2318 Hlektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Kapitals übersteigenden Ertrage als weitere Abgabe an die Stadt zu entrichten. Über- steigt der von dem Unternehmen abfallende Reingewinn statt 5 % den Satz von 6 % des in dem Gesamtunternehmen angelegten Kapitals, so ist von diesem 6 % des genannten Kapitals übersteigenden Reinertrage 33 % (statt 20 %) an die Stadt zu zahlen. Zur Sicherheit für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20 000 hinterlegt und ist eine Kautionshypothek von M. 500 000 auf das Eigentum der Ges. zur ersten Stelle eingetragen. Sollte nach Ablauf der Konzession, 1./10. 1938, ein neues Abkommen nicht ge- troffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, sondern auch die ganze Anlage des Elektrizitätswerkes nebst sämtl. Zubehör und einschl. des Ern.-F., jedoch ausschl. aller Res.- u. Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stadt über ohne irgend welche Gegenleistung derselben. Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Konzessionsdauer und von da ab jedes Jahr ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger Kündigung die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau-, Inventar-, Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Erwerbung bezw. Übernahme durch die Stadt sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, dass der Netto-Ertrag der letzten 5 Betriebsjahre nach Ausscheidung des höchsten und des niedrigsten ermittelt und dann zum 25fachen Betrage kapitalisiert wird. Erwirbt die Stadt die Anlagen erst nach 16 Jahren, so ist der Durchschnitt des Nutzungswertes mit dem 24 fachen Betrage zu kapitalisieren. Ziffer 24 ermässigt sich mit jedem weiteren Jahr um 1, bis sie für das 25. Jahr das 15 fache erreicht, für das 26.–35. stellt sie sich wie folgt: 14½, 14, 13½, 13, 12½, 12, 11½, 11, 10½, 10. Der Übernahmepreis, welchen hiernach die Stadt zu zahlen hat, soll aber niemals weniger betragen als der Buchwert. Dieser soll die ursprünglichen Anlagekosten, einschl. der Kosten der Erweiterungen unter Abzug von 1, 05 % (mit Zins auf Zins zu 4 %) für jedes der verflossenen Jahre, welche je nach dem Zeitpunkte der Inbetriebsetzung der ersten Anlage und etwaiger späterer Erweiterungen gesondert zu berechnen sind, nicht überschreiten. Über den Taxwert entscheidet im Streitfalle ein Schiedsgericht aus drei unbeteil. Sachverständigen. Ein 1904 über die Auslegung des Abs. 3 des § 18 mit der Stadt entstandener Streit ist vom Schiedsgericht zu ungunsten der Ges. entschieden. Die frühere Elektrizitäts-Ges. Felix Singer & Co. Akt.-Ges. in Berlin übernahm ab 1899 den gesamten Betrieb der Bahn und der Licht- und Kraftanlage pachtweise auf fünf Jahre und sollte an die Elektrizitätswerke in den ersten drei Jahren 35 %, in den folg. zwei Jahren 40 % der Brutto-Einnahmen abgeben; mind. aber musste diese Abgabe so gross sein, dass nach Abzug aller Spesen u. nach Dotierung aller Fonds eine Minimal- Div. von 4 % zur Ausschüttung gelangen konnte. Nach dem Pachtvertrag hat die Ges. bis zur Schlussrechnung 1908 die event. über M. 64 000 erzielten Nettogewinnüberschüsse mit der Pächterin zu teilen, bis dieselbe für ihre Zuschüsse plus 4 % Verzinsung Deckung erhalten hat. Dieser mit der Elektrizitäts-Ges. Felix Singer & Co. A.-G. bestandene Pacht- und Garantievertrag ist durch gegenseitiges Übereinkommen am 31./12. 1899 erloschen und mit allen seinen wesentlichen Rechten und Pflichten von der Berliner Bank in Berlin bezw. jetzt deren Rechtsnachfolgerin der Kommerz- u. Diskonto-Bank übernommen worden, jedoch mit der Massnahme, dass der Betrieb seit dem 1./1. 1900 wieder in die Hände der Elektrizitätswerke Liegnitz übergegangen ist. Geleisteter Zuschuss 1899–1903: M. 59 532.82, 83 381.73, 59 109.90, 46 329.88, 24 195.48. Aus dem Gewinn von 1906 er- folgte die erste Rückvergütung von M. 6210, dann 1907 M. 13 194, 1908 die letzte Zahlung mit M. 16 065, so dass ab 1./1. 1909 die Überschüsse ungeschmälert der Ges. zufliessen. Kapital: M. 1 600 000 in 1600 Aktien à M. 1000. (Wegen der früheren Div.-Garantie s. oben.) Anleihen: I. M. 300 000 von 1907, in 4 % Oblig. lt. G.-V. v. 1./5. 1906, Stücke à M. 1000 u. 500. Verlos. ab 1909 auf 1./10. 1909. In Umlauf ult. 1910 M. 288 000. II. M. 300 000 in 4½ % Oblig. von 1910, aufgenommen zu verschiedenen Erweiterungen des Unternehmens. Begeben am 1./7. 1910 vorerst M. 200 000 zu 98.50 %. Hypotheken: Kaut.-Hypoth. I M. 500 000 (Stadtgemeinde Liegnitz); Kaut.-Hypoth. II M. 35 000. Hypoth. M. 43 302 auf Grundstücke Charlottenstr. 2a u. Neue Breslauerstr. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. in Liegnitz oder Berlin. 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vorweg Dotierung des Ern.-F. nach Beschluss des A.-R. Ausserdem 1.05 % des investierten Kapitals einem besonderen Amort.-R.-F. der in Jahren, in welchen wider Erwarten Gewinn nicht erzielt wird, aus dem gesetzlichen R.-F. dotiert wird und ausschliesslich zur Sicherung der Rückzahlung des A.-K. dient. Aus dem sich sodann ergebenden Reingewinn 5 % zum R.-F., Abschreib. und etwaige Sonder- rücklagen, 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (mind. zus. M. 6000), berrest Super- Div. bezw. zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Kassa 17 449, Debit. 123 760, Wechselgeld 265, Effekten 140 743, Kaut. do. 25 417, Anlage d. Amort.-F. 248 985, Grundstücke 79 645, Gebäude 224 459, Kraftstation 646 268, Wagen 226 209, Bahnkörper 280 860, Bahnstromzuführung 163 053, Werkstatt 9677, Mobil. u. Utensil. 9609, Kaut.-Hypoth. 535 000, Bekleid. 468, Versich. 2245, Vorräte 46 939, Lichtnetz 515 984, Sparkasse 4695, Installat.-Kto 4925. – Passiva: A.-K. 1 600 000, Kaut.-Hypoth. I 500 000, do. II 35 000, Grundktücks-Hypoth. 43 302, Oblig.-Anleihe I