Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. „„ 500 000 t, Anlagen zur Erzeugung von Elektrostahl, Walzwerke zur Herstell. von Eisenbahn- material, Formeisen, Stabeisen, Walzdraht, eine Eisenkonstrukt.-Werkstätte zur Herstellung von kompl. Eisenkonstrukt., Anlagen zur Gewinnung von Teer, schwefelsaurem Ammoniak, Benzol u. zahlreichen Nebenbetrieben; b) an der kanalisierten Saar gelegene Kalksteinbrüche, welche ein Gebiet von rund 60 ha umfassen; c) die Koksofenanlage Altenwald mit Ge- winnungsanlagen für Teer, Ammoniak, Benzol usw. Jahresproduktion ca. 150 000 t Koks; d) die Hochofenanlage Carlshütte bei Diedenhofen, bestehend aus 4 Öfen mit einer Gesamt- leistungsfähigkeit von ca. 800 t Tagesproduktion u. einer Schlackensteinfabrik; e) die Erz- bergwerge Gew. Röchling u. Gew. Röchling Ibei Algringen in Lothr. Die Gruben sind mit der Carlshütte durch eine 6 km lange eigene Bahn verbunden u. fördern z. Z. jährl. rund 1 400 000 t Erz. Der anstehende Erzvorrat reicht für weit über 100 Jahre. Ausserdem be- sitzt die Ges. Kohlenfelder in Westfalen u. Lothringen, deren Kuxe in der Bilanz unter Beteilig. u. Effekten aufgeführt sind. Die Kohlenfelder in Westfalen liegen nördlich von Werne bei Hamm u. umfassen 21 preuss. Maximalfelder mit einem Flächeninhalt von ca. 46 000 000 qm. Die Kohlenfelder in Lothringen bilden einen zus.hängenden Besitz von ca. 20 Maximalfeldern u. einem Flächeninhalt von ungefähr 40 000 000 qm. Sie liegen in der Gegend von Falkenberg u. Lauterfangen u. bergen nach den Bohrergebnissen grosse Mengen Flammkohlen. Ein Zeitpunkt für den Ausbau u. die Inbetriebnahme lässt sich weder für die in Westfalen, noch für die in Lothringen belegenen Felder z. Z. bestimmen. Des weiteren sind in dem Besitz der Ges. 750 Kuxe der Gew. Carl Alexander in Baesweiler bei Geilenkirchen. Diese Gew. besitzt in der Nähe von Aachen, markscheidend mit der Grube „Anna“ des Eschweiler Bergwerks-Vereins, 17 Maximalsteinkohlenfelder, in welchen Fettkohle aufge- schlossen ist. Mit dem eigentl. Schachtbau ist 1910 begonnen worden. Die Kohlenförder. wird voraussichtl. Anfang 1913 erfolgen. Die restl. 250 Kuxe der Gew. Carl Alexander sind in Händen der Société des Aciéries de Longwy in Mont St. Martin, die mit den Röchlingschen Eisen- u. Stahlwerken, G. m. b. H. zus. die Aktien der Société des Mines de Valleroy besitzen, u. zwar ist jede Ges. mit der Hälfte beteiligt. Röchling u. Longwy übernahmen auch die selbst- schuldnerische Bürgschaft für eine 4½ % Anleihe von M. 10 000 000 der Gew. Carl Alexander. Die Société des Mines de Valleroy ist mit einem A.-K. von frs. 10 000 000 Aktien u. frs. 7 000 000 Oblig. ausgestattet u. betreibt ein Erzbergwerk ganz in der Nähe der deutschen Grenze mit einem Flächeninhalt von 886 ha u. einem anstehenden Erzvorrat von ungefähr 120 000 000 t bester Qualität, 36–38 % Eisengehalt. Durch den bereits fertiggestellten Schacht 1 wird das bei den Aus- u. Vorrichtungsarbeiten gewonnene Erz gefördert. Das Abteufen des Schachtes II ist beendet. Ebenso sind die Arb.-Wohnhäuser fertiggestellt. Weiter besitzen die Röchlingschen Eisen- u. Stahlwerke, G. m. b. H. den grössten Teil der Aktien einer kleinen französischen Erzgrube bei Longwy. Die Grube enthält ca. 10 000 000 t kieseliges Erz u. ist seit 1909 im Betrieb. Die Beteiligungsziffern der Firma betragen: im Stahlwerksverband 415 340 t Rohstahl- gewicht, im Verband deutscher Drahtwalzwerke 33 500 t Fertiggewicht. Der Grund- besitz beträgt rund 525 ha. Die Zahl der Arb. u. Beamten beträgt rund 8000. Stamm-Kapital: M. 20 000 000. Urspr. M. 10 000 000, belegt durch obige Sacheinlagen, erhöht lt. Ges.-B. v. 1./5. 1905 um M. 5 000 000 u. lt. Ges.-B. v. 15./6. 1908 um M. 5 000 000. Die Gesellschafter zerfallen insofern in Gruppen, als die Erben des Geh. Komm.-Rat Carl Röchling den Stamm Carl Röchling; die Erben des Komm.-Rat Theodor Röchling den Stamm Theodor Röchling; die Erben der verstorbenen Frau Anna Röchling den Stamm Ernst Röchling und endlich Dr. Fritz Röchling den Stamm Fritz Röchling pilden. Die Zugehörigkeit zum Stamm geht auf die Erben über. Zur Veräusserung eines ganzen oder teilweisen Geschäftsanteils sowie zur Teilung desselben, ausser im nachbe- zeichneten Fall, bedarf es der Genehmigung der Ges. Zur Veräusserung eines ganzen oder teilweisen Geschäftsanteils an Mitgesellschafter, sowie für die Teilung von Geschäftsanteilen verstorbener Gesellschafter unter deren Erben bedarf es der Genehmigung der Ges. nicht. feder Teil muss aber mindestens noch zweihunderttausend Mark betragen. Will ein Ge- sellschafter seinen Geschäftsanteil ganz oder teilweise an einen Mitgesellschafter, der einem andern Stamm angehört, veräussern, so muss er denselben vorher den Mitgesellschaftern, die seinem eigenen Stamm angehören, unter denselben Bedingungen anbieten, u. darf er die beabsichtigte Veräusserung nur dann vornehmen, wenn binnen drei Monaten kein Stammesmitglied zu denselben Bedingungen kKauft. Auch bei Veräusserung eines Geschäfts- anteiles im Wege einer Zwangsvollstreckung steht den Mitgesellschaftern, die dem gleichen Stamm angehören wie derjenige, gegen den die Zwangsvollstreckung stattfindet, das Vor- Kaufsrecht zu. Jeder Übertrag wird der Ges. gegenüber erst durch die Eintragung in das Gesellschaftsbuch rechtskräftig. Anleihe: M. 15 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Ges.-B. v. 15./6. 1908, rückzahlbar zu 103 %, Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen der Deutschen Bank oder deren Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1914 durch jährliche Auslosung von mindestens 3 % des urspr. Anleihe-Betrages im März auf 1./7. (erstmals 1./7. 1914); ab 1914 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Erist vorbehalten. Sicherheit: Zur Sicherheit der Forder. aus den Teilschuldverschreib. in Höhe von M. 15 000 000 nebst Zinsen von 4½ % sowie des bei Einlös. zu zahlenden Zuschlags von M. 450 000 wurde eine Siche- rungshypoth. auf dem nachstehend genannten Grund- u. Bergwerksbesitz zur ersten Stelle eingetragen; Eisen- u. Stahlwerk in Völklingen, Koksofenanlage Altenwald, Hochofenwerk .... 3.............. 3