Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Die unter der Firma „Rigaer Draht-Industrie in Riga“ betriebene Zweigniederlassung arbeitet, den russischen Vorschriften entsprechend, seit 1901 mit einem bestimmten Grund- kapital, welches mit Rbl. 1 700 000 = M. 3 672 000 zu Buche steht. Ihr Grundbesitz umfasst 149 151 qm, von denen 28 815 qm bebaut sind u. der an der schiffbaren kleinen Düna liegt. Im Zusammenhange mit dem Eintritt von Eduard Hobrecker in den Vorstand der Ges. erwarb dieselbe per 1./7. 1910 M. 250 000 Stammanteile der Ges. Eduard Hobrecker G. m. b. H. in Hamm mit der Berechtig., auch die zweite Hälfte des M. 500 000 betragenden St.-Kapitals bis 30./6. 1912 al pari zu erwerben; geschehen per 2./1. 1911. Div. für 1910/11: 9 % auf M. 500 000 St.-Kapital. Beteiligt ist die Westfäl. Drahtindustrie bei den Deutschen Drahtwalzwerken A.-G. in Düsseldorf bis Ende 1912, u. bei dem Drahtseilverband G. m. b. H. in Essen a. d. R. bis Ende 1914. Die russische Filiale ist an dem Preiskonventionsverband „Prowoloka“ beteiligt. Produktion: 1904/05 1905/06 1906/07 1907/08 1908/09 1909/10 1910/11 Fabrikate kg 227 685 046 245 947 410 243 678 543 252 876 002 226 316 903 260 897 547 220 940 375 Umsatz M. 18 028 008 19 494 263 21 522 190 21 712 801 19 220 247 22 428 835 21 495 884 Löhne 2 933 211 253 917 3 533 995 3 757 757 3 498 885 3 871 446 32771 509 Arbeiterzahl 2 547 2 636 2 732 2 789 2 738 2 831 2 747 Kapital: M. 16 000 000 in 13 333 Aktien à Tlr. 200 = M. 600, 1999 Aktien à M. 1000 u. 1 Aktie à M. 1200 (Nr. 1–15 333) u. 6000 Vorrechts-Aktien auf Namen à M. 1000, diese mit 25 % eingez. Urspr. M. 6 000 000, erhöht 1882 um M. 1 999 800 (auf M. 7 999 800), begeben zu 110 %. Durch Beschluss der G.-V. v. 20./11. 1909 ist das A.-K. zwecks Verstärkung der Betriebs- mittel u. zur Erweiterung der Anlagen um M. 2 000 200 auf M. 10 000 000 durch Ausgabe von 2000 neuen ab 1./7. 1909 div.-ber. Aktien u. zwar 1999 Stück über je M. 1000 u. 1 Stück über M. 1200 erhöht worden. Diese neuen Aktien sind der Berliner Handels-Ges. s. Z. zu 150 % mit der Verpflichtung überlassen worden, einen Betrag von M. 1 481 000 den alten Aktionären derart zum Bezuge anzubieten, dass sie auf alte Aktien im Nennwerte von M. 5400 eine neue Aktie über M. 1000 zum Kurse 157½ % beziehen konnten sowie die Kosten der Erhöhung, der Aktienausgabe u. Börseneinführung zu tragen. Das Angebot an die alten Aktionäre ist v. 25./11.–10./12. 1909 erfolgt. Das erzielte Auf. geld ist mit M. 1 000 100 dem R.-F. zugeführt worden. Interessengemeinschaft der mit Firma Fried. Krupp in Essen. Die a. o. G.-V. v. 7./4. 1911 genehmigte einen der mit Fried. Krupp A.-G. in Essen abgeschlossenen Vertrag u. beschloss in Folge dessen die Erhöh. des A.-K. von nom. M. 10 000 000 auf nom. M. 16 000 000 durch Schaffung von 6000 Vorrechtsaktien à M. 1000, mit Div.-Ber. ab 1./7. 1911, welche unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu pari begeben wurden. Die Vorrechtsaktien gewähren das Recht auf einen bevorrechtigten Gewinnanteil von 4 % mit Nachzahl.-Anspruch, und im Falle einer Liquidation das Recht auf Erstattung der eingezahlten Beträge nebst etwa rückständigen Gewinnanteilen und dem bis zum Tage der Erstattung lauf. Gewinn- anteil aus der Liquidationsmasse, bevor aus dieser etwas auf die St.-Aktien verteilt wird. Im weiteren Umfange nehmen die Vorrechtsaktien am Reingewinn oder an der Verteilung der Liquidationsmasse nicht teil. Zur Ausübung des Stimmrechts u. zum Empfange der Gewinnanteile sowie zur Ausübung der sonstigen Rechte sind nur die im Aktienbuche ein- getragenen Vorrechtsaktionäre berechtigt. Die Vorrechtsaktien haben die Eigenschaften von Namensaktien. Ihre Übertragung ist nur mit Zustimmung der G.-V. zulässig. Bei der Ab- stimmung über die Zustimmung haben die Vorrechtsaktionäre kein Stimmrecht. Der mit der Fried. Krupp Akt.-Ges. in Essen am 31./1. 1911 auf die Dauer von 30 bezw. 40 Jahren ab 1./7. 1911 abgeschloss. Vertrag, lautet im wesentlichen wie folgt: a) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. übernimmt die zu 1 gedachten M. 6 000 000 Vorrechtsaktien zum Nennwerte u. zahlt 25 % des Nennbetrages ein. Sie trägt die Stempel u. Herstellungskosten der Aktien. b) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. verpflichtet sich, den Stammaktionären der Westfälischen Drahtindustrie event. aus eigenen Mitteln eine Div. zu gewähren, welche mindestens 5 % beträgt u. bis zu 7 % mit der für das gleiche Geschäftsjahr von der Fried. Krupp Akt.-Ges. festgestellten Div. gleichmässig, darüber hinaus aber für jedes bei der Fried. Krupp Akt.-Ges. mehr ge- währte Prozent Dividende um ein halbes Prozent steigt, wogegen ihr der etwaige Überschuss des Reingewinns zufällt. c) Der Fried. Krupp Akt.-Ges. wird das Recht eingeräumt, die gesamten Aktiva u. Passiva der Westfäl. Drahtindustrie gegen Zahlung von M. 18 600 000, bezw. Übernahme der sämtlichen Stammaktien zum Kurse von 186 % zu erwerben. dy) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. verpflichtet sich, bei Ablauf des Vertrages die Aktiva u. Passiva der Westfäl. Drahtindustrie gegen Zahlung von M. 16 000 000 u. Amortisation der Vorrechts- aktien bezw. Übernahme der sämtl. St.-Aktien zum Kurse von 160 % zu erwerben, insofern die Westf. Drahtindustrie es nicht vorzieht, den Betrieb ihres Unternehmens für eigene Rechnung fortzuführen. e) Der Fried. Krupp Akt.-Ges. wird das Recht eingeräumt, bis 15./12. 1911 die Rigaer Drahtindustrie (Filiale der Westfäl. Drahtindustrie) aus dem Vertrage auszuscheiden (hicht geschehen). f) Die G.-V. der Westf. Drahtindustrie wählt 7 von der Fried. Krupp A.-G. vorzuschlagende Personen in den Aufsichtsrat der Westfäl. Drahtindustrie. g) Der Vorstand der Westfäl. Drahtindustrie hat bei der Leitung der Geschäfte den Anordnungen eines Ausschusses des A.-R. Folge zu leisten, der vom A.-R. auf Vorschlag der Fried. Krupp Akt.- Ges. gewählt wird. Die Rigaer Drahtindustrie soll event. in eine russische Akt.-Ges. mit Rbl. 2 000 000 A.-K. verwandelt werden. ―――――――― ——— 7