............................. — ―― ―― Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 849 Konzess. die sämtl. Anlagen der Stettiner Elektrizitätswerke, soweit sie zur Umformung u. Verteilung dienen, also das gesamte Leitungsnetz nebst Hausanschlüssen, Zählern, Strassen- u. Flurbeleucht.-Anlagen u. die neu aufgestellten Masch.-Anlagen (Umformer-Schaltanlage u. Akkumulatoren) nebst den zugehörigen Baulichkeiten u. Grundstücken. Der gesamte Strombedarf wirgd seitens des Kraftwerks den St. E.-W. zu einem angemessenen Staffeltarif berechnet. Die Übernahme der vorhand. Werte bei Ablauf der Konzess. erfolgt zu jetzt bereits festgesetzten Preisen, ebenso ist in dem Vertrage festgelegt, welche von den vorhand. Werten die Stadt später übernimmt. Das Kraftwerk wird voraussichtl. Anfang des Jahres 1912 in Betrieb kommen u. müssen bis zu diesem Zeitpunkt die von der Akt. -Ges. herzu- stellenden Umformer- u. Verteilungsstationen ebenfalls betriebsfertig sein. Die St. E.-W. sind verpflichtet, spät. vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Durch das neue Abkommen ist das Strassengebrauchsrecht der Akt.-Ges. nicht nur zeitlich, sondern auch räumlich ausgedehnt worden u. zwar nicht nur auf das ganze Stadtgebiet auf dem linken Oderufer, sondern auch auf die künftigen Erweiterungen des Stadtgebiets durch Eingemeindung, soweit nicht vorhand. Rechte Dritter e utgegenstehen. Die Ges. wird deshalb die neu eingemeind. Vororte durch ein Hochspannungsnetz in das Stromversorgungsgebiet mit hineinnehmen. Am 1./1. 1912 tritt ein neuer Stromlieferungs- tarif in Kraft, in dem der Grundpreis herabgesetzt wird. Abgabe an die Stadtgemeinde: Die St. E.-W. haben an die Stadt folgende zu zahlen: 1. 10 % der Bruttoeinnahme. Wenn diese Abgabe in dem Gecshäftsj. 1910/11 den Betrag von M. 120 000 in dem Geschäftsj. 1911/12 den Betrag von M. 125 000 etc. in jedem folgenden Geschäftsjahr einen um je M. 5000 höheren Betrag, in dem Geschäftsj. 1928/29 also den Betrag von M. 210 000 u. in dem halben Geschäftsj. v. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 107 500 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in den einzelnen Jahren sich er- gebenden Minderbetrag während der Zeit bis zum 30./6. 1915 bis zur Höhe von jedesmal M. 15 000, späterhin aber bis zur Höhe von jedesmal M. 20 000 an die Stadt zuzuzahlen. bersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre nicht verrechnet werden. 2. 50 % des Restes des Reingewinns nach Zahlung von 6 % Div. an die Aktionäre (siehe Gewinn-Verteil.). Wenn diese Abgabe für jedes Geschäftsjahr bis 30./6. 1915 den Betrag von M. 50 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1920 den Betrag von M. 75 000, für jedes weitere Geschäfte. bis 30./6. 1929 den Betrag von M. 100 000 u. für das halbe Geschäftsj. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 50 000 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in dem „ Jahre sich ergebenden Minderbetrag an die Stadt zuzuzahlen. Übersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse innerhalb der Zeit bis 30./6. 1920 auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre verrechnet werden, später indessen nicht mehr. 3. Bei der Liquidation der St. E.-W. haben diese an die Stadt — abgesehen von dem auf letztere übergehenden Erneuer.-F. –— die Hälfte desjenigen Vermögensüberschusses zu zahlen, der 130 % des alsdann vorhandenen Grundkapitals übersteigt. Betriebsangaben: Auf dem Grundstück Schulzenstr. 21 in Stettin befindet sich die Zentralanlage mit 9 Dampfkesseln, 6 Dampfmasch. von zus. 2650 PS., 10 Dynamos u. einer Akkumulatorenbatterie; Poelitzerstr. 97 befinden sich die Installationsabteil., die Werkstatts- räume; diese Zentrale geht 1911 an die Stadt Stettin über (s. oben); fer ner ist vorhanden in Falkenwalderstr. 95 ist eine Akkumulatorenseitenstation (das Grundstück ist sonst vermietet), desgl. Galgwiese Nr. 35; eine 2. Zentrale mit 3 Dampfkesseln u. 2 Dampfmasch. (750/1000 PS.), mit 1 Dynamos 1 Akkumulatorenbatterie befindet sich Logengartenstr. 1 in der Unterwiek. Die Erhöhung der Gebrauchsspannung auf 220 Volt ist 1904/05 durchgeführt worden. Zugänge auf Anlage- Kti erforderten 19. 5/06–1910/11 ca. M. 290 000, 135 000, 315 460, ca. 160 000, ca. 120 000, ca. 125 000; hiervon erforderte 1907/08 die Aufstell. eines Turbogenerators System Zoelly von 1500 Ps Leistung nebst Umbau des Masch.-Hauses zus. M. 228 608. . Im Betriebe am 30./6. 1905 1906 1907 1908 1909 1910 1911 Glühlampen . . 58 236 62 015 66512 70 747 76 041 83 316 95 902 Bogenlampen 1918 2084 2 218 2 356 2 283 2 238 2 165 Nernstlampen .. 1 482 1794 1 800 1740 s. Glühlampen Motn 446 510 652 726 875 1 169 1.129 Kabellänge ..m 279 652 295 675 307 865 310000 310 000 310 000 310 000 Kapital: M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 200 000, erhöht 1892 um M. 300 000, lt. G.-V. v. 22./12. um M. 500 000 in 500 Aktien, den Aktionären 22./3. bis 5./4. 1895 angeboten, lt. G.-V. v. 17./5. 1897 um M. 500 000 in 500 ab 1./7. 1897 div.-ber. Aktien, den Aktionären 16.–25./6. 1897 zu 1125 0% angeboten, lt. G.-V v. 24 0. 1898 um noch M. 500 000 in 500 ab 1./1. 1899 div.-ber. Aktien, angeboten den Aktionären 5: 1 v. 18.–26./11. 1898 zu 397% lt. G.-V. v. 11./5. 1900 um M. 1 000 000 in 1000 Aktien mit halber Div.-Ber. für 1900/1901, ab 1./7. 1901 voll div.-ber.; diese neuen Aktien wurden von einem Konsortium zu 120 % über- nommen und den Aktionären 3: 1 v. 1.–16./6. 1900 zu 125 % angeboten, voll eingezablt seit 15./12. 1900; weitere Erhöhung lt. G.-V. v. 15./5. 1902 um M. 1 000 000 (auf M. 5 000 000) in 1000 neuen Aktien, div.-ber. für 1902/1903 zur Hälfte, ab 1./7. 1903 voll, übernommen von einem Konsortium zu 112.50 %, angeboten den Aktionären 4: 1 v. 16.–24./6. 1902 zu 117.50 % zuzügl. ½ Schlussnotenstempel; 50 % u. Agio waren gleich zu zahlen, restl. 50 % waren bis 20,/6. 1903 zu entrichten. Zur Erhöhung des A.-K. ist Genehmigung des Stettiner Magistrats erfarderlich. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1911/1912. II. 54