Plantagen- und Kolonisations-Gesellschaften. 561 Dividenden: 1884: 4 %; auf Lit. A.-Aktien 1885–97: 0 %; 1898–1910: 5, 7½, 8, 8, 12, 12, 12, 12, 20, 16, 24, 28, 11 %. Genussscheine 1910: M. 110 pro Stück. Coup.-Verj.: 4 J. (K.). Direktion: Dir. O. Riedel. Prokuristen: A. F. W. Helm, Heinr. Karl Jul. Stamm, Rich. Victor Koch. Aufsichtsrat: (Mind. 5) Vors. Heinrich Freih. von Ohlendorff, Heinr. A. Schlubach, Rud. Crasemann, Freih. Rud. von Schröder, Joh. Cesar Godeffroy. Zahlstelle: Gesellschaftskasse; für Div.: Hamburg: Deutsche Bank. Akt.-Ges. für Plantagenbetrieb in Central-Amerika. Sitz in Hamburg. Gegründet: 28./2. 1911 auf 50 Jahre; eingetr. 10./3. 1911. Gründer: Sophus Aug. Christian Koch, Hamburg: Rud. Hagmann, Zürich; Heinr. Ernst Andreas Hass, Ludwig Tillmann, Carl Heinr. Richter, Hamburg. Zweck: Erwerb, Betrieb u. Veräusserung von Plantagen, Handel mit ihren Erzeugnissen u. Vornahme sonstiger Handelsgeschäfte. Kapital: M. 2 000 000 in 2000 Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: 1./10.–30./9. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Dividende: Die erste Bilanz wird per 30./9. 1911 gezogen. Direktion: Heinr. Ernst Andreas Hass, Hamburg. Aufsichtsrat: Vors. Sophus Aug. Christ. Koch. Hamburg; Stellv. Rud. Hagmann, Zürich; Paul Melchior Robinow, Hamburg. Jaluit-Gesellschaft in Hamburg, Alsterdamm 12/13. Gegründet: 21./12. 1887. Letzte Statutänd. 25./9. 1900 u. 19./10. 1907. Gründung s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Die Ges. bezweckt den Betrieb der Hauptagentur auf Jaluit sowie der dazu gehörigen Nebenfaktoreien, den Plantagenbau und den Betrieb von Handel und Schiffahrt mit den Inseln der Südsee; sie ist auch zum Betriebe anderer Handelsgeschäfte berechtigt. Die Ges. kann Zweigniederlassungen, Faktoreien und Agenturen errichten, sowie Beteilg. bei anderen, ähnliche Zwecke verfolgenden Firmen oder Ges. nehmen. Zurzeit besitzt die Ges. ausser der Hauptagentur auf Jaluit (Marshall-Inseln) sowie den Agenturen in Ponape (Karolinen-Inseln) und Butaritari (Gilbert-Inseln) verschiedene Nebenfaktoreien. Haupt- handelsartikel der Ges. ist Kopra. Die Ausnutzung einer der Ges. erteilten Konzession zur Ausbeut. von Guano- u. Phosphatlagern auf den Marshall-Inseln wurde mit Genehm. der Reg. der Pacific Phosphäte Company, Limited, London, übertragen, welche ähnliche Privilegien auf den angrenzenden englischen Gilbert-Inseln besitzt. Gegen diese Übertragung erwarb die Ges. eine dauernde Beteilig. an der Pacific Phosphate Company, welche in einem mit M. 280 000 zu Buch stehenden Aktienbesitz u. in einer nach der Ausbeute sich bemessenden Abgabe besteht. Neue Ordinary Shares à £ 1, eingez. mit 6 sh 8 d wurden den Aktionären der Jaluit-Ges. im Aug. 1910 zu M. 7 pro Share angeboten. Die Ges. unterhält mit ihrem Postdampfer „Germania“ von 1096 t Reg. eine vom Reiche subventionierte Postdampfer- verbindung zwischen Sydney, den genannten Inseln und Hongkong. Infolge Lösung des mit der Kaiserl. Regierung bestandenen Vertrages sah die Ges. sich veranlasst 1905 grössere Abschreib. auf ihren Grundbesitz und Baulichkeiten vorzunehmen, sodass das Abschreib.-Kto von M. 370 000 aufgelöst, aber 1906 u. 1907 neuerdings mit M. 220 000 bezw. 50 000 dotiert wurde, jetzt M. 250 000 betragend. Kapital: M. 1 200 000 in 1200 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 200 000 in 240 Aktien zu M. 5000; die a. o. G.-V. v. 19./10. 1907 beschloss Umwandlung dieser 240 Aktien in 1200 Stück zu M. 1000, des weiteren erhielt jeder Inhaber einer Aktie 2 Genussscheine (siehe dieselben). Genussscheine: Die a. o. G.-V. v. 19./10. 1907 beschloss zu jeder Aktie à M. 1000 die Ausgabe von 2 Genussscheinen, zus. also 2400 Stück. Den Inhabern derselben steht ein Stimmrecht nicht zu. Im Falle der Erhöhung des A.-K. sind auf jede Aktie in gleicher Weise 2 Genussscheine auszustellen und der Aktie beizugeben. Aus dem nach Auflösung der Ges. sich etwa ergebenden Überschuss des Gesellschaftsvermögens über die Forderungen der Gläubiger und den Nennbetrag der Aktien erhalten zunächst die Inhaber der Genuss- scheine bis zu M. 1000 für jeden Genussschein. Das dann etwa noch verbleibende Ver- mögen wird unter die Aktionäre u. Genussschein-Inhaber derartig verteilt, dass auf jeden Genussschein ebensoviel entfällt wie auf jede Aktie. Zur Beschlussfassung über die Auf lös. der Ges. bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteilen des bei Beschlussfassung vertretenen A.-K. Wegen Anteil am Jahresgewinn siehe unter Gewinn-Verteilung. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. Juni. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (erfüllt); vertragsmässige Tant. an Vorst. Aus dem dann noch verbleibenden Betrage erhalten zunächst, und zwar in gleichem Range, die Aktionäre bis zu 4 % auf das eingez. A.-K. u. die Inhaber der Genussscheine bis zu 4 % auf einen Betrag von M. 1000; vom Übrigen erhalten die Mitglieder des A.-R. 5 % Tant. (ausser einer festen Vergüt. von zus. M. 20 000); der Rest wird unter die Aktionäre u. die Inhaber Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1911/1912. I.