Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 23 Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Bis Ende April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (ist erfüllt), event. Dotier. v. Sonderrückl., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, bis 4 % Div., vom verbleib. Betrage 7 % Tant. an A.-R., Rest weitere Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Grundstück 210112, Gebäude 966 964, Masch. u. Apparate 200 000, Öfen u. Generatoren 200 000, Geräte u. Utensil. 1, elektr. Anlage 1, Geleisanlage 1, Gas- u. Wasserleit.-Anlage 1, Werkzeug 1, Mobil. 1, Patent 1, Wechsel 23 315, Kaut. 323 228, Kassa 12 278, Bankguth. 807 802, Debit. 690 969, Waren 356 130. – Passiva: A.-K. 2 000 000, R.-F. 200 000, Spez.-R.-F. 100 000, Delkr.-Kto 40 000 (Rückl. 20 000), Beamten-Pens.- u. Unter- stütz.-F. 110 046, unerhob. Div. 480, Kto f. Erweiter. 100 000 (Rückl. 50 000), Talonsteuer-Res. 20 000, Kredit. 817 235, Grat. u. z. Unterst.-F. 45 000, Tant. an A.-R. 19 908, Div. 300 000, Vortrag 38 138. Sa. M. 3 790 808. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 106 174, Steuern 66 524, Abschreib. 371 330, Gewinn 473 046. – Kredit: Vortrag 38 643, Geschäftsgewinn 978 432. Sa. M. 1 017 076. Kurs Ende 1905–1910: 186, 187.10, 169.25, 189, 249, 258.50 %. Eingef. im April 1905; erster Kurs am 12./4. 1905: 180 %. Dividenden: Aktien 1896– 97: 0 %. St.-Aktien 1898–1903: 0, 0, 0, 0, 4, 16 %; Vorz.-Aktien 1898–1903: 0, 0, 0, 0, 4, 8 %; gleichber. Aktien 1904–1910: 10, 11, 12,12, 12, 15, 15 %; Genussscheine 1905–1907: Zus. M. 10 000, 20 000, 20 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Alfred Hennig, Berlin; Dr. B. Redlich, Ratibor. Prokurist: Otto Böhme. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Komm.-Rat Hugo Landau, Stellv. Geh. Komm.-Rat Felix Deutsch, Komm.-Rat Dir. Paul Mamroth, Dr. Walter Rathenau, Bankier Gust. Ahrens, Berlin; Stadtrat Ad. Landsberger, Breslau; Bank-Dir. C. Zander, Zürich. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Berlin: Berliner Handels-Ges.; Ratibor: Kommandite der Breslauer Disconto-Bank. * 8e 0 0 Kraftübertragungswerke Rheinfelden, Sitz in Badisch-Rheinfelden. Gegründet 31./10. 1894; eingetr. zu Säckingen 28./12. 1894. Letzte Statutänd. 29./4. 190), 11./6. 1904, 6./4. 1908, 31./5. 1910. Zweck: 1) Erwerb u. Ausnutzung der dem Ausschuss der Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins bei Rheinfelden, vertreten durch Nationalrat Oberst Olivier Zschokke in Aarau, erteilten Grossherz. Badischen Genehmigung zur Anlage von Wasser- werken bei Rheinfelden vom 2./5. 1894 und der demselben erteilten neuen grundsätzlichen Bewilligung des Regierungsrates des Kantons Aargau für Erstellung einer Wasserwerkanlage bei Rheinfelden vom 21./4. 1894, 2) Erwerb u. Ausnutzung der Vorarbeiten, welche die Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins für eine auf Ausnutzung der Wasser- kräfte des Rheins bei Rheinfelden gerichtete Kraftübertragungsanlage angefertigt hat, 3) Er- richtung, Erwerb, Betrieb, Veräusserung u. Verpachtung von Wasserwerks- und Kraftüber- tragungsanlagen aller Art, 4) Erwerb von Grundstücken, Gerechtigkeiten u. Anlagen aller Art, welche den zu 1–3 gedachten Zwecken dienen. Die Ges. hat im J. 1894 eine Konzession zum Bau u. Betrieb eines Wasserwerks durch Ausnutzung des Gefälles und der Wassermenge des Rheines in der Strecke zwischen dem sogen. Beuggersee und dem Theodorshof bei Rheinfelden erworben. Die Ges. ist verpflichtet, von den in Rheinfelden nutzbar gemachten Wasserkräften des Rheins die ihr ständig, auch bei dem niedrigsten Wasserstande, zur Verfügung stehenden zur einen Hälfte für Anlagen im badischen Staatsgebiete, zur andern Hälfte für Anlagen im schweizerischen Staatsgebiete, lavon mindestens ¼0 im Kanton Aargau, zu verwenden, vorausgesetzt, dass Nachfrage dafür besteht. Die bei höherem Wasserstande zu erzielenden Wasserkräfte sind ausschliesslich im Badischen Staatsgebiet abzusetzen. Die Grossherzogl. Badische u. die Aargauische Re- gierung sind berechtigt, mangels Verwertung in der Nähe die Hinüberleitung der in ihrem Gebiete abzusetzenden Kräfte in ihre benachbarten Industriegebiete oder in andere Orte, wo ein öffentliches Interesse dafür vorhanden ist, zu fordern. Die Konzess. ist in Baden zeitlich nicht beschränkt, in der Schweiz ist sie auf 90 Jahre von der im Jan. 1898 er- folgten Betriebseröffnung ab erteilt. Sie kann von der zuständigen Badischen Behörde nach den im Badischen Wassergesetz, Artikel 2, bezeichneten Voraussetzungen aus dringenden, Gründen des öffentlichen Interesses nach vorherigem Einvernehmen mit den schweizerisch. Behörden widerrufen oder eingeschränkt werden. Die Baulichkeiten der Ges. sind unter Innehaltung der in den Konzessionen vorgeschriebenen Bedingungen unter ständiger Auf- sicht der badischen u. schweizerischen Regierungsbehörden ausgeführt worden und bestehen zur Zeit, soweit es das Wasserwerk oberhalb Rheinfelden anbetrifft, aus folgenden Haupt- anlagen: Stauwehr quer durch den Rhein, Oberwasserkanal, 1 km lang, Motorgebäude mit Turbinenanlage u. Generatorenstation (20 Masch. zu je 840 PS) Dampfreserveanlage mit 2 Dampfturbinen von zus. ca. 5000 PS. Leistung, Starkstromleitungsnetz, 280 km Tracé- länge, wovon 81 km unterirdisch, ferner 29 Sekundüärleitungsnetze, 83 Transformatoren- stationen mit 163 Transformatoren. Die Ges. besitzt ausserdem folgende Liegenschaften: 1) Das in der Stadt Rheinfelden (Schweiz) gelegene frühere Verwaltungsgebäude, welches jetzt vermietet ist. 2) Das gegenüber der Kraftzentrale auf Schweizer Efer gelegene Hofgut „Theodorshof“, bestehend aus Wohnhaus, Pächterwohnung und mehreren OÖOkonomiegebäuden