33.%.......... * Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Erhöh. des A.-K. um M. 3 210 000 (auf M. 19 260 000) in 3210 Prior.-Aktien à M. 1000 mit Div.-Recht für 1904/1905 zur Hälfte, übernommen von der Deutschen Bank in Berlin zu 107 0%, ange- boten den Aktionären zu 110 %. Somit A.-K. 1904–1908: M. 19 260 000, und zwar M. 12 900 000 in St.-Aktien, 7400 à Tlr. 250 = M. 750 u. 7350 à M. 1000 u. M. 6 360 000 in Prior.-Aktien, 3000 à Tlr. 100 = M. 300, 1500 à M. 1500 u. 3210 à M. 1000. Diese alten Prior.-Aktien be- rechtigten zu 5 % Vorz.-Div., aber ohne Nachzahlungsanspruch u. ohne Vorrechte im Falle der Liquidation. Die G.-V. v. 26./9. 1908 beschloss unter gleichzeitiger Aufhebung der Vorrechte der Prior.-Aktien die Zus. legung der bisher. St.-Aktien 9: 5, soweit nicht bis 21./12. 1908 eine Zuzahlung von 44 %, und die Zus. legung der bisher. Prior.-Aktien 5: 4, soweit nicht bis 21./12. 1908 eine Zuzahlung von 20 % des Nennwerts übernommen werde. Sodann sollte nach dem Beschluss der G.-V. das A.-K. wieder auf M. 21 000 000 erhöht werden, und zwar indem bis spät. 1./7. 1909 Inh.-Aktien ohne Vorrecht über je M. 1000 zur Zeichnung ge- langten. Die Zuzahlung wurde nur auf M. 52 250 St.-Aktien und M. 100 100 Prior.-Aktien geleistet. Erstere wurden mit dem Stempelaufdruck „In Kraft geblieben gemäss G.-V.-B. v. 26./9. 19088, letztere mit den Stempelaufdrucken „In Kraft geblieben gemäss G.-V.-B. v. 26./9. 1908 Qu. „Vorrecht aufgehoben“ versehen u. zurückgegeben.') Die restl. M. 12 847 750 St.-Aktien wurden 9:5 u. die restl. M. 6 259 900 Prior.-Aktien 5: 4 zus. gelegt. Davon wurden M. 80 250 St.-Aktien u. M. 84 400 Prior.-Aktien nicht fristgerecht zur Abstempelung einge- reicht und daher für kraftlos erklärt. Die an ihrer Stelle sowie an Stelle der bei der Zus.- legung verbliebenen Spitzenbeträge ausgegebenen M. 153 800 Ersatzaktien wurden öffentlich versteigert und der Erlös für Rechnung der Berechtigten hinterlegt. Der Betrag der ge- leisteten Zuzahlungen sowie der aus der Zus. legung der nicht zugezahlten Atien sich er- gebende Buchgewinn wurde nach Abzug der entstandenen Kosten und der zur Abrundung des A.-K. erforderl. Spitze, mit M. 6 992 561 dem allg. R.-F. zugeführt. Die G.-V. v. 11./12. 1909 hat alsdann beschlossen, diesen Betrag zu ausserord. Abschreib. zu verwenden, und zwar mit M. 1 510 365 auf Zeche Werne, M. 3 849 704 auf Georgsmarienhütte, M. 1 632 492 auf Abt. Osnabrück. Die durch die Zus. legung frei gewordenen Beträge genügten zur Vor- nahme der erforderl. Abschreib., so dass eine Inanspruchnahme der R.-F. zu Abschreibungs- zwecken sich erübrigte. Nach Durchführung der angegebenen Transaktionen stellte sich das A.-K. auf: M. 52 250 zugezahlte frühere St.-Aktien, M. 100 100 zugezahlte frühere Prior.-Aktien, M. 7 137 638 ¾ zus. gelegte frühere St.-Aktien, M. 5 007 920 zus. gelegt frühere Prior.-Aktien, zus. also M. 12 297 908 ¾% bezw. nach der gemäss dem G.-V.-B. v. 2./9. 1908 erfolgten Ab- rundung auf M. 12 298 000 gleichber. Aktien. Von der vorgesehenen Kap.-Erhöhung auf M. 21 000 000 durch Ausgabe neuer Aktien ohne Vorrechte ist endgültig Abstand genommen worden. In der G.-V. v. 11./12. 1909 ist beschlossen worden, das A.-K. um M. 6 202 000 durch Ausgabe von 6202 Vorrechtsaktien à M. 1000 zu erhöhen. Von dem der Ges. dadurch zu- fliessenden Betrage sollen dienen M. 2 500 000 zur Abstoss. von Darlehnsshulden, M. 1 520 000 zum weiteren Ausbau der Zeche Werne, M. 500 000 für die weitere Aufschliessung der Erz- gruben der Ges., der Rest für den Bau einer Grob- u. Feinstrasse und für sonstige Neu- anlagen u. Anschaffungen. Die Kosten für den Ausbau der Arb.-Kolonie auf Zeche Werne in Höhe von M. 1 200 000 werden gedeckt durch ein vom Allg. Knappschaftsverein in Bochum zugesagtes Amort.-Darlehen. Die M. 6 202 000 Vorrechtsaktien sind von einem Konsort. (unter Führung der Deutschen Bank etc.) mit der Verpflichtung übernommen worden, den Inhabern der alten Aktien auf einen Teilbetrag von M. 6 149 000 ein Bezugsrecht derart einzuräumen, dass auf je nom. M. 2000 alte Aktien eine Vorrechtsaktie zum Kurse von 105 % bezogen werden konnte (geschehen v. 21./12. 1909–10./1. 1910). Von dem Bezugspreise von 105 % waren bei der Anmeldung 25 % nebst dem Agio von 5 % einzuzahlen. Falls die Einzahlung erst im Jahre 1910 erfolgte, waren auf die 25 % des Nominalbetrages 6 % Zs. v. 1./1. 1910 mit zu bezahlen. Die weiteren Einzahlungen haben für Rechnung der Ges. mit je 25 % zu- züglich 6 % Zinsen vom 1./1. 1910 bis zum Zahlungstage am 28./2. bezw. 30./4. bezw. 30./6. 1910 zu erfolgen. Die Kosten der Kap.-Erhöhung einschl. der Stempelkosten sind dem allg. R.-F. zur Last gefallen. A.-K. jetzt wie oben M. 18 500 000. Über die Vorrechte der Vorrechts-Aktien von 1909, über die Dauer der Vorrechte und über die Einziehbarkeit derselben gelten folgende Bestimmungen: I. Den Vorrechts-Aktien wird für das Geschäftsjahr 1909/10 ein Gewinnanteil von wenigstens 3 % und für jedes folgende Geschäftsjahr bis zur Ablös. der Vorrechte ein Gewinnanteil von wenigstens 6 % in der Art gewährleistet, dass an die Besitzer der vorhandenen Aktien Gewinnanteile nicht verteilt und Gewinnreserven zur Einziehung der Vorrechtsaktien nicht gebildet werden dürfen, bis die neuen Aktien für das abgelaufene Geschäftsjahr den gewährleisteten Gewinn- anteil und etwaige Ausfälle an den gewährleisteten Gewinnanteilen früherer Jahre bezahlt erhalten haben. Dabei findet eine Ausgleichung zwischen höheren und geringeren jährl. Gewinnanteilen als den gewährleisteten nicht statt. 2. Von den nach Vorabzug der für Abschreib. u. Rückstell. und für die gewährleisteten Gewinnanteile der neuen Aktien er- forderlichen Beträge verbleibenden Überschüssen der Jahresbilanzen sind jährlich mind. 10 % der Kap.-Erhöhung, also M. 620 200, zur Bildung einer Gewinnreserve so lange zu verwenden, Die Zuzahlungen auf weitere M. 7 369 700 Aktien, die unter dem Vorbehalt erfolgten, dass mindestens auf die Hälfte, d. i. M. 9 630 000 des gesamten A.-K. zugezahlt werde, wurden zurückgegeben.