Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2191 Aufsichtsrat: (5–10) Vors. Komm.-Rat Alb. Heimann, Cöln; Stellv. Rechtsanw. K. Hauss- mann; Mitgl.: Oberbürgermeister Karl Lautenschlager, Ministerial-Dir. Dr. von Pistorius, Oberfinanzrat a. D. Bank-Dir. Ad. Klett, Stuttgart; Reg.-Baumeister a. D. Ed. Andreae, Cöln; Reg.- u. Baurat a. D. Franz Lohse, Bau-Insp. a. D. Gen.-Dir. Johs. Mühlen, Wiesbaden; Dr. jur. Alfred Jaffé, Bank-Dir. Jean Andreae jr., Berlin. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin; Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind., Berliner Handels- Ges., S. Bleichröder, von der Heydt & Co.; Cöln: A. Schaaffh. Bankverein, Sal. Oppen- heim jr. & Co.; Stettin: Wm. Schlutow. ―― ― §‚‚‚‚‚‚‚‚ nR Hlektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebalnen te. Aachener Kleinbahn-Gesellschaft in Aachen. Gegründet: 25./9. 1880 unter der Firma Aachener und Burtscheider Pferdeeisenbahn-Ges. Zweck: Bau, Erwerb und Betrieb von Kleinbahnen und Nebenbahnen zur Personen- und Güterbeförderung, sowie die gewerbsmässige Erzeugung u. Verwertung elektr. Stromes. Urspr. Strassenbahn mit Pferdebetrieb, beschloss die G.-V. v. 6. April 1894 den Übergang zum elektrischen Betriebe; die Elektricitäts-Ges. vorm. Schuckert & Co. in Nürnberg, die damalige Pächterin der städt. Elektricitätswerke in Aachen, übernahm die Her- stellung der elektr. Einrichtungen und Ausrüstungen; das städt. Elektricitätswerk liefert den Strom für sämtliche Aachener Stadtlinien und einige Vorortlinien im Landkreise, welch letztere auf Grund von Vereinbarungen mit der Aachener Kreis- verwaltung von der Ges. im Jahre 1896 hergestellt wurden und mit eigenen Betriebs- mitteln für gemeinschaftliche Rechnung betrieben werden (s. auch unten). Die Ges. hat sich bei Einführung des elektrischen Betriebes dem deutschen Klein- bahnengesetz vom 28. Juli 1892 unterworfen. Die seitens der Stadt Aachen früher nur bis 1916 erteilte Koncession wurde ab 1. Jan. 1899 bis 1949 ausgedehnt. Das Erwerbs- recht der Stadt unter entsprechender Entschädigung an die Ges. beginnt erst mit dem Jahre 1915 und kann alsdann weiterhin in fünfjährigen Fristen ausgeübt werden. Der Gewinnanteil der Stadt beläuft sich zur Zeit auf M. 10 000 pro Jahr u. steigt alle zwei Jahre um M. 1000, sofern die Ertragsrechnung nicht einen höheren Anteil ergiebt. Die G.-V. v. 4. Mai 1896 genehmigte ein elektrisches Kleinbahnnetz von etwa 50 km im Landkreise Aachen mit einer Kraftstation bei Eschweiler zur Verbindung des Indu- striebezirks bei Eschweiler und Stolberg und dieser Städte selbst mit den Aachener Kleinbahnen und die Ausführung der Anlagen durch die Union, Elektricitäts-Ges. in Berlin. Koncession vom Tage der Betriebseröffnung auf 50 Jahre. Behufs Herstellung dieses Netzes wurde im Mai 1890 das A.-K. von M. 1 200 000 auf M. 3 000 000 erhöht. Der elektr. Strom für das Stadtnetz u. einige Vorortslinien wird von den Städtischen Kraftwerken in Aachen bezogen. Auch auf den Überlandlinien erzeugt die Ges. den elektr. Strom nicht mehr selbst, nachdem sie die Kraftstation in Eschweiler-Aue dem Landkreis Aachen zum Betrieb überlassen hat. Von dieser elektr. Zentrale erhält auch ein grosser Teil der Bahnlinien des Landbezirks seinen Bedarf an elektr. Strom. Von dem Ertrage der Linie erhält die Ges. zunächst 6 % ihrer gesamten Aufwen- dungen; vom Überschuss fallen an den Landkreis, an die Ges. Nach Ablauf der Konc. fallen sämtl. im Einvernehmen mit dem Kreis beschafften und verbuchten An- lagen und Betriebsmittel unentgeltlich an den Kreis, sowie die nicht verwendeten Rück- lagen für Erneuerungen. –— Der Kreis hat jedoch das Recht, das ganze Bahnunternehmen, einschl. aller Betriebsmittel, schon nach Ablauf des 25., 30., 40, oder 45. Jahres nach vorhergegangener einjähriger Kündigung zu übernehmen, In diesem Falle werden der Ges. alle im Einvernehmen mit dem Kreise aufgewendeten und verbuchten Kosten- beträge, einschl. derjenigen für den an den Kreis bereits abgetretenen Grunderwerb voll erstattet. Eine Erstattung auf die bis zum Zeitpunkte des Erwerbs bewirkte Tilg. der Anlagekosten und Abschreib. findet nicht statt. sodass also wirklich nur der zu Buch stehende Wert des Unternehmens vergütet wird. Eine bedeutende Ausdehnung erfuhr das Bahnnetz dadurch, dass im Landkreise Aachen u. Eupen Kleinbahnlinien (BahnnetzIVu. V) in einer Gesamtlänge von 60–70km zur Aus- führung kamen (nach Beschlüssen der betreffenden Kreistage vom Sept. 1904). Lt. Bestimmung im früheren Vertrage wurde der Bau und Betrieb dieser Linien von der Ges. über- nommen gegen eine von dem Landkreis Aachen zu leistende Zinsgarantie von 3½ %. 1906 begann die Stromlieferung aus der grossen Urftalsperre und hat sich der Kreis für die erwähnten Kleinbahnen den erforderlichen Strom zu billigem Preise gesichert. Wenn auch aus dem Bau und Betrieb der neuen Linien in den ersten J ahren ein Nutzen für das bestehende Unternehmen nicht zu erwarten ist, so ist doch mit der Angliederung dieses