47 8 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. Tornow'sche Terrain-Akt.-Ges. in Frankfurt a. M. Gegründet: 14./1. 1908 mit Wirkung ab 1./1. 1908; eingetr. 7./2. 1908. Gründer: Die Internationale Baugesellschaft, Deutsche Vereinsbank, Dir. Dr. jur. Felix Reinert, Bank-Dir. Rud. Wolfskehl, Bank-Dir. Sigmund H. Wormser, Frankf. a. M. Es übernahmen die Inter- nationale Baugesellschaft M. 467 000 Aktien Lit. A und M. 262 000 Lit. B, die Deutsche Vereinsbank M. 2 530 000 Lit. A und M. 1 238 000 Lit. B, die übrigen Gründer je M. 1000 Aktien Lit. A. Zweck: Erwerb von Grundstücken, insbesondere der in der Gemarkung Frankf. a. M. belegenen Grundstücke, welche die Internationale Baugesellschaft zu Frankf. a. M. von den Erben des am 21./9. 1904 verstorbenen Rentier Eugen Tornow durch Kaufvertrag vom 2./12. 1907 in Erwartung der Errichtung der Ges. für diese angekauft hat; Verwertung und Ausnutzung dieser und anderer noch zu erwerbender Grundstücke in jeder Art, nament- lich auch durch Herstellung von Strassen, Plätzen, Baulichkeiten und sonstigen Anlagen, ferner die Wiederveräusserung im ganzen oder in Parzellen, Aufnahme und Gewährung von hypothek. Darlehen sowie die Beteiligung an anderen die Erreichung des Gesellschafts- zweckes fördernden Unternehmungen. Die Ges. ist befugt, Kredit in Anspruch zu nehmen, disponible Barmittel auszuleihen oder durch Diskontierung von Wechseln, Ankauf oder Beleihung von Wertpapieren aller Art, oder durch Anlegung bei Bankhäusern nutzbar zu machen, Unternehmungen, welche nach dem Ermessen des Vorstandes und des A.-R. ihre Zwecke fördern, zu begründen u. einzurichten oder sich an solchen Unternehm. zu beteiligen u. überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, welche dem Vorst. in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreichung des Ges.-Zweckes angemessen erscheinen. Die seitens der Akt.-Ges. bei deren Gründung von der Internat. Bauges. als auftraglose Geschäftsführerin übernommenen Grundstücke umfassen die Areale Kartenblatt 195 Parzelle 2 (Grösse 40 ha 57 a 46 qm), Kartenblatt 293 Parzelle 57/41 (29 a 66 qm) u. Kartenblatt 293 Parzelle 59/41 (34 a 94 qm) Das Gelände umfasst a) südlich der Mainzerlandstrasse und westlich des Taunusbahn- dammes 40 ha 57 a 46 qm, b) an der Cronstettenstrasse 64 a 60 qm, zus. 41 ha 22 a 06 qm. Von dem Gelände –— an der Mainzerlandstrasse –— ist das Gebiet nördlich der verlängerten Höchsterstrasse nach dem Vertrage mit der Stadt dem gemischten Viertel einverleibt. Die Gesamtabtretung an die Stadt für Strassen und einen öffentlichen Platz beträgt 12 ha 84 a 69 qm, es verbleiben demnach an Baugelände im gemischten Viertel 19 ha 79 a 53 qm und im Fabrikviertel 7 ha 93 a 24 qm. Die Erstellung der Kanalisierung und der Strassen liegt der Ges. ob; dieselbe ist hiernach in der Lage, nach deren Fertigstellung baureifes Gelände frei von Kanal- und Strassenbeiträgen zum Verkauf zu bringen. Das Gelände an der Cronstettenstrasse ist frei von Strassenabtretungsverpflichtungen und sind nur noch die Beiträge für die Kanalisierung und Strassenherstellung zu leisten. Der Kaufpreis der angeführten Grundstücke beträgt M. 4 332 813, worauf M. 2 500 000 zu 4 % verzinsliche Hypotheken entfallen, die Unkosten, Zinsen etc. belaufen sich auf M. 74 185. Das erste Geschäftsj. 1908 war den Vorbereitungsarbeiten gewidmet. Im J. 1909 u. 1910 war es nicht möglich Terrains abzustossen. Beigetragen zu diesem ungünstigen Resultat hat der Umstand, dass der Bebauungsplan für das ganze Gelände erst 1910 festgestellt u. genehmigt wurde. Die dann begonnene Herstellung der Strassen dürfte 1911 vollendet werden. Bis Mai 1911 konnten bereits 2 Verkaufsabschlüsse mit zus. 12 500 qm betätigt werden. Kapital: M. 4 500 000 in 3000 Aktien Lit. A und 1500 Aktien Lit. B à M. 1000. Die Aktien A sind voll eingezahlt, die Aktien B vorerst nur mit 25 %, sodass die Gesamtein- zahlung jetzt M. 3 375 000 beträgt. Näheres betreffs der Aktien B siehe auch unter Gewinnverteilung. Hypotheken: M. 2 300 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., der event. Überschuss wird zu besonderen Rück- lagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Div. kommt nicht zur Ver- teilung. Aus den flüssigen Mitteln, die nach dem Ermessen des A.-R. nicht zum laufenden Geschäftsbetriebe erforderlich sind, sind den Inhabern der Aktien Lit. B, und zwar soweit Aktienurkunden ausgegeben sind, gegen Hinterlegung derselben, bis zur Höhe der über 25 % betragenden Einzahlung, zinslose jederzeit kündbare Vorschüsse zu gewähren. Die Ges. wird aufgelöst und tritt in Liquidation: a) auf Beschluss der G.-V. gemäss § 24 der Statuten; b) sobald nach Ermessen des A.-R. nach Berücksichtigung der laufenden Ge- schäftsbedürfnisse eine weitere Einzahlung auf etwa noch nicht voll eingezahlte Aktien oder Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse nicht mehr erforderlich ist. Auch in diesem Falle hat der Vorstand ohne Verzug eine G.-V. einzuberufen. Mit Eintritt der Ges. in die Liquidation erlischt, vorbehaltlich der gesetzl. Gläubigerschutzvorschriften, jede etwa noch bestehende Einzahlungspflicht der Aktionäre. Aus der Liquidationsmasse werden zunächst an die Aktionäre Lit. B diejenigen Beträge zurückgezahlt, die etwa über den Betrag von M. 250 auf die Aktie eingezahlt sein sollten. Sind Vorschüsse nach § 30 gegeben, so sind sie auf die Rückzahlung zu verrechnen. Alsdann werden die Aktien Lit. A bis auf M. 250 die Aktie zurückgezahlt. Darauf erfolgen die Rückzahlungen auf alle Aktien gleichmässig, bis alle auf deren Nennwert geleisteten Zahlungen erstattet sind. Von dem verbleibenden Überschuss erhält der A.-R. 5 %, und der noch verbleibende Rest ist auf alle Aktien gleich- anteilig auszuzahlen, jedoch mit der Massgabe, dass die Aktien Lit. B nur mit demjenigen