Telegraphen-Gesellschaften. 2349 recht auf der Insel Guam ist für ein oder mehrere Kabel seitens der Regierung der Ver, Staaten unter dem 13./10. 1903 zu den für solche Landungsrechte üblichen Bedingungen er- teilt. Die deutsche Regierung hat sich bereit erklärt, auf die Dauer von 20 Jahren von der Betriebseröffnung der sämtlichen Linien ab eine Beihilfe zu zahlen von M. 1 025 000 jährlich, die niederländ. Regierung eine solche von M. 375 000 jährlich. Auf die gesamte Jahres- beihilfe von M. 1 400 000 kommt alljährlich die Einnahme aus den auf sämtliche unterstützte Kabel entfallende Kabelraten mit 90 % in Anrechnung. Durch Nachtragsvertrag v. 17./19. Juli 1904 hat sich die deutsche Regierung verpflichtet, gleichfalls für die Dauer von 20 Jahr en eine Zuschussbeihilfe von M. 500 000 jährlich zu zahlen. Dieser Betrag gilt für den Einfach- (Simplex-) Betrieb mit Rekorder. Sobald die Steigerung des Verkehrs nach dem Ermessen des Reichspostamts die Einführung des Duplex-Betriebes erforderlich macht, wird die Zu- schussbeihilfe für den Rest der Subventionsdauer von 20 Jahren auf M. 575 000 jährlich er- höht. Wenn in einem Jahre die laut Konzession zahlbare Gesamtbeihilfe von M. 1 400 000 durch die Anrechnung von 90 % der Einnahmen aus den Kabelraten völlig gedeckt werden sollte, so kommen für dasselbe Jahr 90 % der ganzen übrigen Einnahmen der Ges. aus den Kabelraten auf die vorstehend erwähnte Zuschussbeihilfe von M. 500 000 oder M. 575 000 ungeteilt in Anrechnung. Von der Beihilfe wird der Ges. am Schluss eines jeden Kalender- Vierteljahres ein Vierteljahrsbetrag gezahlt. Regierungstelegramme der deutschen, der niederländischen und der amerikanischen Regierung geniessen auf den Linien der Ges, eine Gebührenermässigung von 50 %. Die Unternehmer haben für einen regelmässigen Betrieb der Kabel zu sorgen und die Kabellinien in gutem Zustande zu halten. Der Betrieb der Kabel erfolgt auf der Insel Jap, in Shanghai und in Menado durch die Ges., auf der Insel Guam durch die Commercial Pacific Cable Comp. gegen eine von der Deutsch-Niederländ. Telegraphen-Ges. zu entrichtende Vergütung von jährlich $ 12 000. Für den Fall von Kabel- störungen ohne Schaffung ausreichender Ersatzwege wird die Beihilfe unter gewissen Voraus- setzungen in entsprechendem Verhältnis gekürzt. Die Ges. hat indes mit einer Anzahl Kabelgesellschaften Abkommen über wechselseitige Aushilfe im Störungsfalle getroffen, und die dadurch gesicherten Ersatzwege sind von den beiden Regierungen als ausreichend an- erkannt worden. Am 26./4. 1905 war die Legung des Kabels Jap-Guam (562 Seemeilen) und Jap-Menado (1075 Seemeilen), am 26./10. 1905 die Legung des Kabels Shanghai-Jap (1779 See meilen) vollendet. Das Kabel Menado-Jap-Guam wurde am 27./4. 1905 in Betrieb genommen; am 1./11. 1905 wurde der Betrieb des gesamten Kabelnetzes der Ges. aufgenommen. Die neuen Verbindungen, welche die Ges. durch den Bau ihrer Kabellinien herbeigeführt hat, sind: Von Niederländisch-Indien über das amerikanische PacificF-Kabel Guam-San Francisco nach Amerika und weiter über die deutsch-atlantischen und sonstigen atlantischen Kabel nach Europa, ferner vom Kiautschougebiet, wie überhaupt von China über Amerika nach Europa, endlich von Niederländisch-Indien und den deutschen Besitzungen im Stillen Ozean über Sibirien nach Europa. Mit dem 1./11. 1905 ist die Ges. in den Bezug der Gesamt- subvention von jährlich M. 1 900 000 gelangt. Die Herstellung und Legung der Kabel wurde gegen einen Pauschalpreis von M. 12 220 000 den Norddeutschen Seekabelwerken Akt.-Ges. in Nordenham übertragen. Kapital: M. 7 000 000 in 7000 Aktien à M. 1000 = holl. fl. 592.50, seit 2./4. 1906 voll eingezahlt. Anleihe: M. 7 250 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1906, hinsichtlich des Zins- und Amort.-Dienstes durch Vertrag mit dem Kaiserl. Deutschen Reichspostamt gemäss § 9 der Anleihebedingungen sichergestellt, rückzahlbar al pari, verstärkte Tilg. und Gesamtkündig. bis 2./1. 1917 ausgeschlossen. Stücke à M. 1000 = holl. fl. 592.50, auf Namen der Dresdner Bank u. durch Indoss. übertragb., Zs. 2./1. u. 1./7., Tilg. ab. 2./1. 1907 mit jährl. M. 243 000 nebst ersp. Zs. innerhalb 20 Jahren spät. bis 2. 1. 1906, ab 1917 verstärkte Rückzahl. oder Totalkündig. zulässig, Auslos. im Okt. (zuerst 1906) auf 2./1. (zuerst 1907). Noch in Umlauf Ende 1910 M. 6 216 000. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), Stücke in 30 J. (F.). Zahlst. wie Div. Kurs in Berlin Ende 1906–1910: 100.40, 99.50, 101.10, 101, 101 %. Aufgelegt am 8./5. 1906 zu 100 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., 4 % Div., vom Ubrigen 5 % Tant. an A.-R., vertragsmäss. Tant. an Vorst. Rest Super-Div. bezw. nach G.Y5B. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Kabel 13 242 421, Kabelvorräte 173 763, Grundstücke 83 544, Gebäude 519 468, Masch. 12 192, Werkzeug u. Geräte 1, Mobil. 21 981, Apparate 61 972, Debit. 488 254, Bankguth. 782 894, Kassa 4031, kgl. Seehandlung 420 284, Effekten 2 446 682. – Passiva: A.-K. 7 000 000, Oblig. 6 216 000, R. F. 163 090 (Rückl. 30 311, Kabelerneuer.-F. 975 300, Kabelinstandhalt.-F. 508 300, Kredit. 814 814, Amort. des Kabelnetzes 1 319 000, aus- geloste aber nicht eingel. Oblig. 7000, do. Geeg 1980, Oblig.-Zs. 124 320, unerhob. Div. 7597 Pens.-F. 110 000 (Rückl. 20 000), Apparate- -R.-F. 130 000, Spec.-R.-F. 220 000 (Rückl. 50 000), Div. 455 000, Tant. 18 533, Beschaffung eines Duplexapparat 20 000, Vortrag 166 558. Sa. M. 18 257 492. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 464 184, Kabelinstandsetzung 212 769, z. Kabel- Ern.-F. 175 000, z. Kabelinstandhalt.-F. 84 730, Abschreib. 44 228, Amort. des Kabelnetzes 285 000, Oblig.-Zs. 248 640, Kursrückgang 4577, Reingewinn 760 402. – Kredit: Vortrag 154 167, Einnahme 2 058 385, Zs. 66 979. Sa. M. 2 279 532. Kurs Ende 1906–1910: In Berlin: 114, 104, 108.25, 116.75, 117.40 %. Zugelassen M. 7000000 Aktien, davon zur Zeichnung aufgelegt M. 5 550 000 am 8./5. 1906 zu 115 % 4 % Stück-Zs. ab 1./1. 1906 u. Schl.-St.