— zustehenden Aktionärsonderrechts nur mit Zustimmung des Magistrats als ihres gesetzlichen Vertreters erfolgen. Auf den Grundstücken wurden 1910 20 Häuser mit 160 Wohnungen errichtet u. bis 1./10. 1910 fertiggestellt. Die Mietpreise ergeben eine jährl. Bruttoeinnahme von M. 57 600 (1911: M. 57 976). Kapital: M. 150 000 in 150 Nam.-Aktien à M. 1000. Aktien nicht notiert. Anleihe: M. 612 000 in 4 % Oblig. v. 1910, unkündbar u. unverlosbar bis 1./3. 1940, rückzahlbar zu pari. Stücke à M. 1000 lautend auf den Namen des Bankhauses J. Dreyfus & Co. in Frankf. a. M. oder deren Order und durch Indoss. übertragbar. Zs.: 1./3. u. 1./9. Tilg. lt. Plan ab 1940 in spät. 30 Jahren durch jährl. Auslos. im Febr. (zuerst 1940) auf 1=/9, (erstmals 1940); ab 1940 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Zur Sicherung der der Stadt aus dem Vertrage mit der Mietheim-Akt.-Ges. zustehenden Rechte und erwachsenden Forderungen, insbes. der Forderung auf Ersatz der von der Stadt zufolge der übernommenen Garantie der Oblig. geleisteten Zahlungen ist auf das Erbbau- recht eine Sicherungshypoth. bis zum Betrage von M. 700 000 einzutragen. Für die recht- zeitige Zahlung der Zs., sowie für Tilg. des Kap. haftet die Ges. mit ihrem Vermögen, so- wie mit allen ihren Einkünften. Die Stadt Frankfurt a. M. hat selbstschuldner. Haftung für Kapital und Zs. übernommen. Der Erlös der Anleihe dient zum Bau der 20 Häuser der Ges. Coup.-Verj.: 5 J. (F.), der Stücke in 10 J. (F.). Zahlst.: Frankf. a. M.: J. Dreyfus & Co. Kurs Ende 1910–1911: 102, 102 %. Eingeführt in Frankf. a. M. im März 1910. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Max. 20 St. Gewinn-Verteilung: a) 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.); b) an die Stadtgemeinde, erstmals v. 1./1. 1912 ab, behufs Ankaufs von Aktien die feste Summe von M. 2940 u. 4 % des Nominalbetrages der aus diesen Beträgen in den Vorjahren angekauften Aktien, zuzüglich der von der G.-V. jährlich zu bestimmenden weiteren Beträge abzuführen; c) an die Stadt- gemeinde Frankf. a. M. diejenigen Beträge, welche diese etwa in den Vorjahren auf Grund der von ihr übernommenen Garantie für die Verzinsung und ev. Tilg. der Oblig. gezahlt hat, zuzügl. 4 % Zs. für diese vorgelegten Beträge abzuführen; d) über den hiernach ver- bleibenden Reingewinn beschliesst die G.-V. unfer Beobachtung der im Vertrag mit der Stadtgemeinde Frankf. a. M. und der entsprechenden in den Satzungen der Ges. enthaltenen Vorschriften betr. der Div., die in keinem Falle 5 % des A.-K. überschreiten darf, sowie der zu bildenden Fonds. Die Stadt ist verpflichtet, den ihr von der Ges. überwiesenen Betrag von M. 2940 nebst Zs. zum Erwerb von Aktien der Ges. zu verwenden, und zwar zu einem Preise von 110 % des Nominalbetrags. Die Aktionäre sind hierbei verpflichtet, die Aktien, welche durch das Los bestimmt werden, der Stadt zu vorgenanntem Preise käuflich zu überlassen. Mit der Ablieferung u. Überschreibung der Aktien auf die Stadt werden diese Aktien Eigentum der Stadt, welche daher alle Rechte der Aktionäre mit Ausnahme des Div.-Bezuges ausüben darf. Die Stadt hat ausserdem das Recht, auf den 1. Jan. jeden Jahres sämtliche noch aus- stehenden Aktien zum Preis von 110 % zu verlangen, vorausgesetzt, dass der Magistrat wind. 6 Monate vorher die entsprechende Mitteilung an die Ges. hat gelangen lassen. Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Gebäude 760 508, Kassa 43, Frankfurter Bank, Scheck- Kto. 26 086, Mietrückstand 198, Mobil. 1012. – Passiva: A.-K. 150 000, Oblig. 612 000, Kredit. 13 819, Gebäudeern.-F. 2700, Talonsteuer-Res. 912, Res.-F. 567, Div. 7500, für gemein- nütz. Zwecke 111, Vortrag 239. Sa. M. 787 849. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Vortrag 4345, Generalunk. 834, Betriebsunk. 6349, Gebäudeerneuerung 2700, Zahlung an die Stadt zum Ankauf von Aktien 2940, Zs. 24 237, Erbbauzs. 5627, Zs. für Kosten der Strassen- u. Trottoirherstell. 1720, Mietverlust 349, R.-F. 567, Talonsteuer-Res. 456, Gewinn 7850. Sa. M. 57 976. – Kredit: Miete M. 57 976. Dividenden: Höchstens 5 %. Bis 1./1. 1911 wurden 4 % Bau-Zs. gewährt. Div. 1911: 5 %. Direktion: Dr. phil. Franz Braun, Franz Wetzlar, Assistent am Sozialen Museum E. V., Frankf. a. M. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Stadtrat Prof. Dr. Phil. Stein, Stellv. Prof. Dr. Heinr. Roessler, Dir. Ludwig Schiele, Stadtrat Georg Hoffmann, Dir. Hubert Hesse jun., Frankf. a. M. Terrain-Akt.-Ges. Holzhausenpark in Frankfurt a. M. Gegründet: 1./6. 1910; eingetr. 15./7. 1910. Gründer: Freih. Adolf von Holzhausen, Frankf. a. M.; Freih. Ernst von Hammerstein-Loxten u. dessen Ehegattin Auguste Freifrau von Hammerstein-L., geb. Freiin von Holzhausen, Bückeburg; Bank-Dir. Dr. jur. Alfred von Heyden, Gerichtsassessor a. D. Dr. jur. Paul Bonn, Frankf. a. M. – Freih. Adolf von Holzhausen und Freifrau Auguste von Hammerstein-Loxten, geb. Freiin von Holzhausen, als Erben des verstorbenen Freiherrn Georg von Holzhausen haben in die Akt.-Ges. das unten näher bezeichnete Gelände (Holzhausenpark, 16 ha 62 a 72 qm) für M. 4 000 000 eingebracht. Für dieses Einbringen sind dem ersteren 1197 Aktien à M. 1250 und der letzteren 399 Aktien à M. 1250 = M. 1 995 000, sowie eine Barsumme von M. 2 005 000, fällig 6 Wochen nach der Auflassung des in $§ 2 bezeichneten Geländes an die Ges. gewährt worden. Die übrigen Aktien haben die Gründer übernommen. Zweck: Erwerb sowie die Verwaltung und Verwertung des den Erben des Freih. Georg von Holzhausen gehörigen, in Frankf. a. M. belegenen als Holzhausenpark bezeichneten Bau-Banken, Bau., Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 489 =