Salz- und Kali-Bergwerke. 0 %e Heldburg, Aktiengesellschaft für Bergbau, bergbauliche und andere industrielle Erzeugnisse. Sitz in Hildesheim. Gegründet: 18./12. 1902; eingetr. 8./1. 1903. Gründer: Kaufm. Friedr. Krüger, London; Bergwerks-Dir. Carl Dietz, Peine; Bergwerks-Dir. Th. Nolting, Tiefenort bei Salzungen; Dir. Ewald Engelhardt, Kaufm. Felix Rheinert, Fallersleben. Letzte Statutänd. 27./5. bezw. 20./8. 1904 u. 18./2. bezw. 2./9. 1905, 5./5. 1906, 24./5. 1911. Sitz der Ges. bis zu letzterem Tage in Berlin. Zweck: Betrieb von Bergwerken und bergbaulichen und anderen ähnlichen Unternehm. Die Seele bei Gründung des Unternehmens war der Komm.-Rat Jul. Ribbert, der seiner Zeit den ganzen Betrag des A.-K. zeichnete. (Näheres siehe in den früheren Jahrg. dieses Handbuches.) In die A.-G. wurden damals eingebracht das Kaliwerk Eime (jetzt Gew. Frisch Glück), die Gew. Wilhelmshall-Oelsburg u. die Kali-Gew. Bernhardshall (jetzt Held- burg). Jetziges Besitztum Ende 1910: Die Ges. hat im Eigentum 100 Kuxe auf der 100teiligen Gew. Heldburg-Salzungen (einschl. Besitz von 94 Kuxen der Gew. Desdemona) mit M. 5 972 921 zu Buch stehend, sämtl. 100 Kuxe der Gew. Frisch Glück mit M. 7 189 137 Buchwert, 50 zubussefreie Kuxe der Gew. Wilhelmshall mit M. 225 000 Buchwert; 806 Kuxe der Gew. Desdemona mit M. 7 766 935 Buchwert, 99 Kuxe der Gew. Elsbeth mit M. 1200.80 zu Buch stehend, zus. Buchwert M. 21 155 195, worauf im J. 1910 M. 3 953 850 (davon M. 1 626 604 auf Wilhelmshall) zur Abschreib. kamen, bei M. 261 608 div. Zugänge; ausserdem beteiligt bei der Saline Oelsburg G. m. b. H. mit M. 19 000. Die Gew. Heldburg-Salzungen hat eine Ge- rechtsame von 11 850 432 qm (5 Normalfelder), das Grubenfeld der Gew. Wilhelmshall-Oels- burg umfasst etwa 11 Normalfelder, das der Gew. Frisch Glück zu Eime etwa 7000 Morgen u. dasjenige von Desdemona 8500 Morgen. Die Gew. Heldburg, Frisch Glück u. Desdemona sind in Förder. Die Ges. gehört für Heldburg-Salzungen für 1911 mit 11.67 Tausendsteln (nach dem Reichs-Kaligesetz 11.23 Tausendstel), für Frisch Glück-Eime mit 14.28 Tausendsteln (nach dem Reichs-Kaligesetz 13.75 Tausendstel) dem Kalisyndikat an. Die Quote für Desdemona beträgt 14.10 Tausendstel (nach dem Reichs-Kaligesetz 13.57 Tausendstel). Wegen Verkauf der Gew. Wilhelmhall, Oelsburg im J. 1910 siehe unten bei Wilhelmshall. Wegen Regressansprüchen etc. aus der Gründung der Akt.-Ges. Heldburg siehe Jahrgang 1909/10 dieses Buches. Der Stand der Ribbert-Prozesse der Ges. im Mai 1910 war folgender: Der Prozess, den der Komm.-Rat Ribbert auf Herausgabe von 1500 Heldburg-Aktien gegen die Ges. angestrengt hatte, ist auch von dem Reichsgericht zu Gunsten der Ges. entschieden worden, während die Klage, welche die Ges. gegen Ribbert wegen M. 1 000 000 führt (es handelt sich um die zu seinen Lasten erfolgte Befreiung der Gew. Heldburg, Salzungen u. Wilhelmshall, Oelsburg, von der Oblig.-Schuld in Höhe von je M. 500 000, welche Ver- pflichtung Beklagter bestreitet) in der ersten Instanz noch nicht entschieden ist. Das Gericht hat einen umfangreichen Beweisbeschluss erlassen u. es sollen namentlich die bei der Gründung beteiligten Personen als Zeugen vernommen werden. – Das Konto Ribbert wies per 31./12. 1910 einen Debetsaldo von M. 1 907 860 auf. Die Ges. Heldburg hat, da es zweifelhaft ist, ob von diesem Konto etwas einziehbar wird, und dessen Aufrechterhaltung in Höhe von M. 1 394 655, welche für Frisch Glück aufgewendet wurden, eine doppelte Ein- setzung dieser Summe bedeuten würde, dieses Konto wegen des Frisch Glück gewährten Betrages erkannt. Der Restbetrag von M. 513 204 wurde dadurch ausgeglichen, dass die Ges. den gleichen Betrag vom Res.-Kto Ribbert abgesetzt hat. Andererseits wurde bei den Passiven das Res.-Kto Ribbert ult. 1909 von M. 1 800 000 durch Abschreib. von M. 513 204 auf Kto Julius Ribbert u. von M. 1 286 795 auf Kuxen-Kto-Heldburg aufgelöst. Bezüglich der sonstigen Prozesse sei folgendes erwähnt: „Während des Jahres 1911 ist mit der Allg. Handels-Ges. ein Vergleich auf der Basis zustande gekommen, dass die Ges. ihr für Aufgabe aller aus dem Provisionsvertrage herzuleitenden Ansprüche für 1911 am 1./4. 1911: M. 100 000 und für 1912 am 1./4. 1912: M. 100 000 zahlt, Vermittlungskosten, sowie Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt. Der Regress-Prozess gegen Lenders & Co., Friedheim, Rosenberg und Vaerst auf Erstatttung von zus. M.2 223 000 Heldburg-Aktien, in dem die Ges. in erster Instanz obgesiegt hat, befindet sich noch in der Berufungsinstanz, wie dies auch im J. 1909 der Fall war. Den Prozess, welchen die Firma Friedheim & Co. gegen die Ges. auf Herauszahlung von verrechneten Frachten in Höhe von M. 30 371 angestrengt hatte, hat die Ges. in erster Instanz gewonnen; die genannte Firma hat aber gegen das Urteil Be- rufung eingelegt, sodass diese Klage noch schwebt. Den Mühlenprozess hat Heldburg in erster Instanz gewonnen; er schwebt noch in der Berufungsinstanz, da seitens des Kammer- gerichtes ein grösserer Beweisbeschluss erlassen worden ist. Auch der aus dem J. 1903 noch herrührende Prozess, den die Firma Fasting gegen Heldburg seinerzeit wegen Untergehalt von Kalisalzen angestrengt hat und der in erster Instanz zu Gunsten der Ges. entschieden worden ist, harrt noch richterlicher Entscheidung; es ist auch in diesem Prozesse seitens des Kammergerichtes ein umfangreicher Beweisbeschluss erlassen worden. Im Geschäftsjahr 1909 zeigten die im Betriebe befindlichen Gewerkschaften Heldburg, Frischglück u. Desdemona ein erfreuliches Bild fortschreitender Entwicklung. Der Berg- werksbetrieb ist, sowohl unter, wie auch über Tage in regelmässiger, ungestörter Weise verlaufen; es sind auch die Gewinnresultate der drei Gewerkschaften befriedigend gewesen. Der Gesamtumsatz der 3 Gewerkschaften betrug 1909 M. 5 598 993 gegenüber M. 5 419 165 im J. 1908 u. unter Zugrundelegung der durchschnittl. Syndikatspreise vom J. 1908 4942 102 gegen M. 4 839 208 im Vorjahre. Es haben deshalb die drei Werke zus. nur einen Mehrum-