Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2279 mulatorenbatterien von insges. 7280 Kwst. Kapazität, ausserdem 1 Zusatzmasch. In der Unterstation Halensee, Westfälischestr. 63 sind aufgestellt: 1 Motor-Dynamo von 200 Kw., 2 Motor-Dynamos von je 300 Kw., eine Akkumulatorenbatterie mit einer Leistung von 1900 Kwst. Im Auguste Viktoria-Krankenhaus wurde eine Anschlussbatterie mit einer Leistung von 393 Kwstd. u. den erforderlichen Hilfsmasch. installiert; in der Umformerstation Wilmers- dorf, Katharinenstr. 19 vorhanden: 3 Drehstrom-Gleichstrom-Umformer von 3 175 Kw. Die Erweiter. des Licht- u. Krattverteflangswetze- erforderte 1906–1910 M. 965 000, 700 000, 410 000, 340 000, 764 000 Aufwand. Koncession: Mit der Stadt Schöneberg, Stadt Wilmersdorf und der Gemeinde Schmargendorf hat die Ges. bis 30./9. 1928 laufende Verträge abgeschlossen, denen zufolge sie das Recht hat, die Strassen dieser Gemeinden zur Anlage elektr. Leitungen zu benutzen, wogegen ihr die Verpflichtung obliegt, innerhalb der Gemeindegebiete unter bestimmten Voraussetzungen und auf Grundlage der getroffenen Preisvereinbarungen auf Verlangen elektr. Leitungen zu legen und elektr. Strom abzugeben, die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestrassen zu übernehmen, die städtischen bezw. Gemeindegebäude mit elektr. Beleuchtung zu versehen, und innerhalb der Gemeindegebiete auch zu anderen als Beleuchtungszwecken Elektrizität abzugeben. Die Ges. ist nach diesen Verträgen ver- pflichtet, zur Erneuerung ihrer in den beiden Gemeinden gelegenen Anlagen Ern.-F. zu bilden, in welche jährlich 2 % der aus Abgabe von Elektrizität in der betreffenden Gemeinde erzielten Bruttoeinnahmen einzulegen sind, bis die Ern.-F. 20 % des in der betreffenden Gemeinde verwandten Anlagekapitals erreicht haben. Die Ges. hat an die Stadt Schöneberg eine Abgabe in Höhe v. 10 %, an die Stadt Wilmersdorf u. an d. Gemeinde Schmargendorf eine solche v. 5 % der durch Lieferung v. Elektrizität innerhalb der betreffenden Gemeinde erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen — ausschliesslich der Ein- nahmen aus Stromlieferung für öffentliche Beleuchtung und an die Westliche und Süd- liche Berliner Vorortbahn (s. u.) – abzuführen; an die Stadt Schöneberg sind ferner 5 % derjenigen Bruttoeinnahme abzuführen, welche die Ges. für Elektrizität aus anderen Ge- meinden bezieht. Die Gemeinden haben ausserdem Anspruch auf einen jährlichen Anteil am Reingewinn, der sich auf 40 % vom Reingewinn des über 5 % des Anlagekapitals bis M. 6 000 000 und auf 40 % vom Reingewinn über 4 % des diesen Betrag übersteigenden Anlagekapitals bemisst; bei der Berechnung des Reingewinnes darf die gesetzlich geforderte Einlage in den R.-F., sowie an Tant. für A.-R. und Vorstand und Grat. für Beamte ein Betrag von 15 % des Nettogewinnes in Abzug gebracht werden; weitere Abzüge, insbe- sondere für Spez.-R.-F. und zur Schuldentilgung, sind nicht statthaft. Abgaben von den Brutto-Einnahmen an die Gemeinden Schöneberg, Wilmersdorf u. Schmargendorf 1908 bis 1910: M. 202 429, 238 827, 300 785; vertragsmäss. Anteil 1910 M. 256 689. Die Gemeinden sind berechtigt, zum 30./9. 1928 das Elektrizitätswerk mit allen dazu- gehörigen Anlagen zum Eigentum und zur Verwaltung zu übernehmen, und zwar zum Buchwerte oder zum Taxwerte. Erfolgt die Anzeige oder die Mitteilung, dass das Vertragsverhältnis endigen soll, nicht mindestens ein Jahr vor dem Ablauf des Vertrages, so verlängert sich derselbe stillschweigend um weitere 3 Jahre. Findet die Übergabe der Anlagen nach dem 30./9. 1928 statt, so ermässigt sich der von der Gemeinde zu zahlende Preis, mit Ausnahme der Grundstücke und Gebäude, um je 10 % für jeden dreijährigen Zeitraum nach dem 30./9. 1928. Kapital: M. 7 500 000 in 7500 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 2 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 21./4. 1902 um M. 2 000 000, begeben zu pari, lt. G.-V. v. 29./4. 1903 um M. 1 000 000 in 1000 zu pari begebenen, ab 1./1. 1903 div. -ber. Aktien. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 11./4. 1905 um M. 1 000 000 in 1000 Aktien, begeben zu pari, div. ab 1./1. 1905. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 27./3. 1909 um M. 1 500 000 (auf M. 7 500 000) in 1500 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1909, begeben zu pari plus M. 30 für Emiss.-Kosten. Diese letzteren Erhöhungen zur Tilg. von für bauliche Erweiterung seitens der Ges. in Anspruch genommenen Kredite. Anleihen: I. M. 3 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. It. Beschluss des A.-R. 3 25./4. 1906, rückzahlbar zu 102 %, Tilg. bis 30./9. 1912 ausgeschlossen, 300 Stücke à M. 2000, 4800 * M. 1000, 1200 à M. 500, lautend an die Order der Disconto-Ges. u. durch Eases übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1912 durch Ausl. (im II. Quart. auf 1./10.) mit jährl. mind. 2 % des urspr. . Verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist ab 1912 zulässig. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), der Stücke 30 J. (F.). Zahlst.: Ges.-Kasse; Berlin: Disconto-Ges., Bank für fRaael u. Ind., Berliner Handels- Ges., S. Bleichröder, Dresdner Bank, Nationalbank f. Deufschl., A. Schaaffh. Bankverein. Kurs Ende 1906 99,80, 97, 95.10 % Urspr. war die Ausgabe von M. 6 000 000 zu 4 % vorgesehen, die auch im Juni 1906 sämtl. zur Notiz an der Berliner Börse zugelassen wurden, davon jedoch nur M. 3 000 000 am 21./6. 1906 zu 99.75 % zur Zeichnung aufgelegt. Für die restlichen M. 3 000 000 wurde der Zinsfuss auf 4½ % festgesetzt u. dieselben im April 1910 besonders emittiert. II. M. 3 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 25./4. 1906, rückzahlbar zu 102 %; 150 Stücke à M. 2000, 2400 à M. 1000, 600 à M. 500. Zinstermine, Tilg. u. alles sonstige wie bei Anleihe I. Kurs Ende 1910: 101.70 %. Eingeführt in Berlin 15./4. 1910 zum ersten Kurse von 102 %. Für beide Anleihen ist eine hypoth. Sicherheit nicht bestellt, doch wird die Ges. vor vollständiger Tilg. dieser Anleihen keine Anleihe auf- „„ die den Gläubigern ein besseres Recht, abgesehen vom Zinsfusse, gewährt als den Gläubigern aus den Teilschuldverschreib. der Anleihen . ..