2204 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etec. Vororten und Nachbarorten, zur Beförderung von Personen und Gütern und der Ab- schluss aller hierauf bezüglichen Rechtsgeschäfte ingleichen Errichtung damit in Ver- bindung stehender wirtschaftlicher Anlagen. Soweit elektrische Kraft über den eigenen Bedarf hinaus hergestellt wird, kann solche auch zu Licht- und Kraftzwecken an andere abgegeben werden. Es wurden befördert 1910 auf Einzelbillets 39 416 953 Personen, auf Abonnementskarten 13 683 292 Personen; im ganzen mehr 3 569 645 Personen als im Vorjahre. Brutto-Einnahmen aus Personenverkehr d. Strassenbahnen 1899–1910: M. 2605 815, 2725 710, 2 856 376, 2767 348, 3 031 973, 3 300 246, 3 711 067, 4 110 463, 4 567 656, 4 769 439, 4 981 634, 5 375 730, Einnahm. a. Güterverkehr: M. 116 553, 261 957, 342 201, 263 728. 289 946, 297 918, 326 615, 315 702, 333 350, 315 829, 376 847, 413 616, do. a. Abgabe elektr. Energ.: M. 63 959, 150 955, 201 282, 227 565, 249 126, 319 638, 369 656, 412 942, 496 146, 544 471, 602 923, 821 002, do. aus Omnibusverkehr: M. 90 978, 116 734, 124 354, 120 820, 129 543, 126 648, 132 440, 134 765, 135 359, 136 742, 129 521, 137 157. Linien u. Betrieb: Die Strassenbahn Hannover betreibt im Anschluss an ein vollständiges Netz von Strassenbahnen innerhalb der Stadtkreise Hannover-Linden noch Linien nach den in der Umgegend von Hannover belegenen Ortschaften Stöcken, Langenhagen, Burg wedel, Misburg, Rethen, Sarstedt, Hildesheim, Pattensen, Buchholz, Limmer, Ricklingen, Gehrden, Barsinghausen, Anderten, Sehnde, Haimar. Die Gesamtbetriebslänge des Netzes belief sich Ende 1910 auf ca. 160 km, die Gesamtlänge der Geleise auf ca. 292 Km; Ende 1910 waren vorhanden: 276 Motorwagen u. 231 Anhängewagen, 38 Omnibuswagen, 327 Güter- wagen und 81 div. Fuhrwerke, ferner 86 Pferde. Die Wagen werden zum Teil in der eigenen Werkstatt erbaut. Für Zugänge u. Erneuerungen, spec. im Bahnbau etc. wurden 1906–1910 M. 427 839, 426 960, 430 078, 286 884, ca. 300 000 aufgewendet. Konzessioniert und im Betrieb sind folgende Linien: Hannover-Hildesheim, Rethen- Pattensen, Vahrenwald-Langenhagen, Hannover-Barsinghausen, Hannover-Haimar, Anderten- Misburg-Buchholz, Viergrenzen-Buchholz-Gr. Burgwedel. Der Betrieb geschieht elektrisch. Das Innere der Stadt Hannover wurde bis 1903 automobil in einer Länge v. 26,6 km durch Accumulatoren befahren; im übrigen erfolgte der Betrieb durch oberirdische Stromzuführung. Auch für das Innere der Stadt kam im Nov. 1903 die oberirdische Stromzuführung zur Einführ. Die Ges. erzeugt die für den Betrieb der Strassenbahnen erforderl. elektr. Energie selbst u. giebt auf Grund ihr erteilter Konz. elektr. Strom für Licht- u. Kraftzwecke in den vor Hannover geleg. Ortschaften ab. Angeschlossen waren Ende 1910 60 411 Glühlampen, 296 Bogen- lampen u. 19 513 PS-Motoren, Zahl der Konsumenten 4676; eine Verdoppelung dieser Ziffern würde ohne wesentl. Vergrösserung der masch. Anlage möglich sein. Der elektr. Strom wird in Kraftstationen, belegen in Glocksee, Vahrenwald, Kirchrode, Buchholz u. Rethen erzeugt. Die Ges. besitzt 35 verschiedene Grundstücke in Hannover und Stationsorten. Die Konzessionen laufen in Hannover-Linden bis 1. April 1937; für die Aussenlinien enden die Konz. in den Jahren 1942–50. Die Konz. sind auf Grund des Kleinbahn-Gesetzes erteilt und gelten ausserhalb Hannover-Linden auch für Güterbeförderung. In den Städten Hannover-Linden ist der Ges. die Güterbeförderung bis morgens 10 Uhr ebenfalls gestattet. Abgaben: Die Strassenbahn hat der Stadt eine Abgabe zu zahlen, welche bei einer Brutto- Betriebseinnahme bis zu M. 1 500 000 2½ %, bis zu M. 2 000 000 3 %, bis zu M. 3 000 000 3½ % und über M. 3 000 000 4 % der ganzen unter die Steuer fallenden Einnahme beträgt; ferner hat die Ges. einen Beitrag zu den Strassenreinigungskosten zu zahlen, welcher jährl. M. 30 pr. 100 m einfaches Geleis und M. 60 pr. 100 m Doppelgeleis beträgt. Der Magistrat von Hannover erhält das Entgelt für die Einführung der Oberleitung von der Strassenbahn, anfangend 6 Monate nach Beginn des Oberleitungsbaues, eine jährl. Extra-Abgabe von 50 Pf. pro Meter, berechnet auf die jetzt mit Accumulatoren betriebene Strassen-Strecke von 26,6 km, abgerundet auf M. 26 000; ausserdem für ver- schiedene anderweite Zugeständnisse eine besondere Abgabe von M. 14 000 jährl., welche nach Verlauf von 10 Jahren auf M. 24 000 jährl. erhöht wird. Der Stadt Linden ist eine jährl. Abgabe zu zahlen, welche in der Weise zu be- rechnen ist, dass auf Grundlage der an die Stadt Hannover zu zahlenden Abgabe der- jenige Betrag festgestellt wird, welcher nach Verhältnis der Einwohnerzahl von Hannover und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in derselben Weise berechnet, wie in Hannover. Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen mit der Stadt Hannover. Neben der festgestellten Abgabe und unabhängig von dieser hat die Strassenbahn an die Stadtgemeinde Linden eine jährl. Abgabe von M. 6500 zu zahlen als Entgelt für neugewährte Zugeständnisse. Für die Bahnanlagen ausserhalb Hannover- Linden sind jährl. Abgaben nicht zu entrichten; doch beansprucht die Stadt Hannover, fussend auf einem früher geschlossenen Vertrag, Abgaben auch für die Aussenlinien. Ein am 23./4. 1902 abgehaltenes Schiedsgericht entschied zu gunsten der Stadt. Kapital: M. 24 000 000 in 23 000 Vorz.-Aktien und 1000 St.-Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 3 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 26./2. 1895 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. v. 15./2. 1896 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. vom 23. Juli 1896 um M. 6 000 000, lt. G.-V.-B. vom 21. Febr. 1898 um M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1898), angeboten den Aktionären 8.–16. März 1898 zu 127.25 %, lt. G.-V.-B. vom 25. Nov. 1898 um fernere M. 6 000 000 (auf M. 24 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1899), über- nommen von einem Konsortium zu 102.50 %, angeboten den Aktionären M. 3 000 000 am 12.–21. Jan. 1899 zu 107.50 %.