Erzbergwerke und Hütten betriebe. 793 zu Berlin oder deren Ordre u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1909 in längstens 22 Jahren durch jährl. Ausl. von mind. 3 % u. ersp. Zs. vor dem 1./7. (zuerst 1908) auf 2./1.; ab 1915 verstärkte Tilg. oder gänzl. Künd. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Specielle Sicherheit ist der Anleihe nicht gewährt; die Ges. darf nur nicht bis zur Rückz. der gegen- wärtigen Anleihe einer anderen ein besonderes Recht, abgesehen vom Zinsfuss, gewähren, und keine Anleihen über den Betrag des jeweilig eingezahlten A.-K. aufnehmen. Vor den schweb. Verpflicht. der Ges. hat die Anleihe mithin keinen Vorzug. In Umlauf Ende 1911: M. 5 251 000. Zahlst.: Ges.-Kasse; Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Cöln: Berg. Märk. Bank. Verj. der Coup. u. Stücke nach gesetzl. Bestimmg. Kurs in Berlin Ende 1905–1911: 101.10, 99, 98.75, 98.50, 97, 97, 93.50 %. Zugel. Aug. 1905; aufgel. (nach freihänd. Verkauf v. M. 2 000 000) M. 4 000 000 am 16./8. 1905 zu 100.50 % zuzügl. 4 % Stück-Zs. seit 1./7. 1905. Anleihe von 1909: M. 3 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib., rückzahlbar zu 103 %, Einlösung auf Grund verstärkter Auslos. u. Gesamtkünd. bis 2./1. 1919 ausgeschlossen, Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen der Deutschen Bank in Berlin oder deren Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1911 in 21 Jahren durch jährl. Auslos. von mind. 3 % nebst ersp. Zs. vor dem 1./7. jeden Jahres (zuerst 1910) auf 2./1. (erstmals 1911); ab 2./1. 1911 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Eine hypothek. Sicherheit wurde nicht bestellt, doch darf die Ges. keine Teilschuldverschreib. ausgeben, die den Gläubigern ein besseres Recht, abgesehen vom Zinsfusse, gewähren als den Gläubigern aus den Teilschuldverschreib. von 1909. Insbesondere ist die Ges. verpflichtet, für den Fall, dass Teilschuldverschreib. mit hypothek. Sicherheit ausgegeben werden sollten, die gegenwärt. Teilschuldverschreib., unbeschadet des den Oblig. von 1905 zustehenden Vorranges, unmittelbar hinter diesen u. jedenfalls mit Vorrang vor der späteren Anleihe eintragen zu lassen. Ferner darf die Ges. bis zur Einlösung der Teilschuldverschreib. von 1909 keine solchen über den Betrag des jeweilig eingezahlten A.-K. hinaus ausgeben. Auf- genommen zur Beschaffung der infolge der Verschmelzung mit der Ges. des Emser Blei- u. Silberwerks benötigten grösseren Geldmittel. Noch in Umlauf Ende 1911 M. 2 816 000. Coup.-Verj.: 4 Jahre (K.), der Stücke in 30 Jahren (F.). Zahlst.: Ges.-Kasse; Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Cöln: Bergisch Märkische Bank. Kurs Ende 1909–1911: 101.10, 101.90, 101.90 %. Eingef. an der Berliner Börse am 5./8. 1909 zum ersten Kurse von 101 %. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai. Stimmrecht: Je M. 300 A.-K. = 1 St. (Deponierung der Aktien 14 Tage vor der G.-V.) Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (ist erfüllt), event. bis zu 5 % zur Bildung des zweiten R.-F., 4 % Div., vom Ubrigen 8 % Tant. an A.-R. (wenigstens M. 30 000), 7 % Tant. an Vorst. u. Beamte, Rest weitere Div., soweit nicht die G.-V. eine Verwend. zu anderen Ges.-Zwecken beschliesst. Der R.-F. I ist auf M. 1 700 000 festgesetzt und darf nur zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes verwendet werden, in welchein Falle er aus dem Reingewinn der folgenden Jahre auf den Betrag von M. 1 700 000 wieder zu ergänzen ist. Der Betrag von M. 800 000, um welchen der R.-F. I 1908 verkürzt worden ist, wurde dem R.-F. II überwiesen. Der aus dem Steigen und Fallen der Metallpreise sich ergebende Gewinn oder Verlust –— das ist der Unterschied zwischen dem dem Einkauf der Stoffe zugrunde gelegten Metall- preise und dem aus dem Verkauf der Metalle tatsächlich erzielten Erlöse – ist dem R.-F. II gutzuschreiben oder zu belasten. Ist bei der Aufnahme der Inventur der Markt- preis für die in gekauften Erzen und Zwischenprodukten befindlichen und aus diesen herrührenden Metalle niedriger als der dem Kaufe zugrunde gelegte Einkaufspreis, so ist entsprechend den Vorschriften des HGB. der niedrige Marktpreis einzusetzen und der Unterschied aus dem R.-F. II zu decken. Die G.-V. hat das Recht, einen dritten R.-F. zu bilden und diesem in solchen Jahren, in welchen eine Zuwendung, an den Haupt-R.-F. nicht stattfindet, bis zu 5 % des Reingewinns zu überweisen. Über die Verwendung dieses dritten R.-F. beschliesst die G.-V. auf besonderen Antrag des A.-R. Die bis 1899 übliche Dotierung des Aktien-Rückkaufsfonds wurde eingestellt und dieser Fonds selbst in einen Div.-Erg.-F. umgewandelt. Aus diesem Fonds, dessen Höhe auf M. 2 186 801 festgestellt wurde, soll die Div. in solchen Jahren, in welchen weniger als 5 % des A.-K. verteilt werden kann, auf diesen Betrag ergänzt werden und, falls der Fonds auf diese Weise unter den Betrag von M. 2 000 000 gesunken ist, in den nächsten Jahren, in welchen eine Div. von mehr als 5 % verteilt wird, zunächst die Ergänzung des Fonds bis auf den Betrag von M. 2 000 000 vorgenommen werden. Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Immobil. (Grundeigentum, Konz., Bergwerks- u. Hüttenanlagen sowie alle Objekte, die nach gesetzl. Vorschrift als unbewegl. Sachen gelten) 22 993 800, Material. 745 938, bewegl. Sachen (Möbel, Werkzeuge, Utensil., Masch., Apparate u. Fuhrpark sowie Patente) 1, Erze 6 364 328, Metalle 1 041 023, Zwischenprodukte 1 369 584. Kassa 29 917, Wechsel 8624, Wertp. 1 664 611, Debit. 5 462 860. – Passiva: A.-K. 16 918 800, Oblig. v. 1905 5 251 000, do. v. 1909 2 816 000, R.-F. I 1700 000, do. II 2 792 397, do. III 65 395, Kredit. 5 623 234, Fonds für Abschreib. u. Rückstell.: a) Reingewinn 2 005 095, b) gewöhnl. Ab- schreib. auf Immobil. 617 203, c) Div.-Erg.-F. 1 715 942, d) Erlös aus Verkauf v. Lucas-Werten 175 623. Sa. M. 39 680 691. Gewinn-u. Verlust-Konto: Debet: Abschreib. auf Immobil. 617 203, do. auf bewegl. Sachen 120 363, Reingewinn 2 005 095. Sa. M. 2 742 661. – Kredit: Gewinn auf Erze, Waren usw. M. 2 742 661.