„„.. Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Plerdebahnen etc. Der Preis, zu dem die Übernahme erfolgt, ist derart bestimmt, dass für jedes seit der Inbetriebnahme verflossene Jahr nachfolgende Prozente von dem Herstellungspreise einschl. der Grunderwerbskosten abgerechnet werden: Für das 1. bis einschl. 8. Jahr nichts. für das 9. bis einschl. 16. Jahr je 2 %, für das 17. bis einschl, 21. Jahr je 3 %, für das 22. bis einschl. 26. Jahr je 4 %, für das 27. bis einschl. 31. Jahr je 5 %, für das 32. bis einschl. 35. Jahr je 6 %. Die später genehmigten Erweiterungen werden jedoch vom Tage der Inbetriebnahme an besonders gerechnet. Nach Ablauf der Vertragsdauer geht das gesamte Werk nach den vorstehenden Grundsätzen in den Besitz der Stadt über. Falls diese jedoch drei Jahr vor Ablauf des Vertrages eine Weiterführung des Werkes auf einen Zeitraum, der höchstens 20 Jahre umfassen darf, verlangt, muss die Ges. das Werk weiterführen. Der Stadt bleibt in diesem Falle das Recht vorbehalten, das Werk nach weiteren 5 Jahren, nach 3 Jahr vorher erfolgter Mitteilung an die Ges. zu übernehmen. Für die erteilte Konzession hat die Ges. ferner die Verpflichtung übernommen, der Stadt einen Anteil von der Brutto-Einnahme zu zahlen, und zwar von einer Einnahme bis M. 50 000 7½ %, über M. 50–100 000 10 %, von über M. 100 000 15 %. Ausserdem hat die Ges. bei einem 6 % übersteigenden Reingewinn der Stadt einen Anteil zu ge- währen, der bei einem Überschuss von mehr als 6–10 %: 33½ % und über 10 %: 50 % beträgt. Der Reingewinn wird in der Weise ermittelt, dass der Überschuss der Betriebs- einnahmen über die Betriebsausgaben nach Abzug des vorerwähnten Anteils der Stadt an der Brutto-Einnahme, der erforderlichen Abschreibungen und einer 3½ % Verzinsung von 40 % des gesamten Anlagekapitals festgestellt wird. Ausser diesen Abgaben zahlt das Werk noch die städtischen und staatlichen Steuern. Der Preis für Beleuchtungs- zwecke beträgt 5 Pf., für Motorenbetrieb und sonstige technische Verwendung 2 Pf. pro Hektowattstunde. Die Betriebseröffnung fand am 1./4. 1900 statt. Bis 31./12. 1910 waren angeschlossen: 90 260 Glühlampen, 1312 Bogenlampen von 2–10 Amp., 1046 Mo- tore = 3207 PS., 745 Heiz- u. Kochapparate, medizinische Apparate, Ventilatoren etc. = 533 K.-W. Eigenbedarf 55,83 K.-W., Hausanschlüsse 3336, Gesamtanschlusswert Ende 1910: 7853,88 K.-W., abgegeben 1910 zus. 3 304 893 K.-W. Im Jahre 1908 fand eine Vergrösserung des Elektrizitätswerkes statt. Sternhaus: An der Bahnlinie Braunschweig-Wolfenbüttel, im Lechlumer Holz, errichtete die Ges. das Wirtschaftsunternehmen Sternhaus, Anlagekosten ca. M. 300 000 welches von der Ges. bis Ende 1900 in eigener Regie betrieben wurde; ab 1./1. 1901 verpachtet; 1909–1910 erhaltene Pacht je M. 6000. Kapital: M. 6 000 000 in 1200 Aktien (Nr. 1– 1200) à M. 500 und 5400 Aktien (Nr. 1201 bis 6600) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 600 000 in 1200 Aktien à M. 500, erhöht lt. G.-V. v. 27./6. 1896 um M. 1 400 000 in 1400 Aktien à M. 1000, voll div.-ber. à5 1/1. 1898, be. geben an die Allg. Elektr.-Ges. zu 110 %, hiervon angeboten M. 700 000 den Aktionären zu 110 % plus 2 %; ferner erhöht lt. G.-V. v. 10./6. 1898 um M. 1 000 000 in 1000 Aktien à M. 1000, div.-ber. für 1899 p. r. t. bis zu 4 %, übernommen von der Allg. Lokal- und Strassenbahn-Ges. in Berlin zu 110 %, hiervon M. 500 000 den Aktionären 25./5.–15./6. 1899 zu 110 % plus 2 % Spesen. Weitere Erhöhung lt. G.-V. v. 3./5. 1904 um M. 1 500 000 (auf M. 4 500 000) in 1500 Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1904, übernommen von der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. in Berlin zu pari mit der Verpflichtung, die Aktien den Aktionären zu 106 % in der Weise anzubieten, dass auf nom. M. 2000 alte Aktien I1 neue à M. 1000 entfällt. (Geschehen 25./5.–18./6. 1904). Der Erlös der neuen Aktien diente hauptsächlich zur Deckung der schwebenden Schuld für den Lichtwerkbau. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 4./6. 1909 um M. 1 500 000 in 1500 Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1909, übernommen von der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. zu 103 % angeboten den alten Aktionären v. 24./7.–12./8. 1909 zu 105 6% Anleihen: I. M. 2 500 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1897, Stücke à M. 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. zu 105 % durch jährl. Ausl. ab 2./1. 1900 bis 1929. Verstärkte Tilg. ab 1. Juli vorbehalten. Begeben an die Allg. Elektr.-Ges. zu 98 %, von dieser an Bernh. Caspar in Hannover. Zahlst. wie bei Div. In Umlauf Ende 1910: M. 1 993 425 zu 105 %. Kurs in Braunschweig Ende 1898–1910: 103, 102, 99, 98, 99.75, 101.25, 101.50, 102, 102, 100.75, 101, 101, 101 %. II. M. 2 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1898. Stücke à M. 500. s8... u. 1./7. Tilg. zu 105 % durch jährl. Ausl. ab 1902 bis zum Ablauf der Konzessions- dauer für das Elektricitätswerk. Zunächst begeben M. 1 500 000 an die Allg. Elektr.-Ges. zu 99 % und von dieser an die Bankhäuser Gutkind & Co., Ludw. Peters Nachf. in Braunschweig und Bernh. Caspar in Hannover. KRestliche M. 500 000 in 1900 begeben Zahlst. wie bei Anleihe I. Aufgelegt 3. u. 4./1. 1899 zu 102.50 %. In Umlauf Ende 1910: M. 1 761 900 zu 105 %. Kurs in Braunschweig Ende 1899–1910: 102, 99, 98, 99.75. 101.25, 101.50, 102, 102, 100.75, 101, 101, 101 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie à M. 500 = 1 St. 1 Aktie à M. 1000 = 2 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (bis 10 % des A.-K.), dann vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, vom Übrigen event. bes. Abstellungen u. Rückstellungen, dann bis 4 % Div., hierauf 8 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Vergüt. von zus. M. 6400), Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Bahnkörper u. Stromzuführung 5 578 696, Konz.-Kto 75 254, Immobil. 2 168 068, Pferde 1, Wagen 1 362 594, Geschirre 1, Kraftstation 1 717 461,