Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Elektrizitäts-Lieferungs-Ges. firmierend, abgetreten. Die Berliner Station Tempelhof ging 1909 an die Kgl. Eisenbahndirektion Berlin über. Zum Anschluss an bestehende Überland- zentralen im Königreich Sachsen hat die Ges. 1909 mit einer Anzahl Gemeinden langfristige Konzessionsverträge abgeschlossen. In Gemeinschaft mit der Allg. Elektrizitäts-Ges. be- teiligte sich die Ges. an einem Unternehmen, welches den Bau einer Überlandzentrale grösseren Umfanges im sächs. Obererzgebirge bezweckt. Am 1./1. 1911 Übernahme der Elektrizitätswerke Oberoderwitz u. Hirschfelde. Im Bau befindet sich das Elektrizitätswerk Eger (Eröffnung Mai 1911). Es ist beabsichtigt, dieses Werk zu einer Überlandzentrale aus- zubauen u. bayerische u. sächsische Ortschaften anzuschliessen. Das Elektrizitätswerk an der Pleisse Werdau-Crimmitschau wurde an die Sächsische Elektricitäts-Lieferungs-Ges. in Oberlungwitz mit Wirkung per 1./1. 1911 zum Buchwerte überlassen. Das Guthaben der Sächsischen Elektricitäts-Lieferungs-Ges., welches ult. 1910 M. 2 965 379 betrug, wurde dadurch absorbiert. Die meisten der vorbezeichneten Betriebe hat die Ges. in Gemässheit eines Vertrages mit der Allg. Elektricitäts-Ges. vom 29./6. 1897 bezw. 11./5. 1900 übernommen, welcher 1906 bis 31./12. 1912 verlängert wurde. Die wesentlichen Punkte des Vertrages sind folgende: 1) Für die von der Allg. Elektr.-Ges. übernommenen Konz. (Verträge mit Wegeeigentümern) u. sonst. Berechtig. wird eine besondere Abfindung nicht gewährt. 2) Die Allg. Elektr.-Ges. gewährleistete für die ersten 5 Betriebsjahre vom Tage der Betriebseröffnung für jedes einzelne der der Ges. überlassenen, im Betriebe befindl. Werke ein Erträgnis von 5 % p. a. des Anlagekapitals nach Abzug aller Betriebskosten u. der erforderl. Abschreib. u. Rückl. u. hat auf Grund dieser Garantie 1908 =1910 M. 41 104. 44 555, 21281 zahlen müssen. 3) Die Elektricitäts- Lief.-Ges. verpflichtet sich, der Allg. Elektr.-Ges. den Bau u. die Lieferung aller erforderlichen Einricht. u. Betriebsmaterial., letztere, soweit sie von der Allg. Elektr.-Ges. gewerblich her- gestellt werden, für alle von ihr erworbenen, zu erwerbenden, herzustellenden oder zu ver- waltenden Betriebe zu übertragen, wobei sich die Allg. Elektr.-Ges. ihrerseits verpflichtet, der Elektr.-Lief.-Ges. für diese Bauausführungen u. sonst. Lieferungen die Preise der meist- begünstigten Abnehmer zu stellen. 4) Die Allg. Elektr.-Ges. übernimmt die Zentralverwalt. der Elekfr.-Lief.-Ges. für Rechnung der Letzteren dergestalt, dass sie sämtl. Ausgaben der Zentralstelle trägt u. die Angestellten der Zentralverwaltung besoldet, wofür die Allg. Elektr.-Ges. ihre Barauslagen, sowie 10 % von dem 5 % des A.-K. übersteigenden Rein- gewinn erhält; hiervon soll die Hälfte dem Vorstande der Allg. Elektr.-Ges. als Honorar für seine Beteilig. an der Geschäftsführung überwiesen werden. Soweit Vorst.-Mitgl. der Allg. Elektr.-Ges. im Vorstande der Elektr.-Lief.-Ges. tätig sind, beziehen sie kein besonderes Gehalt oder Honorar von Letzterer. Die Stromabgabe der Elektricitätswerke betrug 1903–1910: 3 749 367, 4 220 080, 4 387 188, 6 354 729, 8 777 566, 11 271 523, 14 695 149. 17915 318 Kilowattstunden; 1910: 27175 Abnehmer mit 2963 Bogenlampen, 371 668 Glühlampen, 9910 Motore mit 25 126 Kilowatt. Die Ges. besass Ende 1910 die Aktien bezw. Stammanteile folgender Gesellschaften: M. 4 500 000 Sächsische Elektrizitäts- Lieferungs- Akt.- Ges. in Oberlungwitz (Div. 1901 .11 2 0 12 12, 12, 12 %); M. 339 000 Aktien Elektricitätswerk Eisenach (Div. 1900–1910: 8, 9, 7½, 8, 9, 8, 8, 8½, 8½, 9, 10 %); M. 400 000 Aktien des Elektrizitäts- werkes Abo (letzte Div. 5 %); K 15 000 Aktien des Hermannstädter Elektricitäts-Werkes (Div. 1899–1910: 5, 6, 6, 6, 7, 7, 7, 6, 6. 6, 7, 7 0%); M. 100 000 Elektr.-Werk Schwandorf G. m. b. H. (Div. 1901–1910: 8, 7, 7, 7, 8, 10, 10, 10, 10, 10 %); M. 165 000 Elektromotor G. m. b. H. (Div. 1905–1910: 33, 29, 30, 25, 20, 20 %); M. 235 000 Brennerwerke G. m. b. H. (alte Anteile); M. 188 000 do. junge Anteile mit 87½ % Einzahlung (Div. 1901–1910: 3, 3, 2½, 3½, 4, 4½, 5, 5, 5, 5 %); M. 500 Anteile des Spar- u. Kreditvereins Oppenheim, G. m. b. H. (Div. 1901–1910: „. %%): KE 109 000 Kommandit-Beteil. bei der Firma Reuter & Co., Wien; £ 0 M. 440 000 Anteile der Licht- u. Kraftwerke G. m. b. H. (Div. 1907–1910: 5, 5, 6, 6 %); M. 1896 500 Anteile d. Berliner Vororts-Elektrizitäts-Werke G. m. b. H. (Div. 1907–1910: 4½, 4½, 5, 0 %), M. 1 500 000 Anteile d. Lausitzer Elektrizitätswerkes G. m. b. H. (Div. 1908–1910: 6, 6, 4 %); M. 5000 Aktien des Stadttheaters in Hildesheim (auf M. 1 abgeschrieben); Anteile d. Elektri- citätswerkes Ebersbach G. m. b. H., 1911 Beteilig. an der Elektricitätswerk u. Strassenbahn Königsberg Akt.-Ges. (A.-K. M. 2 000 000) mit M. 666 666. Kapital: M. 20 000 000 in 20 000 Aktien a M. 1000. Urspr. M. 5 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 8./4. 1904 um M. 3 000 000 in 3000 ab 1./1. 1904 div.-ber. Aktien, übernommen von der Allg. Elektr.-Ges. in Berlin einschl. Unk. zu 123 % zuzügl. 4 % Stück-Zs. seit 1./1. 1904 u. Schluss- scheinstempel, angeboten den Aktionären zu den gleichen Bedingungen 5:3 v. 1.–215./6. 1904. Die neuen Aktien dienten zur Übernahme der Elektricitätswerke Craiova (Rumänien), Neu- Sellza (Sachsen), Soest u. Werl (Westf.) von der Allg. Elektricitäts-Ges. in Berlin und zur Gewährung von M. 500 000 Darlehen an das Elektricitätswerk Magdeburg. Agio mit M. 600 000 in den R.-F., dem zu seiner Erfüllung noch M. 35 000 aus dem Spec.-R.-F. überwiesen wurden. Nochmalige Erhöhung lt. G.-V. v. 6./5. 1907 um M. 2 000 000 (auf M. 10 000 000) in 2000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1907, übernommen von der Allg. Elektr.-Ges. in Berlin gegen Überlass. der M. 1 100 000 St.-Anteile des Lausitzer Elektrizitäts-Werkes Ö 5p H. Biv. 1906 5 % u. M. 1 896 500 St.-Anteile der Berliner Vororts-Elektrizitäts-Werke G. m. b. H. (Div. 1906: 4 %). Die Berliner Elektricitäts-Werke boten am 15./5. 1908 durch die Vermittelung einer Bankengruppe den Aktionären der Elektricitäts-Lieferungs-Ges. den Umtausch ihrer Aktien gegen Werte der B. E.-W. unter folgenden Bedingungen mit der Massnahme an, dass gegen