* * 3 0 * „ 32 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. forderungen nebst dazu gehörigen Zs. ab 1./1. 1902 eingebracht werden. Für jede Aktie von nom. M. 1000 ist hierbei der Gegenwert durch Einbringung von 40 % des Nominal- betrages von je M. 4000 4½ % oder von je M. 5000 4 % Oblig. nebst den daran haftenden Zinsansprüchen für die Zeit ab 1./1. 1902 zu leisten, wobei gleichzeitig die Herabsetzung des Zinsfusses für das verbleibende Oblig.-Kapital durch Abstemplung auf 3 % erfolgt. Dem Vorsitzenden des Vorstandes der Schutzvereinigung, Justizrat Maximilian Kempner, oder dem stellvertr. Vorsitzenden, Justizrat Reinhold Gesse, oder beiden zus. werden die von ihnen zu zeichnenden neuen Aktien mit der Massgabe überlassen, dass sie an Stelle der Barzahlung den vorstehend bezeichneten Gegenwert dieser Aktien einbringen. (Siehe unten b. Kapital.) Das A.-K. wird ausserdem erhöht um einen weiteren Betrag bis zu nom. M. 3 300 000. Der Ausgabebetrag der Aktien wird auf 100 % festgesetzt. Diese Aktien, welche vom 1./1. 1914 an div.-ber. sind, werden im Jahre 1914 von der Gläubigervertretung gegen Barzahlung gezeichnet. Die Zeichnung wird unverbindlieh, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis 1./10. 1914 in das Handelsregister eingetr. ist. Das Bezugsrecht der Aktionäre für die vorstehend beschloss. Erhöhungen des A.-K. wird ausgeschlossen. Die sämtl. mit der Zus. legung der alten Aktien verknüpften Kosten, ferner die Kosten der Herstellung und Ausgabe der neuen Aktien, einschliesslich aller Stempel, gehen zu Lasten der Ges. Ausserdem genehmigte die Versammlung folgende Statutenänderungen: § 12 lautet künftig: Neue Oblig. dürfen nur insoweit zur Ausgabe gelangen, dass der Gesamtbetrag der dann ausstehenden Oblig. den doppelten Betrag des A.-K. nicht überschreitet. Zu gunsten derjenigen Oblig., welche gemäss Beschluss v. 6./3. 1902 im Nennbetrag herab- gesetzt sind, sind Pfand- oder Hypoth.-Rechte an den Vermögenswerten der Ges. in solcher Höhe zu bestellen, dass der durch den A.-R. festgesetzte und seitens der Gläubiger- vertretung ohne Erinnerung gebliebene Buchwert dieser Objekte mindestens den Nenn- wert der jeweilig in Umlauf befindlichen beteiligten Oblig. zuzüglich zweijähriger Zs. und zuzüglich eines Kostenpauschquantums von M. 100 000 erreicht. Soweit hierbei Objekte, welche in der Bilanz per 31./12. 1901 enthalten sind, verpfändet werden, darf der Buchwert nur unter Berücksichtig. der von der Revisionskommission bezeichneten Abschreib. angesetzt werden. Die Pfandhalterschaft und bezw. Treuhänderschaft für die dergestalt verpfändeten Objekte ist der von den Obligationären gewählten Gläubiger- vertretung mit der Massgabe zu übertragen, dass bezüglich der Herausgabe und Herein- nahme von Unterlagswerten seitens der Gläubigervertretung und der Verwaltung in der durch die Obligationäre bestimmten oder zu bestimmenden Weise verfahren wird. § 13 lautet künftig: Für die Sicherung der Verzinsung der gemäss Beschlusses v. 6./3. 1902 im Nennbetrage herabgesetzten Oblig. ist ein Fonds zu bilden, welcher mind. den Betrag der zweijährigen Zs. dieser Oblig. erreichen muss. Dieser Fonds ist im Bedarfsfalle zur Auffüllung der Zs. der Oblig. auf 3 % zu verwenden und kann nur dann aufgelöst werden, wenn während voller fünf Jahre die Verzinsung der durch ihn gesicherten Oblig. ohne Inanspruchnahme desselben erfolgt ist. Der dann vorhandene Betrag des Fonds ist zur Ergänzung des Abschreib.-F. zu verwenden. (Ist in 1906 dem Allg. Ab- schreib.-Kto zugeschrieben.) Die durch Beschluss v. 6./3. 1902 im Nennbetrag herab- gesetzten Oblig. werden, beginnend ab 1908 in 50 Jahren nach Massgabe eines diesbezügl. Tilg.-Planes auf dem Wege der Ausl. amortisiert. Die Rückzahl. der jeweilig ausgelosten Oblig. erfolgt z. herabgesetzten Nennbetrag zuzügl. 2 %, also die Stücke Lit. A mit M. 612, die Stücke Lit. B mit M. 306. Die Versamml. der Obligationäre v. 6./3. 1902 hat der Deutschen Treuhand-Gesell- schaft die ständige Vertretung der Oblig. übertragen und dieselbe mit der Wahrnehmung der Funktionen als Pfandhalter und Treuhänder bezügl. der verpfändeten Objekte beauftragt. Die Herausgabe von Unterlagswerten darf seitens der Gläubiger-Vertretung nur erfolgen, wenn ihr zum Ausgleich geliefert werden: 1) entweder Oblig. der Ges. zum Kurswerte mind. in Höhe des Buchwertes, oder 2) neue Objekte mind. des gleichen Buchwertes, oder 3) ein dem Erlös der Objekte gleichkommender Betrag, welcher in bar oder in mündelsich. Wertp. zu erlegen ist. Letzteren Falles ist für die Berechnung der jeweilige Tageskurs abzügl. 5 % massgebend. Der Deutschen Treuhand-Ges. ist unter Beobachtung der einschlägigen Be- stimmungen und unter Berücksichtigung der von der Revisionskommission festgesetzten Abschreib. der grösste Teil der Effekten verpfändet worden. Zu gleichem Zwecke wurde eine Sicherungshypothek von M. 1 814 743 auf das Neuteich-Liessauer Kleinbahnnetz übergeben. Kapital: M. 9 060 000 in 9060 Akt. à M. 1000 (Ausgabe von 1902), u. zwar aus der Zus.- legung aus 1902 M. 1 250 000, aus Oblig. 1902 umgewandelt M. 7 810 000, zus. M. 9 060 000; dazu im Jahre 1914 M. 54 045 Aktien unter entsprechender Abänderung auf einen durch 1000 teilbaren Betrag. Urspr. M. 5 000 000, erhöht laut G.-V. v. 1./6. 1898 um M. 2 500 000 (emittiert zu 130 %), welche ab 1./1. 1899 div.-ber. waren; A.-K. somit bis Ende 1901: M. 7 500 000. Zwecks Rekonstruktion der Ges. beschloss die G.-V. v. 26./3. 1902 Herabsetzung des A.-K. um M. 6 250 000 auf M. 1 250 000 durch Zus. legung der Aktien im Verhältnis von 6: 1. (Frist zur Einreich. 31./7. 1902.) Die näml. Vers. v. 26./3. 1902 beschloss Erhöh. um bis M. 7 935 000, u. ferner um bis M. 3 300 000. In teilweiser Durchführung dieses Beschlusses fand Erhöhung um M. 7 810 000 statt, auf welche die Vereinig. zum Schutze der Inh. von Schuldverschreib. der Allg. Deutschen Kleinbahn-Ges., A.-G. zu Berlin, 40 %, insges. nom. M. 14 296 800, Teil-Forder. aus insges. M. 35 742 000 Oblig. der Ges. nebst dem Zinsrechte v. 1./1. 1902 unter gleichzeitiger Herabsetzung des Zinsfusses des verbleib. Oblig.-Kap. auf 3 % jährl. (nämlich 40 %) aus nom.