Pulver-, Sprengstoff- und Zündwaren-Fabriken. 1591 Aufsichtsrat: (3–5) Vors. Geh. Komm.-Rat Paul von Schmid, Stellv. Komm.-Rat Max Schwarz, Komm.-Rat F. M. Ohlenroth, Komm.-Rat Gottfr. Stigler, Anton Keck, Augsburg. Vorstand: Gen.-Dir. Fritz Neubronner. Prokuristen: W. J. Schweiker, Augsburg; Ed. Nipp, Aalen; H. Traber, Habelschwerdt. Kollektivprokuristen: L. Geist, A. Reichenbach, W. Beckert, Augsburg. Zahlstelle: Augsburg: Friedr. Schmid & Co. Vereinigte Köln-Rottweiler Pulverfabriken in Berlin, NW. 7 Dorotheenstr. 36 mit Filialen in Cöln, Düneberg, Rottweil a. N. Gegründet: 7./6. 1890. Der Sitz der Ges. wurde lt. G.-V. v. 27./5. 1903 von Cöln nach Berlin verlegt. Die Ges. ist hervorgeg. aus einer Vereinigung der Vereinigten Rhein.- Westfäl. Pulverfabriken in Cöln u. der Pulverfabrik Rottweil-Hamburg in Rottweil ab1./1. 1890. Zweck: Fabrikation u. Handel mit Pulver, Munition, Sprengstoffen nebst Zündmitteln. Die Ges. kann sich bei anderen Unternehmungen beteiligen. Das Konto Effekten und sonstige Beteiligungen erhöhte sich 1911 um M. 403 996 durch Übernahme von jungen Aktien der Sprengstoff-A.-G. Carbonit und stand Ende 1911 mit M. 16 585 908 zu Buche. Hauptsächlicher Effektenbesitz: Aktien der Union Espagnole des Explosifs, der British South African Explosives Co. Ltd., der Russ. Ges. für Pulverfabrikation, der Rhein.- Westfäl. Sprengstoff-A.-G., der Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken, Berlin und Anteile an der 1901 gegr. Kunstfäden-Ges. m. b. H. in qülich, welche künstliche Seide aus Nitrocellulose herstellt. Die Gesamtabschreib. seit Bestehen der Ges. einschliesslich der der beiden früheren Ges. bis Ende 1911 betragen M. 17 887 621. 1901/1902 Erricht. einer Säurefabrik u. einer Oleum-Destillations-Anlage in Rottweil, 1903 Erwerb und Ausbau der Kartuschbeutelstoffabrik Haan. 1907 Ausbau der Düneberger Fabrikanlagen. 1909 bis 1911 erforderten die Zugänge auf Anlage-Kti zus. M. 598 649, 626 386, 893 668. Umsatz 1900–1911: M. 11 381 289, 8 873 850, 11 063 144, 11 759 000, 12 758 000, 13 978 000, 15 052 000, 13 296 452, 9 165 331, ca. 13 600 000, ca. 19 500 000, 19 728 000. Gesamt- erzeug. ohne Unterschied der Qualität 1900–1910: 4 856 791, 4 322 840, 4 026 797, 4 000 000, 4 000 000, 5 000 000, 5 000 000, 4 400 000, 3 510 000, 4 420 000, ca. 5 210 000 kg; für 1911 nicht veröffentlicht. Ca. 175 Beamte u. 1750 Arb. Kartell: Zwischen den Pulverfabrihen und den Dynamitfabriken besteht ein General-Kartell- Vertrag zum Zweck einer gemeinsamen Gewinn- und Verlustbeteiligung. Die Pulver- gruppe umfasst die Vereinigten Köln-Rottweiler Pulverfabriken in Berlin, die Pulver- fabriken von Cramer & Buchholz zu Rönsahl und Hannover, sowie die Kommandit-Ges. von Wolff & Co. in Walsrode. Die Sprengstoffgruppe umfasst die vier früher unter dem Namen „Deutsche Union' vereinigten Deutschen Sprengstofffabriken; die Nobel Dynamite Trust Company ist derselben in der Weise beigetreten, dass das Gewinnergebnis der ausserdeutschen, mit ihr verbundenen Gesellschaften durch die Deutsche Union in die Kartellverrechnung mit der Pulvergruppe eingebracht wird. Jede Ges. behält ihre selbständig bestehende Organisation bei. Die Geschäftsleitung besorgt ein aus zwölf Mitgl. bestehender Delegationsrat; sechs Mitgl. stellt die Pulver-, sechs die Sprengstoff. gruppe. Die Delegierten müssen Mitgl. des Vorst. oder des A.-R., bezw. Mitinhaber von Firmen der beteil. Unternehm. sein. Erster Vors. ist Geh. Komm.-Rat Heidemann, und z war solange er Gen.-Dir. oder event. Mitgl. des A.-R. der Vereinigten Köln-Rottweiler Pulverfabriken ist. Der Delegationsrat entscheidet u. a. über die Ausführung neuer Ein- richtungen (nur bis zu M. 25 000 darf jeder Kontrahent für sich allein solche treffen), über die Vergrösserungen und Verbesserungen der Fabriken und Anlagen, über Feststellung der Vorbilanzen, über Beteiligung an anderen Unternehmungen etc. Jede Gruppe sammelt die Vorbilanzen ihrer Teilnehmer bis zum 15./4. jeden Jahres und reicht sie dem Delegationsrat ein. Derselbe ist berechtigt, Bilanzen, Bücher und Belege etc. durch seine Kommissare prüfen zu lassen; erfolgen Beanstandungen, so ent- scheidet der Delegationsrat oder das Schiedsgericht. Als Grundsatz bei Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung gilt, dass stets das kleinere Gewinnergebnis als verteilbar behandelt werden soll. Die Vorbilanzen werden dann zusammengerechnet und die Ge- samt-Gewinnsummen unter beide Gruppen verteilt. Die Sprengstoffgruppe erhält davon 60 %, die Pulvergruppe 40 %. Jede Gruppe verteilt unter ihre Mitglieder die diesen zu- kommenden Gewinne, bezüglich deren Verwendung diese nicht beschränkt sind. Der Delegationsrat entnimmt bis zu 5 % des Gewinnes, sowie die etwaigen Konventional- strafen zur Bildung eines Kartell-F. Veräusserungen von Grund und Boden (von über M. 10 000 jährl.) und von Wertp. (von über M. 30 000 jährl.), sowie Anderungen des Anlage- und Betriebskapitals sind nur mit Zustimmung des Delegationsrates statthaft. Bei Beteiligungen einer Gruppe oder eines ihrer Mitgl. an neuen Unternehmungen hat der Delegationsrat zu entscheiden, ob das Unternehmen den Interessen des General- Kartells förderlich, gleichgiltig oder schädlich ist. Im ersteren Falle werden die Gruppen aufgefordert, sich an dem neuen Unternehmen zu beteiligen; lehnt eine ab, so steht es der anderen Gruppe frei, für ihre Rechnung einzutreten und für das angelegte Kapital vorweg 5 % Zs. zu berechnen. Wenn 6 Stimmen im Delegationsrat erklären, das neue Unternehmen sei dem General-Kartell zuwider, so darf sich kein Kontrahent an demselben beteiligen bei Vermeidung einer Konventionalstrafe bis zu M. 1 500 000. Diese Verträge 73 . 2ZZ ...‚.‚‚‚B ͥ .ꝰꝰ.’ .Ü*ů „ 3..0007777 3..................... „ = ... = 3..... 30 „..