Hotels und Restaurants. 1855 110 % zuzügl. Stückstempel u. abzügl. 4 % Stück-Zs. bis 1./1. 1906: auf je M. 3600 nom. alte Aktien entfiel dabei eine neue à M. 1000, Agio mit M. 83 670 in den R.-F. A.-K. somit von 1906–1908 M. 6 000 000 in St.-Aktien u. zwar in 9998 Aktien (Nr. 1–9998) à M. 300, 3000 Aktien (Nr. 1–3000) àa M. 1000 u. 4 Aktien à M. 300, deren jede aber lt. G.-V. v. 26./5. 1883 nur noch über M. 150 in Kraft ist. Die G.-V. v. 19./3. 1908 beschloss zur Sanierung der Ges.: Denjenigen Aktionären, welche eine Barzahl. von 40 % des Nennwertes auf jede Aktie leisten (Frist 6./4.–30./5. 1908), sollen ihre bisherigen Aktien in Vorz.-Aktien umgewandelt werden. Die Inhaber der Vorz.-Aktien erhalten ab 1./1. 1908 aus dem nach Dotierung des gesetzl. R.-F. u. nach Abzug der zur Bildung oder Verstärkung von Rückl. bestimmten Be- träge eine Div. bis zu 6 %. Der nach Zahl. dieser Div. verbleibende Reingewinn wird gleich mässig auf sämtl. Aktien verteilt. Wenn aber in einem Jahre der Gewinn nicht zur Zahlung der 6 % an die Inhaber der Vorz.-Aktien ausreicht, so erfolgt die Nachzahl. des fehlenden Betrages, jedoch ohne Zuschlag von Zs., aus dem Reingewinn späterer Jahre, der übrig bleibt, nachdem die Vorz.-Aktien für das Bilanzj. eine Div. von 6 % erhalten haben. Die Nachzahl. erfolgt nur auf den Div.-Schein desjenigen Jahres, dessen Bilanz den nachzuzahl. Betrag auf- weist. Im Falle der Auf lös. der Ges. sind zuerst die Vorz.-Aktien mit 140 % auszuzahlen Erst nach dieser Zahlung erhalten die Inhaber der übrigen Aktien den Nennwert derselben Ein etwa vorhandener Überschuss wird auf sämtl. Aktien nach Verhältnis des Nennwerts verteilt. Ende 1908 betrug nach handelsgerichtlicher Eintragung das A.-K. M. 6 000 000, davon M. 5 140 000 Vorz.-Aktien u. M. 860 000 in St.-Aktien. Auf der Tagesordnung der ordentl. G.-V. v. 20./5. 1912 stehen neben den Regularien u. a. die Zustimmung zu einem Vergleich in dem schwebenden Regressprozess u. Entlastung eines Aufsichtsratsmitgliedes, Mitteilung eines Anerbietens des Aktienbauvereins Passage, insbesondere auf Umtausch der Aktien der Berliner Hotel-Gesellschaft in Passage-Aktien. Verzicht der den Vorz.-Aktien zustehenden Vorz.-Rechte und demzufolge diverse Statuten-Anderungen und gesonderte Abstimmung der Vorz.-Aktionäre über diese letzteren Anträge. In den letzten Tagen des April 1912 ist zwischen den Verwaltungen des Aktien-Bau- vereins „Passage“' u. der „Berliner Hotel-Ges.“ über eine Vereinigung beider Unternehmungen ein Einverständnis erzielt worden. Von einer eigentlichen Fusion ist aus Gründen der Stempelersparnis abgesehen worden, wenn auch die geplante Kombination wirtschaftlich zu einem gleichwertigen Ergebnis führt. Der Aktien-Bauverein „Passage“ bietet den Aktionären der Berliner Hotel-Ges. einen Umtausch ihrer Aktien im Verhältnis von 3:5 an. Voraus- setzung für diese Offerte, die sich lediglich an die Aktionäre richtet, ist die Vereinheitlichung der beiden Aktiengattungen der Berliner Hotel-Ges. (jetzt M. 5 140 000 Vorz.- u. M. 860 006 St.-Aktien) u. Zus. legung des vereinheitlichten Kapitals von M. 6 000 000 im Verhältnis von 5: 3 durch Herabsetzung um M. 2 400 000 auf M. 3 600 000. Hiernach werden für M. 6000 nicht zus gelegte bezw. für M. 3600 zus. gelegte Berliner Hotel-Ges.-Aktien M. 3600 neue Passage-Aktien, u. zwar mit Div.-Ber. vom 1./1. 1912 gewährt. Die im Umtausch der Passage eingereichten Kaiserhof-Aktien werden von dieser ins Portefeuille genommen. Gleichzeitig wird die schwebende Schuld der Berliner Hotel-Ges. von rund M. 3 000 000 durch den Aktien-Bauverein „Passage“ finanziert werden. Zu diesem Zwecke wird die Passage Stiller Gesellschafter bei der Berliner Hotel-Ges. u. erhält auf ihre Einlage, neben 5 % Zs., denjenigen Reingewinn, welcher sich nach Dotierung der Rücklagen u. nach Verteilung einer Div. von 4 % ergibt. Hierzu nimmt der Aktien-Bauverein Passage eine 5 % Oblig.- Anleihe von M. 2 500 000 auf, welche hinter ca. M. 3½ Mill. 3½ % Berliner Pfandbriefen auf den Grundstücken Unter den Linden 10, 22 u. 23, Friedrichstr. 163 u. 164, Behrenstr. 50–952 eingetragen werden sollen. Die Übernahme dieser Oblig.-Anleihe ist bereits gesichert. Durch die beim Umtausch erforderliche Herabsetzung des Berliner Hotel-Ges.-Kapitals ergibt sich, ebenso wie dieses bei einer Fusion in anderer Weise der Fall gewesen wäre, ein Buchgewinn von M. 2 400 000, der im wesentlichen zu Abschreib. auf die Werte der Berliner Hotel-Ges. Verwendung finden soll. Hierdurch werden die Buchwerte der Berliner Hotel-Ges. auf eine Grundlage kommen, welche für diese, von lauf. Schulden dann völlig befreite Ges., lohnende Betriebe gewährleistet, so dass die Passage aus dieser Kombination eine nicht unerhebliche Erhöhung ihrer Rente zu erzielen gedenkt. Die Verwaltung der Berliner Hotel-Ges. ihrerseits glaubt, die gesamte Transaktion ihren Aktionären empfehlen zu können, da ihr hierdurch, unter Fundierung ihrer schwebenden Verbindlichkeiten, die Möglichkeit gegeben wird, endlich ihren Aktionären über die eingetauschten neuen Passage- Aktien die Gewinne, welche bisher ausschliesslich zur Schuldentilg. u. zu Abschreib. ver- wendet werden mussten, in Form einer angemessenen Div. zuzuführen. Die Abschreib. der Berliner Hotel-Ges. erreichen in der Bilanz per 31./12. 1911 eine Höhe von über M. 800 000. Trotz der hieraus ersichtlichen Rentabilität der Ges. würde sonst, wegen der schwebenden Schulden, noch für längere Zeit von der Ausschüttung einer Div. Abstand zu nehmen sein. Es kommt RHinzu, dass es der Verwaltung der Berliner Hotel-Ges. unter dem obwaltenden Finanzstatus nicht gelingen dürfte, eine Zulassung ihrer Vorz.-Aktien zum Börsenhandel zu erreichen. Wenn also einerseits bei der geplanten Vereinigung der Vorteil für die „Passage- Gesellschaft“' in der voraussichtlich nicht unerheblichen Steigerung der Rente zu finden ist, so können auf der anderen Seite die Aktionäre der Berliner Hotel-Ges. künftig mit der Gewissheit einer Div. rechnen u. besitzen ein in kurzem börsengängiges Papier, das durch den Kurswert der Passage-Aktien die bei Zus. legung der Aktien eingetretene nominelle