Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2203 in einer Breite von 30 em zu beiden Seiten jeder Schiene verursacht. Beim Erlöschen der Zustimmung oder beim Aufhören der staatlichen Genehmigung geht der Bahnkörper, Soweit er sich auf in städtischer Unterhaltungspflicht stehenden Wegestrecken befindet, nebst Zubehör (Ständer, Leitungen etc.) und nebst den auf städtischem Grund und Boden errichteten Warteräumen unentgeltlich in das Eigentum der Stadtgemeinde über. Der Magistrat hat indes statt dieses Heimfallrechtes die Wahl, die Wiederherstellung des früheren Zustandes der benutzten Strassen zu verlangen. 2) Mit der Gemeinde Treptow unter dem 17. bezw. 23. März 1896: Dauer bis 15. April 1941. Für die Pflasterunterhaltung zwischen den Schienen und je 65 em neben der äusseren Schiene hat die Unternehmerin eine Entschädigung von 35 Pfg. pro Jahr und jedes qm vorhandenen Pflasters an die Gemeinde zu zahlen. Der Unternehmerin ist für fernere Strassenbahnen im Gemeindegebiet ein Vorrecht vor Dritten eingeräumt. Die Unternehmerin hat eine Abgabe von 4 % der Brutto-Einnahme an die Gemeinde zu zahlen, entsprechend der Bahnlänge auf Treptower Gebiete. Eine verhältnismässige Herabsetzung dieser Abgabe tritt ein, wenn während drei aufeinanderfolgender Jahre der nach kaufmännischen Grundsätzen berechnete Reinertrag weniger als 6 % des An- lagekapitals betragen haben sollte. Nach Ablauf des Vertrages geht die gesamte in den öffentlichen Strassen etc. von Treptow befindl. Bahnanlage nebst zugehöriger Leitungs- anlage unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde Treptow über. 3) Mit der Gemeinde Pankow unter dem 22. April 1893 nebst Nachtrag vom 1. bezw. 18. Mai 1894. Dauer 50 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung der Bahn, das ist bis zum 10. Sept. 1945. Die Pflasterunterhaltung fällt der Unternehmerin nicht zur Last, auch ist eine Abgabe von der Brutto-Einnahme oder vom Reingewinne nicht zu ent- richten. Bezüglich anderer Bahnen ist der Unternehmerin ein Vorrecht vor Dritten im Gemeindebezirk eingeräumt. Der Unternehmerin ist die Abgabe von elektrischem Strom zum Zwecke der Beleuchtung und Kraftübertragung an Dritte aus der Krafterzeugungs- stätte der Bahn und von letzterer selbst ab gestattet. Mit Ablauf des Vertrages geht die gesamte in den Strassen etc. der Gemeinde Pankow befindliche Bahnanlage nebst zugehöriger Leitungsanlage unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde über. Der Gemeinde steht das Recht zu, die elektrische Strassenbahn mit Zubehör, soweit sie auf Gemeindegebiet liegt, schon innerhalb der Genehmigungsdauer zu erwerben, jedoch nur zum 1. April nach Ablauf des 40. oder 45. Betriebsjahres gegen Vergütung des Wertes, welchen zur Zeit des Erwerbes die Bahn mit Zubehör haben wird. Die Gemeinde Pankow ist verpflichtet, dieses ihr zustehende Erwerbsrecht jederzeit auf Verlangen un- entgeltlich an die Stadtgemeinde Berlin abzutreten. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000. Wegen 5 % Div.-Garantie der A.-G. Siemens & Halske s. oben Betriebsvertrag. Fast das gesamte A.-K. (M. 5 834 000) ging Anfang 1901 zum Kurse von 166 % in den Besitz der Stadt Berlin über, welche somit Eigen- tümerin der Linien geworden ist. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, 4 % Div., vom Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Der A.-R. erhält ab 1./1. 1903 keine Tant. mehr. Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Bahnanlagen 5 638 248, Grundstücke 266 806, Bahn- anlage Französisch-Buchholz 83 659, Neuer Wagenschuppen Treptow 37 680, Erweiterung Graetzstrasse 63 865, Betriebs-Kto 225 860, Übergangs-Kto 22 800, Sicherstell.-Kto 15 000, Wertpap. 50 530, Versich. 17 681, Guth. 931 172. – Passiva: A.-K. 6 000 000, Grundbelastung 10 000, Übergangskto 17 650, Avale 2000, R.-F. 126 789, Ern.-Kto 188 721, Tilg.-Kto 675 532, unerhob. Div. 150, Gewinn 332 462. Sa. M. 7 353 305. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 1304, Kursverlust 1420, Ern.-Kto 175 247, Tilg.-Kto 59 050, Reingewinn 332 462. – Kredit: Zs. 16 453, Betriebs-Uberschuss 553 031. Sa. M. 569 484. Kurs Ende 1899–1905: 131.40, 159.10, –, –, –, –, – %. Zugelassen M. 6 000 000, davon M. 3 000 000 zur Subskription aufgelegt am 7./10. 1899 zu 132 %. Aktien notierten in Berlin, aber Kursnotierung ab 2./1. 1906 eingestellt. Dividenden: 1899: 5 % Bau-Zs. v. 1./7. bezw. 31./7.–31./12. 1899; 1900–1911: 5, 5, 5, 5, 5, 5,57 5, 5 57 5, 5 % OGoup Verj A. (K9 Direktion: Geh. Baurat Paul Gottheiner, Ober-Ing. Herm. Kanold, Magistratsrat H. Seifert. Aufsichtsrat: (3–9) Vors. Geh. Baurat, Stadtbaurat F. Krause, Stadtverordn. Leop. Jacobi, Stadtverordn. L. Rosenow, Stadtrat B. Alberti, Geh. Baurat W. Kyllmann, Stadtrat Prof. Dr. Preuss, Stadtverordneter B. Bruns, Reg.-Baumeister Höring, Kämmerer Stadtrat Dr. Böss. Zahlstelle: Berlin: Gesellschaftskasse. Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin, W. 9, Köthenerstrasse 12. Gegründet: 13./4. 1897 mit Nachtrag v. 19./6. 1897; eingetr. 8./7. 1897. Staatl. Konz. für die Hoch- u. Untergrundbahn Warschauer-Brücke–Zoolog. Garten v. 15./3. 1896 bezw. 5./11. 1897 auf 90 J. ab 5./11. 1897. Bis zu diesem Termin ist auch die staatl. Genehm. für die übrigen in Betrieb befindl. Linien erteilt. Die Zustimm. der Gemeinden gilt auf dieselbe Dauer. Die staatl. Genehm. für die Flachbahn Warschauerbrücke bis zur Frankfurter Chaussee in Lichtenberg läuft bis 5./11. 1987, die stadtl. ebenso lange.