Kredit-Banken und andere Geld-Institute. Abzug der amort. Beträge, die Hypoth. auf den eingebrachten Terrains mit M. 256 900, Kredit. im Betrage von M. 4 175 643, Rückstell. für Effekten und Loseversicherungen mit M. 25 900, insgesamt M. 5 977 213, so dass sich ein Restguth. ergab von M. 5 311 612. Als Entgelt erhielt der Einbringende Carl Neuburger 4996 für voll gezahlt erachtete Aktien und eine Restforderung von M. 315 612 an die Ges. Kapital: M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000. Aktien nicht notiert. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Liquidationseröffnungsbilanz am 20. April 1911: Aktiva: Kassa 67 910, Bankguth. 124 173, Coup. 1914, Wechsel 299 082, Versich. 25 000, notierte Effekten 997 731, unnotierte do. 2 754 932, Versich.- do. 11 377, Debit. 1 981 747, Hypoth. 211 000, Terrains 69 498, Beteilig. 173 967, Hausgrundstücke 338:029, Bankgrundstücke 401 974, Inventar 164 283, (Avale 774 950), Verlust 4 075 574. – Passiva: Kommandit-Kap. 5 000 000, Rückstell.: Wechsel 30 000, Kontokorrent 571 310, Terrains 30 288, Beteilig. 50 000, Hausgrundstücke 121 000, Bankgrundstücke 110 000, Inventar 84 000, Kredit.: Zentrale 1 284 479, Filialen 658 332, Lombard u. gedeckte Kredit. 1 902 632, Depos. 1 078 876, Effekten (nach Abzug der Einschüsse, effektiv 169 446) 611 887, Zkzepte 165 390, (Avale 774 950)0. Sa. M. 11 698 196. Dividenden 1907/08–1909/10; 6, 6, 6 %. Coup.-Verj.: 5 J. (F.) Liquidatoren: Rob. Ehlert, Gust. Elschner. Aufsichtsrat: Vors. Oberstabsarzt a. D. Dr. Bassenge, Grunewald; Verlagsbuchhändler Herm. Hillger, Rechtsanwalt Dr. Ernst Zilligus, Dir. Alb. Rabe, Berlin; Rittergutsbes. Otto Kuhnt, Lankwitz. = 3 Preussische Central-Genossenschafts-Kasse in Berlin, C. 2 Am Zeughaus 12. Errichtet: Lt. Ges. vom 31. Juli 1895 zur Förderung des Personalkredits, insbesondere des genossenschaftlichen Personalkredits. Die Anstalt besitzt die Eigenschaft einer juristi- schen Person, sie steht unter Aufsicht und Leitung des Staates und wird durch ein Direktorium verwaltet, dem die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde innewohnt. Es besteht aus einem Direktor und der erforderlichen Anzahl Mitglieder, welche auf den Vorschlag des Staatsministeriums vom König auf Lebenszeit ernannt werden. Die Anstalt ist befugt, Darlehen zu gewähren an 1) solche Vereinigungen und Ver- bandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften, welche unter ihrem Namen vor Gericht klagen und verklagt werden können; 2) die für die Foör- derung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehns- kassen; 3) die von den Provinzen (Landes-Kommunalverbänden) errichteten gleichartigen Institute. Ferner ist sie befugt, von den genannten Vereinigungen usw., welche sich an ihr mit Vermögenseinlagen beteiligen können, Gelder verzinslich anzunehmen, ebenso sonst. Gelder im Depositen- u. Scheckverkehr, sowie Spareinlagen anzunehmen, Kassenbestände im Wechsel-, Lombard- und Effektengeschäfte nutzbar zu machen, Wechsel zu verkaufen und zu akzeptieren, Darlehen aufzunehmen und für Rechnung der bezeichneten Vereinigungen usw. u. der zu denselben gehörigen Genossenschaften, sowie derjenigen Personen, von denen sie Gelder im Depositen- u. Scheckverkehr oder Spar- einlagen oder Darlehen erhalten hat, Effekten zu kaufen und zu verkaufen. Der Ge- schäftskreis kann durch königl. Verordnung über die genannten Vereinigungen hinaus durch Hereinbeziehung bestimmter Arten von öffentlichen Sparkassen erweitert werden. Seit 1. Jan. 1900 ist der Geschäftskreis der Preussischen Central-Genossenschafts-Kasse dadurch erweitert worden, dass auf Grund des Artikels 76 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. Sept. 1899 die Anlegung von Mündelgeld bei ihr er- folgen kann. Ferner ist sie mittels gemeinschaftlichen Erlasses der Minister der Finanzen, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Justiz und des Innern vom 17. Dez. 1899 auf Grund des Artikels 85 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche v. 20. Sept. 1899 für die Hinterlegung von Wertpapieren in den Fällen der §§ 1082, 1392, 1667, 1814, 1818, 2116 des Bürgerl. Gesetzbuches als Hinterlegungsstelle bestimmt worden. Die Preussische Central-Genossenschafts-Kasse stand am 31./3. 1911 mit 52 Vereinigungen u. Verbandskassen eingetragener Erwerbs- u. Wirtschafts-Genossenschaften in Geschäfts- beziehung. Ferner unterhielt die Kasse während des Geschäftsjahres 1910/11 mit 14 für die Förderung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehns- kassen u. von den Provinzen (Landeskommunalverbänden)errichteten gleichartigen Instituten, sowie 862 öffentlichen Spar- u. Kommunälkassen, 479 einzelnen Genossenschaften, Firmen, Personen usw. u. 197 öffentlichen Kassen verschiedener Art, einzelnen Personen (Vormündern) etc. Geschäftsverbindung. Gesamtumsatz 1908/09: M. 11 215 905 952; 1909/10: M. 15 197 808 797 1910/11: M. 15 946 569 853. Kapital: Der Staat hat der Anstalt für die Dauer ihres Bestehens als Grundkapital eine – Einlage von M. 75 000 000 überwiesen. Urspr. M. 5 000 000 in 3 % Schuldverschreib. nach dem Nennwert, erhöht lt. Ges. v. 8./6. 1896 um M. 15 000 000, it. Ges. v. 20./4. 1898 um M. 30 000 000, wovon M. 20 000 000 20./5. 1898 und M. 10 000 000, 1./4. 1899 zur Verf. gestellt wurden, u. lt. Ges. v. 13./7. 1909 um M. 25 0 Ausserdem waren während des Geschäfts- jahres 1910/11 8 Verbandskassen mit insgesamt M. 1 400 000 Einlagen beteiligt. Gewinn-Verteifung: Vom Reingewinn zunächst / zur Bildung des gesetzlichen Reserve- fonds, % zur Verzinsung der Einlagen (Grundkapital und Beteiligungen) bis zu3 %%, ein etwaiger