Cement-, Kalk-, Gips- und Mörtel-Werke etc. 1411 Gewinn anteilscheinen à M. 400 gegen Zahlung des gleichen Betrages nebst M. 2.40 Stempelkosten und Schaffung von Vorz.-Aktien. Aus den Reingewinnen werden nach Abzug der Reservedotierung etc. zunächst 5 % Div. auf die Gewinnanteilscheine, sowie M. 10 000 für deren Tilg. u. 5 % Div. auf die Vorz.-Aktien ausgeschieden, der Rest wird nach Abzug der A.-R.-Tant. zu gleichen Teilen zur weiteren Tilg. der Gewinnanteilscheine u. zu fernerer Dividende auf die Vorz.- Aktien verwandt. Im Falle der Liquidation der Ges. ist für die Vorz.-Aktien Vorrang vorgesehen, Nachzahlungsverpflichtung der priorität. Dividende dagegen nicht. An der Transaktion beteiligten sich Inhaber von 1058 Aktien, die damit Vorz.-Aktien geworden sind. Von den der Ges. dadurch zugeflossenen M. 421 475.80 sind nach Tilgung obengen. Unterbilanz von M. 409 062 noch M. 12 413 übrig geblieben, welche auf Disagio-Kto abgeschrieben wurden. Die G.-V. v. 9./12. 1905 beschloss, den Besitzern der restl. 442 St.-Aktien die nachträgliche Umwandlung in Vorz.-Aktien gegen Zuzahlung von M. 500 pro Aktie zu gestatten, die zuzahlenden Aktionäre erhielten hiergegen für jede Zuzahlung von M. 500 einen Gewinnanteilschein über M. 400 mit den gleichen Rechten ab 1./1. 1906, wie die lt. G.-V. v. 15./6. 1903 ausgegebenen Scheine unter Umwandlung ihrer Aktien in Vorz.-Aktien. Von dem Rechte der Zuzahlung wurde für 427 St.-Aktien Gebrauch gemacht, die damit Vorz.-Aktien geworden sind. Demnach bestand das A.-K. Ende 1905 aus 15 St.- u. 1485 Vorz.-Aktien. Für die restierenden 15 St.-Aktien be- schloss dann die G.-V. v. 15./3. 1906 die Umwandlung in Vorz.-Aktien unter den gleichen Bedingungen wie lt. G.-V. v. 9./12. 1905 noch zuzulassen. Nach Durchführung der Trans- aktion besteht das A.-K. also aus 1487 Vorz.-Aktien u. 13 St.-Aktien. Aus der Zuzahlung lt. G.-V. vom 9./12. 1905 gingen abzügl. aller Kosten M. 210 964 ein, die mit M. 150 000 zur Auffüllung des R.-F. u. mit dem Rest von M. 60 964 zu Abschreib. Verwendung fanden; aus der Zuzahlung lt. G.-V. v. 15./3. 1906 gingen auf 2 Aktien abz. Kosten M. 770.70 ein. Die Umwandlung der restlichen 13 St.-Aktien in Vorz.-Aktien wurde in der G.-V. v. 3./6. 1908 beschlossen und zwar ohne Zuzahlung. A.-K. also jetzt wie oben. Gegen den Beschluss der G.-V. v. 3./6. 1908 auf Umwandlung von M. 13 000 St.-Aktien in Vorz.-Aktien hatte der Aktionär, Rechtsanwalt Dr. jur E. Rodewald in Celle als Besitzer von 10 St.-Aktien An- fechtungsklage erhoben; in allen drei Instanzen, also auch vom Reichsgericht wurde Kläger abgewiesen. Gewinnanteilscheine: 1487 Stück auf Namen lautend u. durch Indossament übertragbar im Nennwert à M. 400, ausgegeben zu den lt. G.-V. v. 15./6. 1903, 9./12. 1905 u. 15./3. 1906 geschaffenen Vorz.-Aktien. Die Gewinnanteilscheine verleihen keinerlei Aktionärrechte, ins- besondere auch kein Stimmrecht in der G.-V. der Ges. Die Gewinnanteilscheine erhalten aus dem Reingewinn der Ges. vorab eine jährl. Vergütung bis zu 5 % ihres Nominalbetrages, jedoch ohne Verpflichtung zur Nachzahlung in späteren Jahren. Ihre Tilgung erfolgt eben- falls aus dem Reingewinn nach Massgabe der unten erwähnten Bestimmungen über die Gewinnvyerteilung. Die Tilg. der Gewinnanteilscheine geschieht nach Bestimmung des A.-R. durch Rückkauf oder Auslosung. Im Falle der Auflös. der Ges. wird der nach Deckung sämtlicher Aktien zum Nennbetrage etwa verbleibende Teil des Ges.-Vermögens vorab zur gleichmässigen Tilgung der alsdann noch verbleibenden Gewinnanteilscheine bis zum Betrage von M. 400 für den Gewinnanteilschein verwandt. Getilgt bis Juni 1912 388 Stück, also noch ausstehend 1099 Stück = M. 439 600. Weiteres s. auch unter Kapital. Hypoth.-Anleihen: I. M. 600 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 26./2. 1900, rückzahlbar zu 103 %; Stücke à M. 2000, 1000 u. 500, lautend auf den Namen der Hannov. Bank u. des Bankhauses Adolph Meyer in Hannover oder deren Order und durch Blanko-Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1905 durch jährl. Auslos. von M. 20 000 bis. 40 000 im Januar, auf 1./7.; seit 1905 verstärkte Tilg. mit 3 monat. Frist zulässig Sicherheit: Hyp. zur I. Stelle auf Grundstücke (286 643 qm) u. Fabriketablissement etc. (versichert mit M. 1 652 835). Noch in Umlauf Ende Dez. 1911: M. 430 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlstellen wie Div. u. Hannov. Bank. Kurs in Hannover Ende 1907–1911: 100.50, 101, 101, 102, 101 % B. Zugelassen daselbst im April 1907. II. M. 400 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A,R. v. 4./4. 1901, ruek- zahlbar zu 103 %; Stücke à M. 1000 u. 500, lautend auf den Namen des Bankhauses Adolph Meyer in Hannover oder deren Order und durch Blanko-Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u 1./7. Tilg ab 1906 durch jährl. Ausl. von M. 12 000 im Januar auf 1./7.; seit 1906 verstärkte Tilg. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Hyp. zur II. Stelle auf Grundstücke u. F abrik- etablissement etc. Aufgenommen zur Ergänzung der Betriebsmittel. Noch in Umlauf Ende Dez. 1911 M. 328 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlstelle wie Div. Kurs in Hannover Ende 1907–1911: 100.50, 101, 101, 101.50. 100 % G. Zugelassen daselbst im Mai 1907. III. M. 600 000 in 4 % Teilschuldverschreib. v. 1911. Hiervon b. ult. 1911 begeben M. 369 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewiun-Verteilung: 5 % zum R.-F., etwaige besondere Rücklagen, Beiträge für gemein- nützige Angelegenheiten, insbes. Arbeiterzwecke gemäss G.-V.-B., 5 % Zs, an Gewinnanteil- scheine, bis M. 10 00 zu deren Tilg., bis 5 % Div. an Vorz.-Aktien, vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R (ausser einer festen J ahresvergütung von M. 1500 für jedes Mitgl.), Rest zu gleichen Teilen zur Tilg. der Gewinnanteilscheine u. zu ferneren Div. an Vorz.-Aktien. Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Anlagen: Grundstücke, Gebäude, Gleisanlagen, Masch- u. Utensil. 2 262 160, Gruben-Vorricht.-Kto 22 000, Kanalhafen 50 000, Fuhrpark 5000, Zement, 839