Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. zur Zuzahlung 23./5. 1911. Die zugezahlten Aktien sollen in Vorz.-Aktien umgewandelt werden und ab 1./1. 1911 eine Vorz.-Div. von 6 % erhalten. Gleichzeitig wurde zur Deckung von Verpflichtungen gegen die Werften beschlossen, das A.-K. um M. 2 500 000 in 2500 neuen Vorz.-Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1911 u. mit 6 % Vorz.-Div. ausgestattet, zu erhöhen. Das Bezugsrecht konnte bis 23./5. 1911 zu 106 % ausgeübt werden. Anleihen: Lt. Beschluss der a. o. G.-V. v. 27./10. 1906 darf eine Vorrechtsanleihe bis zu 50 % des jeweiligen A.-K. als Höchstbetrag in einer oder melireren Emissionen aufgenommen werden. Vorst. und A.-R. wurden ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses er- forderlichen Schritte zu tun. Bisher wurden nur schwebende Anleihen aufgenommen und zwar 1906 M. 1 000 000 u. 1907 M. 2 000 000, wovon Ende 1910 noch M. 1 250 000 ungetilgt waren. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Bis 1910: 5 % z. R.-F., 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechn. von M. 5000 fester jährl. Vergüt.), Rest Super-Div. – Die Ges. kann durch Bildung einer Assekuranz-Res. die Selbst-Versich. der Schiffe event. auch teilweise übernehmen. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Kassa 1518, 12 Dampfer 7 025 000, Mobil. 7 000, Beteil. an fremden Unternehm. 75 001, Debit. 748 096, Verlust 747 847. – Passiva: A.-K. 3 000 000, Anleihen u. Bankschulden 2 317 375, schwebende Reisen 143 510, Kredit. 488 577, Kontraktlich 1911 bis 1913 fällige Schiffsbaugelder für bereits gelieferte Neubauten 2 655 000. Sa. M. 8 604 463. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlust-Vortrag 1 223 812, allg. Geschäftsunk. 84 940, Zs. 260 244, Abschreib. 453 504. – Kredit: Betriebsgewinn 1 274 504, unerh. Div. 150, Verlust 747 847. Sa. M. 2 022 501. Kurs: Die Aktien der früheren Chinesischen Küstenfahrt-Ges. zu Hamburg wurden 1895–1904 in Berlin u. Hamburg notiert (s. hierüber die Jahrgänge 1904/08 dieses Buches). 3 Dividenden 1888–1910: 10, 7, 0, 3, 0, 0, 3, 7, 0, 0, 3, 4, 0, 0, 0, 0, 4, 5, 3, 0, 0, 0, 0 %. Coup.-Verj.: Direktion: Theod. Wilh. Kramer. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Dir. Phil. Heineken, Stellv. Bank-Dir. Dr. Aug. Strube, Bremen; Dir. F. Bugge, Berlin; F. Oloff, Konsul Georg W. Wätjen, Bremen; Ed. Dreyer, Hamburg; Caspar Berninghaus, Duisburg. Zahlstellen: Bremen: Eigene Kasse, Deutsche Nationalbank. Norddeutscher Lloyd in Bremen. Gegründet: 20./2. 1857; eingetr. 13./2. 1860. Letzte Statutänd. 19./4., 23.,6. u. 6./8. 1902, 28./9. 1906 u. 25./3. 1907. Zweck: Betrieb von Seeschiffahrt u. allen damit in Verbindung stehenden Geschäften wie Errichtung u. Betrieb von Anstalten zur Erbauung u. Reparat. von Schiffen Fluss- u. Seeversich. geschäft etc., sowie Passagier- u. Schleppdienst auf d. Weser. Der Lloyd unterhält ausser d. Reichspostdampferlinien (6s. unt.) folg. regelm. selbständige Linien: Bremen-New York (Schnell- u. Postdampferlinien); Bremen-Baltimore: Bremen-Philadelphia; Bremen-Galveston; Bremen-Kanada; Bremen-Brasilien; Bremen-La Plata; Bremen-Cuba; Bremen-Australien (Frachtdampferlinie); Genua-Neapel-Nework; Marseille-Neapel-Alexandrien; Mittelmeer- Schwarzes Meer; Singapore- Bangkok; Singapore- Borneo; Singapore-Celebes-Molukken; Bangkok-Swatow-Hongkong: Fahrten auf dem Yangtsekiang; verschied. kleinere Zweiglinien in den ostind. u. chinesischen Gewässern; vier europ. Linien nach den Nordsee-Bädern, Passagier- u. Schleppdampferverkehr auf der Unterweser u. nach Hamburg. Seit 1903 auch Vergnügungsfahrten. Ferner Beförderung der Post v. Deutschland, England, Frankreich u. Amerika, sowie nach Asien u. Australien; seit 1906 mit der kgl. Rumänischen Dampferlinie (Serviciul Maritim Roman) einen Passagier- und Frachtdienst Konstanza-Konstantinopel- Smyrna-Alexandrien. Zwischen dem Reichskanzler u. dem Nordd. Lloyd sind in Gemässheit der Reichsgesetze v. 6./4. 1885 u. v. 20./3. 1893, am 3./4. Juli 1885 u. 10./15. Mai 1893 Verträge abgeschlossen worden, wonach dem Nordd. Lloyd auf eine Dauer von 15 Jahren ein jährl. Zuschuss aus Reichs- mitteln im Betrage von M. 4 090 000 geleistet wird. Der Nordd. Lloyd sollte dafür den Betrieb von Reichspostdampferlinien nach Ostasien u. Australien unterhalten, u. zwar: 1. eine Linie von Bremen nach Shanghai, mit den Anschlusslinien von Hongkong nach Japan u. von Singapore nach Neu-Guinea, u. 2. eine Linie von Bremerhaven nach Sydney. Die Fahrten auf den Linien sollten in Zeitabständen von 4 Wochen in jeder Richtung statt- finden. Ausgenommen sollte die Neu-Guinea-Linie sein, auf welcher die Fahrten in Zeit- abständen von je 8 Wochen ausgeführt werden sollten. Durch Gesetz v. 13./4. 1898 ist für die Errichtung einer I4tägigen Verbindung mit China eine weitere Beihilfe aus Reichs- mitteln im Betrage von jährl. M. 1 500 000 auf eine Dauer bis zu 15 Jahren bewilligt u. zugleich bestimmt worden, die vorerwähnten älteren Subventionsverträge nach ihrem Ab- laufe um weitere 15 Jahre zu verlängern. Die auf Grund des Gesetzes v. 13./4. 1898 ein- zurichtende I4tägige Verbindung mit China hat mit dem 4./10. 1899 begonnen. Der dies- bezügliche zwischen dem Reichskanzler u. dem Nordd. Lloyd abgeschlossene Erweiterungs- vertrag datiert v. 12./9. u. 30./10. 1898, u. sollte nach diesem Vertrage der Nordd. Lloyd nunmehr folg. Reichspostdampferlinien unterhalten: 1. eine Linie von Bremerhaven oder