806% Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. schaftsvertrag zwischen den drei Ges. aufgehoben und vollständige Verschmelz. der drei Ges. vereinbart. Die G.-V. v. 12./3. 1907 beschloss deshalb folgendes: I. Mit dem Vorstande des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins einen Fusionsvertrag auf folgender Grundlage abzuschliessen u. danach die Fusion zur Vollziehung zu bringen: a) das Vermögen des sich auflös. Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins wird als Ganzes unter Ausschluss einer Liquidation dieses Vermögens im Wege der Fusion an die Gelsenkirchener Bergwerks Akt.-Ges. übertragen; b) den Inhabern derjenigen Aktien des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins, welche nicht schon im Besitz der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. sind, gewährt diese für jede Schalker Aktie im Nennwerte von M. 1000 nebst Gewinnanteils- u. Erneuerungsscheinen vom 1./1. 1907 ab zwei Gelsenkirchener Aktien im Nennwerte von M. 1200 nebst Gewinnanteils- u. Erneuerungsscheinen vom 1./1. 1907 ab; c) im übrigen erklärt sich die Gelsenkirchener Bergwerks A.-G., als Gegenleistung für die Übertrag. des gesamten Vermögens wegen der ihr infolge ihres Aktienbesitzes in Schalker Aktien zustehenden gesellschaftl. Anteilsrechte, gegenüber dem Schalker Gruben- u. Hütten-Verein für abgefunden. II. Mit dem Vorstande des Aachener Hütten-Actien-Vereins einen Fusionsvertrag auf folgender Grundlage abzuschliessen und danach die Fusion zur Vollziehung zu bringen: a) das Vermögen des sich auflös. Aachener Hütten-Actien-Vereins wird als Ganzes unter Ausschluss einer Liquidat. dieses Vermögens im Wege der Fusion an die Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. übertragen; b) den Inhabern derjenigen Aktien des Aachener Hütten-Act.- Vereins, welche nicht schon im Besitze der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. sind, gewährt diese für jede Aachener Aktie im Nennwerte von M. 1000 nebst Gewinnanteils- u. Ern.- Scheinen vom 1./1. 1907 ab 2 Gelsenkichener Aktien im Nennwerte von M. 1200 nebst Gewinn- u. Erneuerungsscheinen vom 1./1. 1907 ab; c) im übrigen erklärt sich die Gelsenkirchener Berg- werks-A.-G., als Gegenleistung für die Übertragung des gesamten Vermögens wegen der ihrinfolge ihres Aktienbesitzes in Aachener Aktien zustehenden gesellschaftl. Anteilsrechte, gegenüber dem Aachener Hütten-Actien-Verein für abgefunden. III. Eine Erhöhung des A.-K. zwecks Beschaffung der gemäss Beschluss I u. II zu gewährenden Aktien erübrigte sich, da diese Aktien der Ges. bereits von einem Bankenkonsort. zur Verfügung gestellt sind. IV. Es wurde festgestellt, dass der auf Grund des G.-V.-B. vom 29./10. 1904 durch den Vorstand abgeschlossene Gemeinschaftsvertrag mit dem Aachener Hütten-Actien- Verein u. lem Schalker Gruben- u. Hütten-Verein durch die Ausführung der Beschlüsse zu I u. II gegen- standslos wurde. Kapital d. Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G.: M. 156 000 000 in 33 750 Aktien (Nr. 1–33 750) à Thlr. 200 = M. 600, 91 453 Aktien (Nr. 33 751/52– 198 329/198 330 u. 198 333/198334 bis 216 661/216 662) à M. 1200 und 2 Aktien (Nr. 198 331/198 332 u. 216 663/216 664) à M. 2000, sowie 21 665 Aktien (Nr. 216 665/216 666) à M. 1200 u. 1 Aktie (Nr. 259 995/259 996) à M. 2000 der Emiss. v. 1909. Jede Aktie à M. 1200 u. M. 2000 hat 2 Nummern. Das urspr. A.-K. betrug M. 13 500 000, in Aktien à M. 600; erhöht lt. G.-V.-B. vom 28. März 1882 um M. 6 750 000 in Aktien à M. 600 zu 115 % behufs Ankauf von Ver. Stein und Hardenberg bezw. deren Kuxen; lt. G.-V.-B. vom 24. Mai 1886 um M. 2 250 000 in 1875 Aktien à M. 1200 zu pari zur Abstossung der Hardenberg-Anleihe etc.; lt. G.-V.-B. vom 20. Okt. 1887 um M. 5 559 600 in 4633 Aktien à M. 1200 zum Ankauf der Zeche Erin; lt. G.-V.-B. vom 31. Jan. 1889 um M. 1 940 400 in 1617 Aktien à M. 1200 zum teil- weisen Ankauf der Aktien des Westfäl. Grubenvereins; lt. G.-V.-B. vom 30. Okt. 1890 um M. 6 000 000 in 5000 Aktien à M. 1200 zu 150 % zum weiteren Ankauf der Aktien des Westfäl. Grubenvereins, zu ferneren Besitzerwerbungen und zur Verstärkung der Betriebsmittel; lt. G.-V.-B. vom 12. Okt. 1896 um M. 4 000 000 in 3332 Aktien à M. 1200 und 1 solchen à M. 1600, begeben an ein Konsortium zu 146 % und von diesem an- geboten den Aktionären 28. Okt. bis 10. Nov. 1896 zu 150 % plus 4 % Stückzinsen ab 1. Jan. 1896 zwecks neuer Anlagen. Fernere Erhöhung lt. G.-V.-B. vom 11. Nov. 1897 um M. 4 000 000 (auf M. 44 000 000) in 3332 Aktien à M. 1200 und 1 solchen à M. 1600, begeben an Disconto-Ges. zu 150 % und von derselben angeboten den Aktionären 1.–11. Dez. 1897 zu 152 % (div.-ber. ab 1. Jan. 1898), ausgegeben zur Erwerbung und Ausgestaltung der Zeche Westhausen. Die G.-V. v. 4. Nov. 1899 beschloss Erhöhung um M. 10 000 000 (auf M. 54 000 000), wovon M. 6 000 000 zum Erwerb der Bergwerks-Ges. Ver. Bonifacius und M. 4 000 000 zur Verstärkung der Betriebsmittel dienen. Die Angliederung des Ver. Bonifacius erfolgte durch Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens dieser Ges. als Ganzes an die Gelsenkirchener Ges. gegen Gewährung von je einer neuen Gelsen- kirchener Aktie à M. 1200 für je 5 Bonifacius-Aktien à M. 300 (s. oben). 5 nicht zum Umtausch eingereichte Bonifacius-Aktien wurden am 13./7. 1901 für ungiltig erklärt. Der Erlös der an ihrer Stelle verkauften Gelsenkirchener Aktien war bis 31./8. 1901 ab- zuheben. Die neuen 5000 Aktien der Gelsenkirchener Ges. sind vollgezahlt und ab 1./1. 1899 div.-ber. Die zuletzt erwähnten M. 4 000 000 (ab 1./1. 1900 div.-ber.) wurden von der Disconto-Ges. zu 160 % übernommen, von dieser den Aktionären v. 13.–28./12. 1899 zu demselben Kurse plus ½ % Schlussnotenstempel angeboten und sind seit 15./3. 1900 voll- gezahlt. Auf je M. 15 000 nom. alte Aktien entfiel eine neue à M. 1200. Bei dieser Ge- legenheit wurden die früheren beiden Aktien à M. 1600 mit dem überschiessenden Betrag der 1899er Em. in 4 Aktien à M. 1200 umgewandelt. Zum endgültigen Ausbau der in den letzten Jahren geschaffenen Neuanlagen, be- sonders der 3 neuen Schächte Rhein-Elbe III, Fürst Hardenberg II u. Zollern II, beschloss