Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen ete. Direktion: Kgl. Baurat Paul Wittig, Reg.-Baumeister a. D. Emil Pavel; Stellv. Johs. Bousset. Aufsichtsrat: (Mind. 3) Vors. Wirkl. Gch. Rat Staatsminister a. D. Arthur Hobrecht Exc., Stellv. Geh. Komm.-Rat Max Steinthal. Geh. Reg.-Rat Dr. Ing. Wilh. von Siemens. Geh. Justizrat Dr. Adolf Braun, Eisenbahn-Dir. a. D. Karl Schrader, Geh. Baurat Dr. Ing. Hch. Schwieger, Wirkl. Legationsrat Dr. Helfferich, Berlin. Prokurist: Heinr. Dettmar. Zahlstellen: Für Div.: Berlin: Deutsche Bank u. deren Fil., Berl. Handels-Ges., Mitteld. Creditbank, Jacquier & Securius; Frankf. a. M.: Mitteld. Creditbank. Grosse Berliner Strassenbahn in Berlin, W. Leipziger Platz 14 u. Vossstrasse 23. Gegründet: 8./11. 1871. Letzte Statutänd. 12./10. 1899, 1./3. 1901, 12./3. 1904 u. 9./3. 1906. Bis 25./1. 1898 firmierte die Ges.: Gresse Berliner Pferde-Eisenbahn-Act.-Ges. 1894 übernahm die Ges. die Betriebsverwaltung der Neuen Berliner Pferdebahn. Die G.-V. v. 25. 1. 1898 beschloss die Vereinigung mit dieser Ges. (A.-K. M. 1 500 000), welche per 1.1. 1900 durchgeführt wurde; den Aktionären der Neuen Berliner Pferdebahn-Ges. wurden M. 1 500 000 in Aktien à M. 1200 der Grossen Berliner Strassenbahn gewährt. Zweck: Bau, Ausrüstung, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen, sowie Betrieb mit Kraftfahrzeugen in und um Berlin behufs Personen- und Güterbeförderung. Geleislänge Ende 1908: 526 km; Betriebslänge 466 km. Die Ges. ist Besitzerin aller Aktien der Westlichen Berliner Vorortbahn (A.-K. M. 6 600 000, bis inkl. 1903 keine Div., 1904–1910: 2, 4, 4, 5½, 6, 7, 10 % Div.); desgl. Besitzerin des gesamten M. 3 000 000 betragenden A.-K. der Südlichen Berliner Vorortbahn (bish. inkl. 1910 keine Div., Unterbilanz bis Ende 1910: M. 1 469 160). Ferner besitzt die Ges. nom. M. 5758 200 Aktien der Berlin-Charlottenb. Strassenb. (Div. 1905–1910: 2, 2, 0, 0, 0, 2 %), die ihrem Amort.-F. einverleibt sind. Durch diesen Besitz wurde letzteres Unter- nehmen enger an die Ges. angegliedert, wodurch mehrere Verkehrslinien in Anschlussbetrieb mit günstigem Erfolg eingerichtet werden konnten. Auch mit der Westlichen u. Südlichen Berliner Vorortbahn findet Anschlussbetrieb statt. Die Ges. besitzt auch M. 1 490 000 St.-An- teile der Grossen Berliner Motoromnibus- Ges. m. b. H. (s. unten). Anfang 1910 wurden sämtliche M. 1 200 000 Aktien der Neuen Berliner Strassenbahn Berlin-Nordost zu 120 % erworben u. diese Ges. anfangs Mai 1910 unter Umänderung der Firma in ,Nordöstliche Berliner Vorortbahn Aktien-Ges.“ der Grossen Berliner Strassenbahn angegliedert. Die Ges. hat sich dem Gesetz über die Kleinbahnen vom 28./7, 1892 unterstellt. Auf Grund dieses Gesetzes hat der Polizei-Präsident in Berlin unterm 4.5. 1900 der Ges. die Betriebsgenehmigung bis zum 31. 12. 1949 mit der Massgabe erteilt, dass die Ges. verpflichtet ist, auf Erfordern der Genehmigungsbehörde, die Verlängerung derjenigen kleinbahngesetzlichen Zustimmungserklärungen der zur Unterhaltung der mitbenutzten Strassen und Wege nach öffentl. Recht Verpflichteten, die zur Zeit auf einen kürzeren Zeitraum laufen, im Wege der freien Vereinbarung oder der kleinbahngesetzlichen Er- gänzung rechtzeitig herbeizuführen. Die der Ges. It. abgeschlossenen Verträgen zustehenden Strassenbenutzungskoncessionen sind von verschiedener Dauer und laufen mit den Gemeinden: Berlin bis 31. Dez. 1919, Charlottenburg bis 30. Sept. 1937, Schöneberg bis 30. Juni 1937, Wilmersdorf bis 31. Dez. 1948 und zum Teil bis 1950, Rixdorf bis 30. Sept. 1937, Britz bis 30, Sept. 1937, Reinickendorf bis 30. Sept. 1937, Tempelhof bis 31. Dez. 1949, Treptow bis 31. Dez. 1919, Niederschön- hausen bis 31. Dez. 1939, Tegel, Reinickendorf und Dalldorf bezüglich der zwischen Berlin und Tegel belegenen Provinzial-Chaussee bis 31. Dez. 1959. Die von der Vorort- gemeinde Mariendorf erteilte Zustimmung zur Wegebenutzung dauert bis 31./12. 1949; der Vertrag mit Stralau-Rummelsbucg ab 1906 90 Jahre. Von den von der Neuen Berliner Pferdebahn-Ges. übernommenen Verträgen mit den Vorortgemeinden Neu-Weissensee und Lichtenberg-Friedrichsberg ist wegen Ein- führung des elektr. Betriebes der mit Neu-Weissensee durch den neuen Vertrag vom 7./23. April 1900 bereits ersetzt, der bis 31./12. 1939 dauert; der neue Vertrag mit der Gemeinde Lichtenberg-Friedrichsberg dauert bis 1./10. 1938. Der wegen Weiterführung der bisher in Friedrichsberg endenden Linie durch Friedrichsfelde mit der Gemeinde in Friedrichsfelde geschlossene Vertrag dauert bis 31./12. 1938. An Entgelt für die Benutzung der Verkehrswege zum Bahnbetriebe erhalten nach den neuen Verträgen: Die Gemeinde Berlin: a) jährl. 8 % von den Bruttoeinnahmen aus der Beförderung von Personen und Gütern von dem Zeitpunkte ab, an welchem die Hälfte des bei Ver- tragsabschluss fertigen, auf städtischem Wegeunterhaltungsgebiet befindlichen Bahnnetzes der Grossen Berliner Strassenbahn und der Neuen Berliner Pferdebahn-Ges. für den elektromotorischen Betrieb eingerichtet sein wird, spät. aber nach Ablauf von 4 Jahren seit Vertragsunterzeichnung (19. Jan. 1898). Durch Schreiben der Ges. an den Magistrat von Berlin vom 15. Jan. 1900 ist demselben mitgeteilt, dass dieser Zeitpunkt eingetreten ist und dass die vorerwähnte Abgabe von diesem Tage ab zur Erhebung zu gelangen hat. 136*