476 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. Aufsichtsrat: (5–9) Vors. Baurat Herm. Ritter, Stellv. Stadtrat H. Flinsch, Ing. Wilh. Holzmann, Bank-Dir. Sigm. Wormser, Frankf. a. M.: Komm.-Rat Ernst Meyer, Bank-Dir. Arth. von Gwinner, Berlin; Dr. Ing. Wilh. Lauter. Charlottenburg. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank; Hamburg: M. M. Warburg & Co.; Berlin, Vossstr. 16: E. J. Meyer; München: Bayer. Vereinsbank. Mietheim-Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M. Gegründet: 10./2. 1910; eingetr. 28./2. 1910. Gründer: a) Institut für Gemeinwohl G. m. b. H., b) Fabrikant Georg Knodt, c) Louis Marburg & Söhne, d) Rentner Dr. Alfred Raab, e) Prof. Dr. Heinr.' Roessler, f) Hartmann & Braun, Akt.-Ges., g) Maschinenfabrik Mönus, Akt.-Ges., h) Frankfurter Gasgesellschaft; i) Fa. J. & W. Proesler, sämtl. Frankf. a. M. Zweck: Bebauung der von der Stadt Frankf. a. M. in Erbbaurecht übernommenen, an und nächst der Voltastr. in Frankf. a. M. belegenen Grundstücke Bockenheimer Gemarkung Karte X Nr. 350/190 etc., 371/176 etc., 365/177, 366/178 etc., 367/180, 382/181, 383/182, 384/183, 385/186 etc. im Flächengehalt von 6050 qm und die Vermietung der auf diesen Grundstücken errichteten Gebäulichkeiten. Die Ges. ist berechtigt, nach dem 1./1. 1912 ihren Geschäfts- betrieb auf ähnliche Unternehm. auszudehnen. Sobald jedoch die Stadtgemeinde Frank- furt a. M. in Gemässheit dieser Satzungen und des mit ihr abgeschlossenen Vertrags vom 10./2. bezw. 1./3. 1910 Aktionärin geworden ist, kann diese Ausdehnung kraft des ihr alsdann zustehenden Aktionärsonderrechts nur mit Zustimmung des Magistrats als ihres gesetzlichen Vertreters erfolgen. Auf den Grundstücken wurden 1910 20 Häuser mit 160 Wohnungen errichtet u. bis 1./10. 1910 fertiggestellt. Die Mietpreise ergeben eine jährl. Bruttoeinnahme von M. 57 600. Kapital: M. 150 000 in 150 Nam.-Aktien à M. 1000. Aktien nicht notiert. Anleihe: M. 612 000 in 4 % Oblig. v. 1910, unkündbar u. unverlosbar bis 1./3. 1940, rückzahlbar zu pari. Stücke à M. 1000 lautend auf den Namen des „„ J. Dreyfus & Co. in Frankf. a. M. oder deren Order und durch Indoss. übertragbar. Tilg. lt. Plan ab 1940 in spät. 30 Jahren durch jährl. Auslos. im Febr. 19400 auf 1./9. (erstmals 1940); ab 1940 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Zur Sicherung der der Stadt aus dem Vertrage mit der Mietheim-Akt.-Ges. zustehenden Rechte und erwachsenden Forderungen, insbes. der Forderung auf Ersatz der von der Stadt zufolge der übernommenen Garantie der Oblig. geleisteten Zahlungen ist auf das Erbbau- recht eine Sicherungshypoth. bis zum Betrage von M. 700 000 einzutragen. Für die recht- zeitige Zahlung der Zs., sowie für Tilg. des Kap. haftet die Ges. mit ihrem Vermögen, so- wie mit allen ihren Einkünften. Die Stadt Frankfurt a. M. hat selbstschuldner. Haftung für Kapital und Zs. übernommen. Der Erlös der Anleihe dient zum Bau der 20 Häuser der Ges. Coup.-Verj.: 5 J. (F.), der Stücke in 10 J. (F.). Zahlst.: Frankf. a. M.: J. Dreyfus & Co. Kurs Ende 1910: 102 %. Eingeführt in Frankf. a. M. im März 1910. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Max. 20 St. Gewinn-Verteilung: a) 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.); b) an die Stadtgemeinde, erstmals v. 1./1. 1912 ab, behufs Ankaufs von Aktien die feste Summe von M. 2940 u. 4 % des Nominalbetrages der aus diesen Beträgen in den Vorjahren angekauften Aktien, zuzüglich der von der G.-V. jährlich zu bestimmenden weiteren Beträge abzuführen; c) an die Stadt- gemeinde Frankf. M. diejenigen Beträge, welche diese etwa in den Vorjahren auf Grund der von ihr übernommenen Garantie für die Verzinsung und ev. Tilg. der Oblig. gezahlt hat, zuzügl. 4 % Zs. für diese vorgelegten Beträge abzuführen; d) über den hiernach ver- bleibenden Reingewinn beschliesst die G.-V. unter Beobachtung der im Vertrag mit der Stadtgemeinde Frankf. a. M. und der entsprechenden in den Satzungen der Ges. enthaltenen Vorschriften betr. der Div., die in keinem Falle 5 % des A.-K. überschreiten darf, sowie der zu bildenden Fonds. Die Stadt ist verpflichtet, den ihr von der Ges. überwiesenen Betrag von M. 2940 Be Zs. zum Erwerb von Aktien der Ges. zu verwenden, und zwar zu einem Preise von 110 % des Nominalbetrags. Die Aktionäre sind hierbei verpflichtet, die Aktien, welche durch das Los bestimmt werden, der Stadt zu vorgenanntem Preise käuflich zu überlassen. Mit der Ablieferung u. Über schreibung der Aktien auf die Stadt werden diese Aktien Eigentum der Stadt, welche daher alle Rechte der Aktionäre mit Ausnahme des Div. Bezuges ausüben darf. Die Stadt hat ausserdem das Recht, auf den 1. Jan. jeden Jahres sämtliche noch aus- stehenden Aktien zum Preis von 110 % zu verlangen, vorausgesetzt, dass der Magistrat mind. 6 Monate vorher die entsprechende Mitteilung an die Ges. hat gelangen lassen. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Gebäude 760 246, Kassa 2579, Stadthauptkasse- Guth. 76 087, Frankfurter Bank-Guth. 5364, Mietrückstände 241, Verlust 4345. Eassiva ... 150 000, Oblig. 612 000, Bauzs. 2458, Bauforder. 72 400, Kredit. 12 007. Sa. M. 848 865. Gewinn- u. Verlust- Konto: Bebes. Betriebsunk. 3201, Erbbauzs. 1406, Zs. 5004, Erricht.- Kosten 5825. – Kredit: Miete 11 0 Verlust 4345. Sa. M. 15 438. Dividende: Höchstens 5 %. Bis 11 1911 wurden 4 % B au-Zs. gewährt.