Abt. 111 sich verbieten. Es sei nur darauf hingewiesen, daß auch hier die sachliche und persönliche Organisation unserer Gesellschaft uns zu Leistungen auf den verschiedensten Gebieten befähigt. Die „Abteilung für kaufmännische Kontrolle und Abrechnung staatlicher und kommunaler Betriebe hat sich die praktische Befriedigung eines theoretisch viel erörterten Bedürfnisses zur Aufgabe gemacht. Wir sind der Auffassung, daß es bei diesen Erörterungen oft an sachkundiger Würdigung der sowohl dem doppelten wie auch dem kameralistischen Buchhaltungssystem neben ihren Schwächen anhaftenden besonderen Vorteile gefehlt hat, insbesondere insoweit ohne weiteres und ganz allgemein der bergang zur kaufmännischen doppelten Buchführung empfohlen wird. Unseres Erachtens wird vielfach das Festhalten an dem kameralistischen Buchführungssystem wünschenswert sein, um- somehr als die durch dieses System ermöglichte scharfe, unaus- gesetzte Kontrolle des „Ist' an dem „Soll'' für staatliche und kommunale Betriebe unbedingt erforderlich ist. Gleichviel jedoch, ob die kameralistische Buchführung bei- behalten wird oder nicht, erblicken wir die zu lösende Aufgabe in der Hauptsache darin, daß Buchhaltung und Rechnungswesen einer scharfen Kritik durch Revisionen geschäftskundiger Kauf- leute unterworfen wird, deren Blick und Denken an dem Prinzip des „Soll und Haben' geschult und geschärft ist. Im Verlaufe dieser Prüfungen, mit denen wir erforderlichenfalls technische sachverständige Beratungen verbinden, ziehen wir, sofern an dem kameralistischen System festgehalten ist, aus dem nach unseren Anleitungen gegliederten Buchungsstoffe Bilanzen und Ertrags- berechnungen. Hierdurch wird das wesentliche wirtschaftliche Ziel erreicht und die Gefahr vermieden, durch Aufgabe eines alt- gewohnten Systems in eine Verwirrung der Zustände zu geraten Alle Maßnahmen zur Wahrung peinlichster Dis- kretion sind in sorgfältigster Weise getroffen. Die Beamten sind vertraglich und durch Handschlag auf strengste Diskretion verpflichtet. Insbesondere gelangen Mitteilungen über die Er- gebnisse von uns ausgeführter Revisionen ausschließlich an den Auftraggeber. Über alle weiteren Einzelheiten, insbesondere über die Höhe der durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten, wird Auskunft gern erteilt. *