Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1907 erfolgt. Kurs daselbst Ende 1905–1910: 328, 296.75, 268, 269, 309.50, 251 % (junge – %). – Die Aktien Nr. 14 001–21 000 sind an den Börsen seit Juni 1909, die Nr. 20 001 bis 29 000 seit Ende Okt. 1910 lieferbar. Die Aktien wurden im Juni 1909 auch in München eingeführt. Dividenden 1894–1910: 5, 6, 14, 16, 18, 22, 23, 17, 17, 17, 18, 18, 18, 18, 18, 18, 12 % (junge für 1910: 1½ %). Coup.-Verj.: 4 J. (K.). Vorstand: Gen.-Dir. Sigm. Bergmann; Dir. P. Berthold, Dir. Jack Hissink, Wilh. Steinert; Stellv. Max Hoffmann, Fritz Janssen, Max Hülsenbeck. Prokuristen: Herm. Beyer, Rob. Schwarz, Alb. Graf, A. Bundzus, E. Niekrentz, Phil. Reuter, Dr. Paul Emden, Theophil Fuss, Georg Ambach, Carl Borchardt, Ernest Morgan, Dr. jur. Herbert Rossner, Oskar Stegemann, Georg Tiaden, Dr. phil. Arnold Berliner, Carl Stenz, H. Egg. Aufsichtsrat: (Mind. 3) Vors. Wirkl. Geh. Rat Ober-Präsident a. D. Fr. Wilh. von Loebell, Exc., Berlin; Stellv. Komm.-Rat Jos. Pschorr, München; Komm.-Rat Gen.-Konsul Rud. von Koch, Geh. Rat Alex. Schöller, Gen.-Dir. Geh. Baurat Paul von Gontard, Berlin; Konsul Bank-Dir. Charles Palmié, Dresden; Komm.-Rat Reinhard Effertz, Unna-Königsborn i. W.; Gen.-Konsul Landrat a. D. Bank-Dir. Dr. jur. W. Langen, Cöln; Komm.-Rat Peter Klöckner, Duisburg. Zahlstellen: Berlin: Ges.-Kasse, Deutsche Bank, Disconto-Ges.; Dresden: Allg. Deutsche Eredit-Anstalt; München, Dresden, Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.: Berlin u. Cöln: A. Schaaffh. Bankverein; Hannover: Bernhard Caspar. Deutsch-Ueberseeische Elektricitäts-Ges. in Berlin, W. 8., Kanonierstrasse 29/30, Zweigniederlassungen in Buenos Aires u. Santiago de Chile. Gegründet: 4./1. 1898 mit Nachtrag v. 16./2. 1898; eingetr. 17./2. 1898. Letzte Statut- and. 21./6. u. 9./11. 1904, 19./7. 1905, 28./6. 1906, 4./2. u. 23./6. 1909, 2./3. 1910, 30./1.1911. Zweck: Gegenstand des hauptsächlich in Amerika zu betreibenden Unternehmens ist der Bau und Betrieb elektrischer Anlagen aller Art, sowie der Erwerb und die Finanzierung von Unternehmungen auf dem Gebiete der angewandten Elektricität, insbesondere der Be- leuchtung u. des Transportwesens. Die Ges. befasst sich in erster Linie mit der Erzeugung u. dem Betrieb elektr. Energie in der ca. 1 300 000 Einwohner zählenden Stadt Buenos Aires und deren Vororten. Bisher übte die Ges. diese Tätigkeit in Buenos Aires auf Grund einer zeitlich nicht begrenzten Genehmigung aus, welche sie hinsichtlich der der Stadt dafür zu gewährenden Abgaben und sonstigen Leistungen dem Ermessen der Stadtverwaltung unter- stellte. Nunmehr ist jedoch unter dem Dez. 1907 mit Wirkung vom 1./1. 1908 ab ein förm- licher Konzessionsvertrag mit der Stadtverwaltung von Buenos Aires zustande gekommen, dessen wesentliche Bestimmungen die folgenden sind: Der Ges. wird das Recht eingeräumt, zur Erzeugung, Verteilung u. zum Verkauf elektr. Energie alle Strassen, Plätze und Brücken im ges. Stadtgebiet in Buenos Aires zu benutzen. Diese Konzession wird auf 50 Jahre, d. i. bis zum 31. Dez. 1957 erteilt. An diesem Tage gehen die Gebäude u. Grundstücke, die maschinellen Anlagen, das ges. Kabelnetz, die Unterstationen, sowie die sonstigen im Betriebe befindl. Einrichtungen, soweit sie zur Versorgung des Stadtgebietes dienen, ohne jede Entschädigung in das Eigentum der Stadtverwaltung über. Die Ges. hat laut Vertrag einen ausreichenden Ern.-F. zu bilden, um die notwendigen Erneuerungen u. Reparaturen auszuführen, sowie alle Anlagen in tadellosem Zustande zu erhalten. Diesem Fonds, der bei der Argentin. Nationalbank für gemeinschaftl. Rechnung der Stadtverwaltung u. der Ges. hinterlegt wird, sind bis auf weiteres 2 % der Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Strom innerhalb des Stadtgebietes zuzuführen. Bei Ablauf der Konc. geht ein etwa dann noch vorhandener Saldo aus diesem Fonds gleichfalls an die Stadtverwaltung über. Die Ges. ist verpflichtet, Erweiterungen dem Konsumbedürfnis entsprechend vorzunehmen: solche Erweiterungen und Ausdehnungen, sowie deren Kostenanschläge unterliegen der vorher. Genehmigung der Bürgermeisterei. Bei Ablauf der Konc. hat die Stadtverwaltung für diese Erweiterungen den Betrag der Kostenanschläge abzügl. 2 % für jedes Jahr, welches nach Beendigung des betreffenden Baues bis zum Ablauf der Konzessionsfrist verstrichen ist, zu zahlen. Diese Bestimmung findet auch Anwendung auf Zentralen, welche etwa ausserhalb des Stadtgebietes errichtet werden, insofern u. insoweit, als diese Zentralen zur Abgabe von Strom nach dem Stadtgebiete von Buenos Aires dienen. Die Ges. hat als einzige städt. Abgabe 6 % der Bruttoeinnahme aus dem Verkauf von Strom innerhalb des Stadtgebietes, mit Ausnahme der Eingänge aus Stromlieferung und Bedienung der öffentl. Beleuchtung, an die Stadtverwaltung abzuführen. Die Konc. ist keine ausschliessliche. Die Ges. ist jedoch berechtigt, falls in Zukunft eine oder mehrere Konc. für die Erzeugung u. den Verkauf elektr. Energie zu günstigeren Bedingungen seitens der Stadtverwaltung erteilt werden sollten, die Bedingungen solcher neuen Konc. auch für sich in Anspruch zu nehmen. Dem Betrieb der Ges. dienen: 1. Die auf einem in der Calle Paraguay belegenen Grundstück von 4850 qm erbaute Zentralstation für Gleichstrom mit einer Masch.-Leistung von 4800 KW. 2. Die auf einem Paseo de Julio, Ecke Calle Montevideo belegenen Grundstück von 5680 qm erbaute Zentralstation für Drehstrom mit einer Masch.-Leistung von 4400 KW.