Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 823 31./12. 1909 u. wurde dann für fernere 3 Jahre verlängert. Der Ges. bleibt untersagt, auf die Immobil. Hypoth. aufzunehmen. Verfügungen über die verpfändeten Werte dürfen nur nach vorher eingeholter Gutheiss. des Vertreters der Obligationäre u. Banken erfolgen, wenn der Gegenstand der Verf. M. 500000 oder mehr beträgt. Von dem Rechte, für ihre Oblig. 6 % Vorz.-Aktien à M. 1000 einzutauschen, haben Besitzer von M. 295 000 Teilschuldverschreib. Gebrauch gemacht (6. oben). Die Interessen der Obligationäre sind vollständig gewahrt. Der Zs.-Dienst ist geregelt und die finanzielle Lage der Ges. so, dass ab 1./7. 1906 eine Teil- zahlung von 8½ % an Obligationäre und Bankengläubiger erfolgen konnte; von dem auf die Schuldverschreib. entfallenden Betrage wurde ein Teil zum Ankaufe von nom. M. 211 000 Schuld- verschreib. verwendet, sodass die im Umlauf verbleibenden Schuldverschreib. 7½ % erhielten. Infolge des Verkaufes der Aktien der St. Petersburger Ges. für elektr. Anlagen kam ab 15./7. 1909 ein weiterer Betrag von 36 % zur Rückzahl. an die Inhaber von Schuld- verschreib. u. an die Bankengläubiger. Von der den Schuldverschreib.-Inhabern zukommen- den Summe war % zum Ankauf von Schuldverschreib. für gemeinsame Rechn. aller Schuld- verschreib.-Inhaber verwendet worden. Auf die in Umlauf verbliebenen Schuldverschreib. erfolgte daher eine bare Rückzahl. von 30 %. Im März 1910 wurden dann 4 Werke bezw. deren Aktien etc. verkauft (s. oben), so dass im Juli 1910 eine weitere (die III.) Rückzahl. von 10½ % stattfinden konnte, so dass nunmehr insges. 55 % zur Ausschüttung gelangt sind, wovon den Schuldverschreib.-Inhabern 48 % in bar zuflossen, während der Rest, ent- sprechend den Beschlüssen der Schuldverschreib.-Inhaber vom 22./12. 1908, zum Erwerb von Schuldverschreib. benutzt wurde. Dabei steht noch ein Betrag von M. 3 373 651 aus, der zur Verteilung kommen wird, sobald derselbe entbehrlich ist. So soll am 2./1. 1912 eine weitere Quote von 14 % an Obligationäre u. Buchgläubiger zur Ausschüttung gelangen. Liquidation: Die Hoffnungen, welche sich an die vorsteh. Sanier, der Ges. 1902 geknüpft, haben, sich nicht erfüllt, vielmehr hat die Ges. auch 1903/1904 mit grossem Schaden gearbeitet. Der Abschluss per 30./6. 1904 zeigte eine Unterbilanz von M. 5 283 953 – für Res.-Stellung M. 4 400 000, Betriebsverlust M. 883 953 –, sodass von dem A.-K. von M. 8 395 000 mehr als die Hälfte verloren war. Dieses überaus ungünst. Resultat führte die Verwalt. einerseits auf die Diskreditierung der Ges. infolge der Vorgänge in den Jahren 1899/1900 zurück, die Gegen- stand einer strafrechtl. Untersuchung und eines Zivilprozesses waren (gemeint sind die Vor- gänge bei Übernahme der Singer-Ges.). Die Erörter. hierüber führten zu starker Kredit- erschütterung und Zurückhaltung von der Ges. sonst zugefallenen Aufträgen. Andererseits erwiesen sich grosse Abschreib. bezw. Res.-Stellungen für die Unternehm. nötig, an denen die Ges. durch Beteil. interessiert ist; besonders gross erschien die Verlust-Wahrscheinlichkeit bei St. Petersburg, Altona-Blankenese, Crottorf, Braila u. Bukarest. Im Hinblick auf diese Verhältnisse erwies sich ein neues Arrangement mit den Gläubigern u. Obligationären der Ges. als unumgängl. notwendig. Aus dieser Erwägung heraus stimmte die G.-V. v. 30./12. 1904 einem Angebot der Allg. Elektr.-Ges. und der Siemens-Schuckert-Werke in Berlin zu, wonach diese Gesellschaften die Ehrenfelder Fabrik des Helios, wie sie steht u, liegt, für die Cölner Industriewerke G. m b. H. übernahmen, mit Ausnahme d. Werkzeugmasch., die nach- weisbar besonders für Herstellung v. Zählern angeschafft u. gebraucht werden. Der Kaufpreis betrug M. 2 500 000, gezahlt zur Hälfte bei Auflassung, zur anderen Hälfte am 2./1. 1906. Die Vorräte waren in d. Verkauf nicht mit einbegriffen. Helios hat die Fabrik zur Aufarbeitung der Aufträge noch bis Ende 1905 in Betrieb gehalten. Ferner genehmigte die G.-V. der Obligationäre v. 26./1. 1905 Herabsetz. des Zinsfusses aller Anleihen auf die Hälfte auf 5 Jahre ab 1./1. 1905 u. Fortfall aller auf die Anleihen entfallenden Ausl. u. Amort. Die Liquid., die beschlossen wurde, geschieht unter Mitwirkung eines Liquid.-Ausschusses, der aus den je- weiligen beiden Treuhändern der Oblig. und der pfandgesicherten Bankgläubiger, sowie aus 4 weiteren Mitgl. besteht. Von diesen 4 Mitgl. werden 3 durch die Obligationäre und eines durch die pfandgesicherten Bankgläubiger gewählt. Aus den verfügbaren Mitteln wird zu- nächst der Zinsendienst für die Oblig. und die an dem Kredit von ursprüngl. M. 8 050 000 jetzt M. 7 219 777 beteiligten Banken bestritten. Im übrigen sind aus diesen Mitteln nach Bestimmung des Ausschusses Rückzahlungen auf die Oblig. und Bankguth., und zwar nach Verhältnis des Nennwertes der Forderungen am 1./1. 1905 zu leisten. Auf die Obligationen geschehen diese Rückzahl. gegen Abstempelung. Diese Zahlungen sollen erfolgen, wenn der verfügbare Bestand Zahlungen in Höhe von 10 % ermöglicht. Mit Zustimmung des Aus- schusses können die zur Rückzahlung auf die Oblig. bereitgestellten Beträge zum Erwerb von Oblig. zu einem 80 % des Nennwertes nicht übersteigenden Preis benutzt werden, wenn die Liquidatoren des Helios eine solche Erwerbsmöglichkeit nachweisen. Die auf diese Weise angekauften Oblig. erwirbt der Treuhänder der Obligationäre, und zwar als gemeinschaftl. Eigentum der sämtlichen übrigen Obligationäre aller drei Gattungen. Diese Oblig. nehmen an allen Zinszahlungen und Rückzahlungen aus der Liquidation teil. Die auf diese Weise eingehenden Beträge werden durch den Treuhänder mündelsicher angelegt. Nach vollstän- diger Befriedigung aller übrig. Oblig. – verstanden ist darunter, dass 1. der Nominalbetrag ersetzt wird, und dass 2. auch die befriedigt werden, die Anspruch auf Agio haben — sind die in der geschilderten Weise erworbenen Oblig. dem Helios franko Valuta auszuliefern. In Zukunft finden Rückzahl. an die Oblig. und pfandgesicherten Bankgläubiger zunächst nur gleichmässig nach Massgabe der Nennbeträge statt. Wenn jedoch durch die vorgedachten Rückzahlungen die Oblig. und pfandgesicherten Bankgläubiger für 80 % des Nennbetrages ihrer Forderungen Befriedigung erhalten haben, werden die weiter verfügbar werdenden