324 Hypotheken- und Kommunal-Banken. des I0 bildenden Tilg.-F. Die unverlosbaren Pfandbr. sind viertelj. kündbar seitens der Bank, unkündbar seitens der Inhaber; während der ersten 10 Jahre vom Datum der Em. ab darf eine Rückzahlung derselben auch seitens der Bank nicht erfolgen. Die in einem Teile der Pfandbriefe zugesicherte Einlös. innerh. längstens 70 Jahren nach Ablauf der 10jährigen Sperrfrist hat während dieser Zeit im Wege der Kündig. oder des freihändigen Rückkaufes zu geschehen. Im übrigen haftet die Bank dafür, dass ab 1935 alljährlich von der je am Ende des Vorjahres umlaufenden Gesamtsumme der un- verlosbaren Pfandbriefe der Bank (ohne Rücksicht auf den Zinssatz) mind. 2 % und zwar hiervon mind. 1 % aus den beiden jeweils ältesten Jahrgängen aus dem Verkehre gelangen und vernichtet werden. Soweit zur Erfüllung des vorstehend gegebenen Versprechens eine Kündig. geboten ist, sind die Pfandbriefe nach der Reihenfolge ihrer Emission und Pfandbriefe desselben Emissionsjahres, aber verschiedener Zinsgattung nach Verhältnis ihres effektiven Umlaufes heranzuziehen. Zur Tilg. werden verwendet die eingegangenen Kapitals-Tilgungsquoten der Pfandbr.- Anlehen und die darüber hinaus freiwillig gemachten Kapitals-Rück- oder Abschlags- zahlungen der Hypoth.-Schuldner, insoweit dieselben in barem Gelde geleistet werden. Wenn durch diese Summe der Tilg.-F. nicht mind. M. 200 000 erreicht, findet eine Verl. nicht statt. 1 % Depositalzins. Für die Verzinsung und Heimzahlung ihrer Pfandbriefe haftet die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank mit ihrem ganzen Vermögen, namentlich aber mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypoth.-Register eingetragenen Hypoth.-Darlehen und Wert- papiere, sowie den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, welche niemals weniger betragen dürfen als die Gesamtsumme der umlaufenden Pfandbr. Die Einhaltung dieses Verhältnisses wird von dem von der kgl. Staatsregierung aufgestellten Bankkommissar, welcher zugleich als Vertreter der Pfandbr.-Gläubiger (Treuhänder) fungiert, überwacht. Bank-Obligationen: Es sind dies Schuldscheine zu 3½ % mit 12 monat. Kündig.-Frist. Zs. 1./1. u. 1./7. Ende 1911 in Umlauf: M. 1 700 000. Kurs Ende 1895–1911: 101.50, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100.50, 101, 100.50, 100.50, 100, 100, 99, 99, 98.75, 98.75 %. Notiert in München. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jährl., spät. im Monat März. Stimmrecht: 1 Aktie à fl. 500 = 6 St., 1 Aktie à M. 1000 = 7 St.; Maximum 1500 eigene u. 1500 fremde St. Zzur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage der G.-V. ihren Aktienbesitz im Aktienbuche auf ihren Namen umschreiben liessen und über den fort- dauernden Besitz Nachweis liefern. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, welche spät. am Tage vor der öffentl. Einberuf. der G.-V. im Aktienbuche ihren Aktienbesitz auf ihren Namen umschreiben liessen u. nicht später als am dritten Tage vor der G.-V. den noch bestehenden Aktienbesitz nachgewiesen haben; dagegen werden Berechtig.-Karten auf Namen ausgestellt. Gewinn-Verteilung: 1) Aus den Erträgnissen des Pfandbriefdarlehensgeschäftes ist für etwaige Kapitalverluste ein Specialreservefonds anzusammeln, dessen jährliche Zugangsquote nicht weniger als 10 % des nach dem Unterschiede zwischen dem Pfandbriefhypothekenzins u. dem Pfandbriefcouponzins berechneten Reinertrages des Pfandbriefdarlehensgeschäftes jährlich betragen darf und solange fortgesetzt werden muss, bis dieser Spez.-R.-F. 5 % der umlaufenden Pfandbr.-Summe erreicht, bezw. bis zu dieser Höhe wieder ergänzt sein wird. Falls dieser Spez.-R.-F. jemals angegriffen werden sollte, ist er vor jeder anderweitigen Verwendung der Erträgnisse des Pfandbriefdarlehensgeschäftes wieder auf den früheren Betrag zu ergänzen. 2) Der Uberrest steht zur gesetzl. Verf. der G.-V. Der A.-R. bezieht eine Tant. von 2 % des nach § 245 H.-G.-B. zu berechnenden Gesamterträgnisses der Bank. Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Hypoth.-Darlehen 1 130 091 054, do. Zs.-Kto: a) vor 1./1. 1912 fällig 2 715 129, b) am 1./1. 1912 fällig 3 922 807, c) eskomptiert 7 519 119, Kassa 3 571 815, Wechsel 31 739 579, Lombard 3 906 186, do. Zs.-Kto 31 579, dauernde Beteil. 8 258 713, Effekten- u. Konsortial-Kto 25 162 374 (darunter 8 537 200 eig. Pfandbr. u. 64 900 Bankoblig. eig. Em.), Kontokorrent-Debit. 85 448 006 (darunter 10 440 074 Guth. bei Banken u. Bankiers u. 3 626 975 Avale), Bankgebäude u. Häuserbesitz a. d. Theatiner- u. Promenadenstr. sowie Filial-Gebäude Landshut 5 300 000, Güter-Liquid.-Kto d. Hypoth.-Abteil. 197 413. – Passiva: A.-K. 60 000 000, Haupt-Res. 26 800 000, Pfandbr.-Spez.-Res. 26 063 897, R.-F. d. Güter-Liquid.-Geschäfts 2 604 360, Spez.-Res. d. kaufm. Abteil. 500 000, Pens.-Anstalt-R.-F. 1 200 000, Talonsteuer- Res. 250 000, Pfandbr.-Agio-Rückstell.-Kto 269 700, 4 % Pfandbr.-Umlauf 404 288 800, 3½ % do. 701 387 400, verloste Pfandbr. 1 065 000, Pfandbr.-Zs.-Kto 10 026 720, unerhob. Div. 2785, Depos. ohne Kündig. 222 808, Depos. mit Kündig. 4 707 848, 3½ % Bank-Oblig. 1 700 000, schuld. Zs. 88 332, Kontokorrent-Kredit. 49 119 677 (darunter 3 626 975 Avale), Guth. d. Renten- anstalt 1 556 929, lauf. Akzepte 6 160 226, Vortrag a. 1910 509 914, Gewinn 9 339 378. Sa. M. 1 307 863 781. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Regiespesen: Gehälter 1 852 429, do. Mobil., Material. etc. 373 459, Steuern u. Umlage 1 137 363, Pfandbr.-Zs. 40 201 466, Beitrag z. Pfandbr.-Spez.-R.-F. 525 770, z. Pens.-Kasse 107 367, Zs. im Geldübernahmsgeschäfte 244 283, Gewinn 9 849 293. – Kredit: Vortrag 509 914, Hypoth.-Erträgnisse a. baren Darlehen 919 223, do. Pfandbr.- Darlehen 45 459 167, Pfandbr.-Agio 35 625, Abschluss-u. Prolong.-Provis. im Hypoth.-Geschäfte 344 494, dauernde Beteil. 949 019, Effekten- u. Konsortial-Erträgnisse 1 804 583, Wechsel 1 179 554, Lombard 156 128, Kontokorrent, Depos., Zs. u. Provis. 2 933 720. Sa. M. 54 291 433. Gewinn-Verwendung: Tant. an A.-R. 116 787, an die Hypoth.-Abteil. als Rückstell. für Spesen im Darlehngeschäfte 200 000, an Delkr.-Kto d. Hypoth.-Abteil. 100 000, an R.-F. für Pens.-Anstalt 800 000, Div. 8 100 016, Vortrag 532 489. Sa. M. 9 849 293.