Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2247 Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Dr. jur. Alfons Jaffé. Charlottenburg; Stellv. Geh. Komm.-Rat Louis Aronsohn, Bromberg; Bankier Rich. Dyhrenfurth, Bankier Moritz Helfft, Berlin; Dir. Paul Mittelstaedt, Charlottenburg; Dir. W. Paul, Friedenau. Zahlstellen: Berlin: Ges.-Kasse, Berliner Handels-Ges., N. Helfft & Co., S. L. Landsberger; Bromberg: M. Stadthagen. Stuttgarter Strassenbahnen in Stuttgart, Hauptstätterstr. 153. Gegründet: 31./3. 1868 als Stuttgarter Pferde-Eisenbahn-Ges.; handelsger. eingetr. 7. 15. April 1868. Firma geändert wie gegenwärtig lt. G.-V.-B. v. 31./3. 1890. Letzte Statutänd. 20./7. 1899, 30./3. 1907 u. 15./12. 1908. Landesh. Genehm. v. 31./3. 1868. Konc. bis Ende 1930. Zweck: Bau u. Betrieb von Strassenbahnen in Stuttgart, Cannstatt u. Umgebung. Fusio- nierte 1889 mit der 1886 gegr. „Neuen Stuttgarter Strassenbahn Lipken & Cie.“ –— Strassenbahn mit elektr. Betrieb (oberird. Stromzuführ.). Bahnlänge Ende 1910 55.14 km, Betriebslänge 92.81 km, Gleislänge inkl. der Depotgleise 88.05 km, Spurweite 1 m. Linien: 1) Cannstatt- Berg-Paulinenberg- Karlvorstadt-Schützenhaus, 2) Westbahnhof-Hauptbahnhof-Pragfriedhof- Nordbahnhof, 3) Rundbahn, 4) Gaisburg- Ostheim -Hackstr.-Traubenstr., 5) Herderstr.- Moltkekaserne- Schlossplatz- Charlottenplatz- Alexanderstr.- Bubenbad, 6) Bopser- Schloss- platz - Friedrichsstrasse - Hegelplatz - Rosenberg- Schwab- Schickard - Böblingerstrasse, 7) Dillmannstrasse-Herdweg-Büchsenstrasse-Thorstrasse-Heusteigstrasse-Olgastrasse- Falben- hennenstrasse- Bopser, 8) Schlossplatz- Neckar- Sänger- Landhaus- Werfmershaldenstrasse- Ostheim-Gablenberg, 9) Stöckachschule-Hackstrasse-Wangenerstrasse-Schlachthaus. Personen- Beförderung 1899 – 1910: 11 427 342, 14094 173, 16 208 236, 17231 590, 19 951 849, 22 455 734, 24 450 555, 27101 349, 28 937 353, 30 517 413, 32 951 395, 37 190501; Fahrtaxeneinnahme M. 1209 706, 1372 693, 1 527 309, 1 550 070, 1 789 765, 1 995 376, 2 164 096, 2 369 553, 2 530 723, 2 647 450, 2 860 381, 3 323 259. Es sind vorhanden: 190 Motorwagen und 117 Anhängewagen. 1902 bis 1909 wurden Wohnungen für Bedienstete erbaut, so dass ab Okt. 1909 188 Dienstwohnungen vorhanden sind. Die Ges. ist bei den Cannstatter Strassenbahnen, G. m. b. H., mit M. 345 000 beteiligt, wovon 50 % = M. 172 500 eingezahlt. Für den Bau von Vorortbahnen ist der Ges. vom Königl. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, am 2./6. 1908 die Genehmigung zum Bau u. Betrieb folgender Linien erteilt worden: 1) von Stuttgart nach Feuerbach und nach Zuffenhausen, 2) von Feuerbach nach Zuffenhausen, 3) von Feuerbach nach Cannstatt, 4) von Zuffenhausen nach Ludwigsburg, 5) von Cannstatt nach Münster am Neckar, 6) von Gaisburg n ach Wangen, 7) von Wangen nach Untertürkheim u. nach Hedelfingen, 8) von Hedelfingen nach Esslingen. In der a. o. G.-V. v. 15./12. 1908 ist die Beschaffung der zur Durchführung des Baues dieser Vorortlinien mit Ausnahme der Linien 4 u. 8 erforderlichen Geldmittel im Betrage von rund M. 2 250 000 durch Erhöhung des A.-K. (s. unten) beschlossen worden. Die Vorarbeiten u. der Bau der Vorortlinien wurde so gefördert, dass die Linie 5 am 15./5. 1909 eröffnet werden konnte u. die Linien 1 u. 3 im August 1909 u. Linie 2 am 19. Sept. 1909 in Betrieb kamen. Die weiteren Linien wurden 1910 fertiggestellt. Das Rechtsverhältnis zwischen der Ges. und der Stadtgemeinde Stutt- gart betreffs Anlage und Betrieb der Strassenbahn ist durch die Verträge v. 22./8. 1889, 19./7. 1894, 26./6. 1899 u. 4./8. 1906 geregelt. Für die Benützung der Strassen erhält die Stadt- gemeinde seit 1./1. 1897 für das Kalenderjahr 2½ % der jeweiligen Brutto-Einnahmen der Ges. an Fahrgeldern; ausserdem vom 1./4. 1902 an einen jährl. Beitrag von M. 10 000 zur Unterhaltung der Krongutstrassen. Die Zahlung von 1 % erfolgt ohne Rücksicht auf das Betriebsergebnis der Ges. in dem betreffenden Jahre; die Zahlung der weiteren 1½ % ruht in den Jahren, in welchen die Ges. nicht wenigstens 4 % Div. auf die St.-Aktien zur Verteilung bringt; sie ist aber ganz oder teilweise nachzuholen, sobald die Betriebs- ergebnisse späterer Jahre die Mittel hierzu und gleichzeitig zur Zahlung einer Div. von 4 % auf die St.-Aktien wieder gewähren. Die Zahlung erfolgt am 1./4. des folgenden Jahres. Verbleibt vom 1./1. 1902 an der Ges. nach Bezahlung einer 6 % Div. auf die St.-Aktien noch ein weiterer Überschuss, so erhält die Stadtgemeinde o desselben als weitere Abgabe. Die Erlaubnis zur Anlage und zum Betrieb der Strassenbahnen auf dem Areal der Krongutsverwaltung ist eine stets widerrufliche und kann jeweils ohne weiteres zurückgezogen werden. Die Konz. für Stuttgart läuft am 31./12. 1930 ab. Mit dem Ablauf der Konz. erlangt die Stadtgemeinde das Recht, die gesamte Bahn- und Betriebsanlage mit allen beweg- lichen und unbeweglichen Zubehörden zuerwerben. Erklärt die Stadtgemeinde spätestens 6 Monate vor Ablauf der Konz. von dem ihr zustehenden Erwerbungsrecht keinen Ge- brauch zu machen, und kommt keine anderweitige Vereinbarung zustande, s0 hat die Ges. alle auf den städtischen Strassen und Plätzen befindl. Einrichtungen für die Bahn, z. B. Geleisanlagen etc. zu entfernen und die von der Bahn berührten Teile der Strassen und Plätze in guten, ordnungsmässigen, dem übrigen Bestand der betreffenden Strassen entsprechenden Zustand auf ihre Kosten zu versetzen und hierbei die Anordnungen des Gemeinderats zu befolgen. Kapital: M. 6750 000. Bis Dez. 1908: M. 4 500 000 i. 3750 St.-Aktien l. Em. (Nr. 1–3750) à fl. 100 = fl. 375 000 = M. 642 857.14 (urspr. A.-K.), 800 St.-A. Lit. B (Nr. 1–800) à M. 1000 = M. 800 000, 750 St.-A. Lit. C (Nr. 801–1550) à M. 1000 = M. 750 000, 175 Prior.-Aktien (Nr. 1–175) à M. 1000