsvermögen haftet, darf den zehnfachen Betrag des eingezahlten A.-K. und des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten R.-F. nicht übersteigen. Den Pfandbr. ist im Königreiche Bayern durch Ministerialverordnung vom 9./9. 1899 die Mündelsicherheit verliehen; ferner ist lt. Ministerialbekanntmachungen vom 30./10. und 3./11. 1899 die Anlage von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch der- jenigen der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeind- licher Verwaltung stehenden Stiftungen in den Pfandbr. gestattet. Auch die Kommunal-Oblig. sind in Bayern zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen zugelassen. Ende 1910 befanden sich bei einem Gesamtbestande von M. 445 766 870 an Hyp.-Dar- lehen (davon M. 439 696 720 zur Pfandbr.-Deckung) in Umlauf M. 434 396 700 an Pfandbr. in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100, davon M. 178 730 000 zu 4 % und M. 255 666 700 zu 3½ %. 4 % Pfandbr., jederzeit verlosbar u. kündbar. Serien 19, 21, 23, 31, 47, 53, 69 u. 93. Zs. 1./1. u. 1./7. Serie 18, 20 u. 22. Zs. 1./4. u. 1./10. In Umlauf Ende 1910: M. 87 688 800. Kurs Ende 1895–1910: In München: 101.10, 99.90, 100, 100.20, 100.25, 99.60, 100.50, 102.40, 101.90, 101.70, 101.30, 101, 99.80, 100, 100.70, 100.50%. Ausserdem notiert in Augsburg. Serie 47 eingeführt in München im Febr. 1908, in Augsburg im März 1908. Serie 53 (M. 10 000 000) u. 69 (M. 10 000 000) gelangte ab 25./8. 1908 bezw. 15./4. 1909, Serie 93 (M. 10 000 000) ab 6./1. 1910 zur Ausgabe. Die per 1./5. 1909 gekündigten Serien 16 u. 17 wurden auch in Frankfurt a. M. notiert. 4 % Pfandbr., Verl. u. Kündig. auf 10 Jahre ausgeschlossen; bei Serie Serie 24 bis 1./6. 1911, Serie 25 bis 1./11. 1911. Zs. 1./4. u. 1./10. In Umlauf Ende 1910: M. 17 308 600. Kurs Ende 1900–1910: In München: 100, 100.70, 103.50, 103.70, 103.30, 102.30, 101.70, 99.80, 100, 100.70, 100 %. Ausserdem notiert in Augsburg. 4 % unverlosbare Pfandbr., jederzeit kündbar. Serien 48–52. Zs. 1./4. u. 1./10. In Umlauf Ende 1910: M. 4 372 800. Eingeführt in München u. Augsburg. Kurs in München Ende 1908–1910: 100, 101, 100.50 %.