2108 Eeisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Karlsruhe-Herrenalb-Pforzheim mit folgenden Abweichungen: Staatszuschuss M. 19 000 pro km; die Abtretung der Linie Wiesloch-Meckesheim an den Staat kann jederzeit ge- fordert werden. Bei Ankauf vor Ablauf der 10 ersten Betriebsjahre treten zu dem Mindestpreis diejenigen Beträge hinzu, welche zu einer 4 % Verzinsung des Anlage- kapitals gefehlt haben. Zuschuss der Gemeinden für Geländeerwerb M. 229 000, davon für den Ankauf der Pferdebahn Wiesloch-Stadt-Staatsbahnhof ca. M. 46 000 verwandt. Die Linie Wiesloch-Meckesheim wurde 14. 5. 1901, Wiesloch-Waldangelloch 16./10. 1901 eröffnet. 5) Nebenbahn Neckarbischofsheim-Hüffenhardt: Normalspurig, 17 km, Staatszuschuss M. 20 000 pro km, Eröffnung 16./10. 1902. Gesamtlänge der im Betrieb befindl. Bahnlinien Ende 1909 228.60 Kkm. Der Übernahmepreis der Linien 1a, 2 u. 3 war auf M. 4 110 000 fest- gesetzt u. am 31. Dez. 1898 bar zu zahlen. Ausserdem waren für Ausbau der Linien, Be- triebsmittel weitere M. 2 600 000 zu zahlen. Der Betrieb ging ab 1. Jan. 1899 für Rechnung der Ges. Bei der Erricht. der Ges. hat die Westdeutsche Eisenbahn-Ges. für jede einzelne der übernommenen Bahnen eine Reineinnahme von 4 % auf 5 Jahre nach der Betriebs- eröffnung garantiert. Näheres hierüber s. Jahrg. 1906/07 dieses Handbuches. Infolge dieser übernommenen Garantie für eine 4 % Verzins. hat die Westd. Eisenbahn-Ges. folg. Zuschüsse geleistet; a) Für Bruchsal-Odenheim-Menzingen 1899–1905: M. 9862, 7551, 39 355, 40 919, 36 304, 26 949, –; b) für Bühlerthalbahn 1899: M. 7165; c) für die Albthalbahn 1900–1907: M. 9261, 23 808, 59 185, 24 146, 18 000, 18 000, 9000, 0; d) Wiesloch-Meckesheim-Waldangelloch 1902–1907: M. 105 501, 107 176, 103 725, 98 579, 874 890, 0; Neckarbischofsheim-Hüffenhardt 1903–1907: M. 56 333, 57 138, 57 258, 57 287, 57 288. Die letzte Garantie-Verpflicht. lief ult. 1907 ab. Die G.-V. v. 6./6. 1910 beschloss den Verkauf der beiden Württembergischen Bahnen (Härtsfeldbahn u. Reutlingen-Gönningen) an die Württembergische Nebenbahnen-A.-G. zu Stuttgart unter gleichzeitiger Lös. der mit der Westdeutschen Eisenbahn-Ges. bestehenden Betriebsverträge. Die Linien wurden übertragen mit dem angesammelten Ern.-F. u. den Zuschüssen, die von dritter Seite dazu gestiftet worden sind. M. 2 050 000 plus 4 % Zs. ab 1./1. 1910 müssen am 1./1. 1911 bar bezahlt, weitere M. 2 000 000 müssen an diesem Termin in 4½ % Oblig. bezahlt werden. Der Rest des Kaufpreises wird intern zwischen den beiden Ges. verrechnet. Die beiden Linien standen noch unter Zinsgarantie, die künftig wegfällt. Durch den Verkauf werden Mittel zur Elektrifizier. der Albtalbahn u. des Wagen- parks verfügbar. Kapital: M. 9 000 000 in 9000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 6 000 000, die G.-V. v. 20./11. 1899 beschloss Erhöhung um M. 2 000 000 in 2000 Aktien, div.-ber. ab 1./1. 1900, angeboten den Aktionären 3: 1 zu 102 %; nochmals erhöht lt. G.-V. v. 15./5. 1909 um M. 1 000 000 (auf M. 9 000 000) in 1000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1910 nach Massgabe der einge- zahlten Beträge. Bis 1./7. 1910 werden von der Ges. 4 % Bau-Zs. vergütet. Diese neuen Aktien wurden von der Westdeutschen Eisenbahn-Ges. in Cöln zu 100 % plus M. 25 für Stempel etc. übernommen, angeboten den alten Aktionären v. 28./6.–1./8. 1909 zu gleichen Bedingungen. Anleihen: I. M. 4 000 000 in 4½ % Oblig. von 1900, Stücke Nr. 1–4000 à M. 1000, rückzahlbar zu pari, unkündbar bis 1905, lautend auf den Namen der Oberrhein. Bank. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. lt. Plan durch Ausl. (zuerst am 15. Jan. 1905) auf 1. Juli. Verstärkte Tilg. oder Total-Künd. an einem Ausl.-Termin oder mit längerer Frist zur Rückzahlung an dem nächstfolg. 1. Juli zulässig. Die durch Giro legitimierten Inhaber der Teilschuld- verschreib. können ihre Rechte aus denselben gegen die Ges. selbständig geltend machen. Die Oberrhein. Bank wird den Inhabern nicht verhaftet. Bis zur völligen Rückzahlung dieser Anleihe ist die Ges. nicht berechtigt, eine neue Anleihe aufzunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. oder eine bessere Sicherstellung einräumt, als der gegenwärtigen Anleihe zusteht. Den von der Ges. aus- gegebenen Teilschuldverschreib. steht kein Pfandrecht an den Vermögensobjekten der Ges. zu; auch haben die Besitzer der Teilschuldverschreib. keine Vorzugsrechte vor anderen Gläubigern der Ges. –— Verj. der Zs.-Scheine u. der verlosten oder gekündigten Stücke nach den gesetzl. Bestimm. Zahlst. wie bei Div. Kurs Ende 1900–1910: In Berlin: 100.75, 100.50, –, 101.75, 100.80, 100.25, 100.50, 97.50, 97.20, 94.75, 94 %. – In Frank- furt a. M.: 100.30, 100.40, 101, 101.60, 100.50, 101, 100, 97.50, 97.20, 104.50, 93 %. Aufgelegt in Berlin 2./7. 1900 zu 99.50 %. Die Zulassung in Frankf. a. M. wurde Anfang Aug. 1900 u. in Cöln Mitte Aug. 1900 genehmigt. II. M. 4 000 000 in 4½ % Oblig. von 1901, Stücke Nr. 4001–8000 à M. 1000, rück- zahlbar zu pari, unkündbar bis 1906, lautend auf den Namen der Oberrhein. Bank. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. lt. Plan durch Ausl. (zuerst 15./1. 1906) auf 1./7. Verstärkte Tilg. ab 1906 zulässig. Alles übrige, auch Kurs, wie bei obiger Anleihe I. In Umlauf von Anleihe I u. II Ende 1910: M. 7 787 000. Aufgelegt 8./7. 1901 zu 100.50 %. Notiert Berlin. Zugelassen in Frankfurt a. M. 18./7. 1901, in Cöln 3./8. 1901. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., sodann bis zu 4 % Div., nach sämtlichen Abschreib. u. Rücklagen vom verbleib. Betrage 6 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung einer festen Vergütung von M. 10 000), Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. zu Spezialreserven etc. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Kassa 7145, Wertpapiere: a) Schuldverschreib. der MWürtt. Nebenbahnen 2 000 000, b) hinterlegte Sicherheiten 10 392, c) Ern.- u. konz. R.-F.