Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2173 (1,5 km, Konc. bis 1961), 10) Schalke Bahnhof-Wattenscheid (7,5 km, Konc. bis 1929) 11) Gelsenkirchen-Wanne (5,6 km, Konc. bis 1929), 12) Gelsenkirchen-Steele-Spillenburg (10,4 km, Konc. bis 1929), 13) Steele-Königssteele (1 km, Konc. bis 1940), 14) Gelsenkirchen- Bismarck (3,5 km, Konc. bis 1929), 15) Bismarck-Buer-Horst (11,5 km, Konc. bis 1941). Die noch aussteh. beiden kurzen Strecken Bochum-Wiemelhausen (5,3 km) u. Spillen- burg-Rellinghausen (2.57 Kkm) wurden 1905 ausgebaut. Das Liniennetz beträgt jetzt (94,32 km.) Der Wagenpark besteht aus 142 Motor- und 71 Anhängewagen. Kraftstationen in Bochum, Gelsenkirchen, Weitmar u. Buer. Fahrgelder-Einnahme 1899–1910: M. 1 360 000, 1 440 481, 1 584 772, 1.710 334, 1 776 830, 1 878 717, 1 999 747, 2 240 184, 2 536 012, 2 711 887, 2 683 439, 2 744764. Personen-Beförder.: 8801 577, 9 325 628, 10 212 162, 10 732738, 11 279913, 11 907 577, 12 629 399, 14 077 327, 16 027 265, 17 235 733, 16 934 547, 17 481 108. Verträge mit den Gemeinden: Der Ges. ist von dem Landkreise Bochum u. den beteiligten Gemeinden in demselben das Recht eingeräumt, den betr. Teil der Bahnlinien, welcher ein nicht unerhebl. Zwischenglied des Gesamtnetzes darstellt, nach Ablauf der Konc. auf weitere 10 Jahre gegen Zahlung einer jährl. Pachtsumme von M. 1500 für jeden km Bahn in Pacht zu nehmen. In den meisten Koncessionsverträgen ist vorgesehen, dass während der Dauer der Koncessionen Konkurrenzbahnen nicht zugelassen werden. Beim Ablauf der Konc. gehen alle innerhalb des betr. Kreises bezw. innerhalb der betr. Stadt befindl., auf den Betrieb der elektr. Bahnen bezügl. Anlagen nebst dem rollenden Material ohne Entschädigung schuldenfrei auf die betr. Gemeinden über. Von dem alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 % der Ges. Ein anderer Teil kann von den Wegeeigentümern zum Taxpreis übernommen werden. Für Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt- und Landkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Mehr- einnahme über M. 70 000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Die beteiligten Gemeinden partizipieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ % des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder der Chaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum und für eine kurze Strecke in der Stadt Gelsenkirchen ist für die Unterhaltung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine jährl. steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro Ifd. Meter Geleis zu zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine höhere Gewinnbeteiligung als die Abgabe für Unterhaltung des Pflasters in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstrassen ist der Bahnstreifen von der Ges. zu unterhalten und für die Benutzung der Strassen eine steigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. Für Laer-Werne, Linden- Dahlhausen und Bismarck-Buer-Horst bestehen hinsichtlich Abgaben und UÜbernahme der Anlagen abweichende Vereinbarungen. Mit dem Ablaufe des Jahres 1907 hat der bisher zwischen der Ges. u. der Siemens & Halske A.-G. bestehende Betriebs- u. Pachtvertrag (s. denselben im Jahrg. 1907/08 dieses Hand- buches) durch gegenseitiges Übereink. ein Ende erreicht. Zur Auflös. des Vertrages gab die a. o. G.-V. v. 23./11. 1907 die Einwilligung. Die Bedingungen gehen im wesentl. dahin, dass die Siemens & Halske A.-G. auf die von ihr bis 31./12. 1905 geleisteter Zuschüsse von zus. M. 2 133 319 nebst Zs. vollständ. verzichtet, u. dass sie nur den vom 1./1. 1906 ab ent- standenen Zuschuss erhält (für 1906 M. 271 681, für 1907 M. 231 031); die Rückzahl. dieses Zu- schusses war zahlbar in drei Jahresraten je am 1./2. 1908, 1909 u. 1910. Dagegen hat sich die Ges. auf die Dauer v. 15 Jahren ab 1./1. 1908 verpflichtet, der Siemens & Halske A.-G. die Lieferung ihrer eigenen Erzeugnisse, der vollständ. Motorwagen u. der gesamten Oberleitung einschl. des Fahrdrahtes, aber ausschliessl. der Maste, für das Strassenbahn-Unternehmen zu den Preisen zu übertragen, die sie ihren meistbegünstigten Abnehmern von Bahnmaterial. berechnet, die aber ihre Listenpreise abzüglich 10 % nicht übersteigen dürfen. Auf bestimmte Lieferungen erhält die Siemens & Halske A.-G. einen Zuschlag von 10 %. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien (Nr. 1–10 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 5 000 000. erhöht lt. G.-V.-B. v. 18. Dez. 1899 um M. 5 000 000 (auf M. 10 000 000) in 5000 Aktien à M. 1000, begeben zu pari an von Koenen & Co., Berlin, (welche Stempel- und alle Emissionskosten zu tragen hatten), angeboten den Aktionären 22. Jan. bis 3. Febr. 1900 zu 105 %, einzuzahlen 25 % und das Aufgeld, sowie der halbe Schlussscheinstempel bei der Zeichnung, restliche 75 % waren spätestens zum 1. Dez. 1900 einzuzahlen; auf 1 alte Aktie entfiel 1 neue. Die neuen Aktien erhielten für 1900: 6 % Bau-Zs. p. r. der eingezahlten Beträge und sind ab 1./1. 1901 voll div.-ber. Wegen Div.-Garantie siehe oben. Seit 1906 besitzt das Rheinisch-Westfäl. Elektrizitätswerk in Essen ca. M. 7 500 000 Aktien der Ges., um sich einen massgebenden Einfluss auf die Stromlieferung zu sichern. Anleihe: M. 3 000 000 in 4½ % Oblig. von 1902, Stücke à M. 1000, zu 103 % rückzahlbar, lautend auf den Namen des Bankhauses von Koenen & Co. in Berlin. Zs. 2./1. u. 1. Diese Oblig. waren bis 1./7. 1907 unkündbar u. sollen bis 1./7. 1929 durch Ausl. getilgt werden. Ausl. 1./4. auf 1./7. (ab 1907); ab 1907 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. zulässig. Verj. der Stücke u. Coup. nach gesetzl. Bestimmungen. Eine hypoth. Sicherstellung der Anleihe fand nicht statt, doch ist die Ges. nicht berechtigt, vor Tilg. dieser Anleihe eine neue Anleihe aufzunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. als den Inhabern der gegenwärtigen Anleihe einräumt. Die Siemens & Halske A.- G., welcher diese Oblig. zum Parikurse in Zahlung gegeben wurden, übernahm die