2204 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Die Ges. übernahm von der Firma Siemens & Halske in Berlin diejenigen Rechte zur Erbauung u. zum Betriebe einer elektr. Hoch- u. Untergrundbahn innerhalb des Weichbildes von Berlin, der Stadt Schöneberg u. der Stadt Charlottenburg, welche der Firma insbes. durch die mit der Stadt Berlin am 25. Juni/18. Juli 1895, mit der Gemeinde Schöneberg am 18. Okt./5. Nov. 1895, mit der Stadt Charlottenburg am 23. Mai/30. Juni 1896 u. dem königl. Eisenbahnfiskus am. 25. Nov./4. Dez. 1895 abgeschl. Verträge bezw. die ihr hierdurch, sowie durch die allerh. Kabinetsordres v. 22./5. 1893, 23./8. 1895 u. 4./12. 1899 verliehene Erlaubnis zur Anleg. u. zum Betriebe einer elektr. Hoch- u. Untergrundbahn in Berlin u. Umgebung eingeräumt worden sind; ferner übernahm die Ges. von der Firma Siemens & Halske die auf die Vorbereit. des Eisenbahnunternehmens aufgewendete geistige Arbeit. Hierfür wurden derselben 1250 von der Ges. ausgestellte Genussscheine überlassen (siehe dieselben unten). ZZjweck: I. Stammlinie: Bau u. Betrieb einer normalspurigen zweigleisigen elektr. Hoch- u. Untergrundbahn in Berlin vom Wilhelmplatz (Charlottenburg): Zoolog. Garten nach der Warschauer Brücke mit Abzweigung nach Potsdamer bezw. Leipziger Platz. Länge der Bahnstrecke: 12,56 km. Die Betriebseröffnung der Strecken Warschauer Brücke (Stralauer Tor) bis Zoologischer Garten mit Abzweigung nach Potsdamer Platz erfolgte am 18./2. bezw. 11./3. 1902, vom Zoolog. Garten bis Knie am 14./12. 1902, vom Knie bis Wilhelmplatz in Charlottenburg am 14./5. 1906; die Fortsetz. nach Westend, Reichskanzlerplatz 2.84 km wurde am 29./3. 1908 in Betrieb genommen. Wegen Verlänger. vom Potsdamer Platz bezw. Leipziger Platz nach Spittelmarkt, Alexanderplatz u. Ringbahnhof Schönhauser Allee s. unten bei'neue Linien. Die Flachbahn Warschauer Brücke-Zentralviehhot (2,2 km) kam am 1./10. 1901 in Betrieb; dieselbe wurde Ende 1909 an die Stadt Berlin verkauft, dagegen erbaute diie Ges. die Flachbahn von der Warschauer Brücke bis zur Frankfurter Chaussee in Lichten- berg (2,8 km), deren Betrieb am 1./1. 1910 eröffnet wurde. Der Zustimmungsvertrag für die von dem Abzweig.-Bahnhof Bismarckstrasse bis zum Reichskanzlerplatz in Westend führende 2,84 km lange Untergrundbahn ist am 20./5. 1905 seitens der Stadt Charlottenburg genehm. worden. An der Herstell. der Verbind. mit dem westl. Teil von Charlottenburg ist neben der Stadtgemeinde die Neu-Westend A.-G., an der mit den daran grenzenden Grunewaldflächen der Königl. Forstfiskus interessiert. Die ge- nannte Ges. hat mit Zuhilfenahme der von den übrigen Interessenten zu leistenden Beiträge die Garantie für Fehlbeträge im Betrieb einschl. der Verzins. u. Amort. der aufgewendeten Kapitalien übernommen. Die Westendlinie ist vom Reichskanzlerplatz durch die Reichsstr. u. die Schwarzburg-Allee bis zur Rennbahn Grunewald verlängert. Die Zustimmung der Stadt Charlottenburg u. die Erteilung der staatl. Genehm. sind 1911 erfolgt. Späterhin wird diese Strecke noch eine weitere Verlänger. erhalten. Die elektr. Energie liefert das eig. Kraftwerk in der Trebbiner Str. mit 2 Dampfdynamos von je 900–1200 PS., 2 solchen von je 1200–1500 PS. u. 2 Dampfturbinen von je 3000 PS. Ein zweites Kraftwerk wurde 1910/11 in Ruhleben auf einem 6.4 ha grossen Gelände erbaut; in Westend wird auch ein neuer Betriebsbahnhof erbaut. Vorhanden exkl. Flachbahn Ende 1911 139 Motorwagen, 112 Anhängewagen. Zahl der Angestellten u. Arb. 1600. Beförderte Personen inkl. Flachbahn 1902–1911: 20 041 004, 32 136 112, 35 220 415, 38 024 864, 41 599 455, 45 818 581, 48 646 376, 58 117 557, 58 413 214, 64 602 432, Fahrgeldeinnahme M. 2 415 564, 3 818 077, 4 163 800, 4 499 147, 4 987 285, 5 540 139, 6 020 157, 7 393 107, 7 621 245, 8 292 148 (die Hoch- u. Untergrundbahn wurde ab 18./2. 1902 successive eröffnet). Abgaben an den Fiskus und an die Gemeinden: Nach dem Vertrage mit dem königl. Eisenbahnfiskus hat die Ges. für die Benutzung der eisenbahn-fiskalischen Gelände, u. zwar insbes. eines Teiles der Lagerplätze auf dem alten Dresdner Bahnhof im Umfange von 12 049 am vom Tage des Beginns der Bauausführ. ab Anerkennungsgebühren u. Entschäd. im Gesamtbetrage von M. 37 000 jährlich an den Eisenbahnfiskus zu zahlen. Zur Sicherstell. der von der Ges. dem Eisenbahnfiskus gegenüber übernommenen Verpflicht. ist eine erst- stellige Kaut.-Hypoth. in Höhe von M. 500 000 in das Bahngrundbuch nach Massgabe des Ges. v. 19. Aug. 1895 eingetragen. Für die seltens der Gemeinden Berlin, Schöneberg u. Charlottenburg erteilte Erlaubnis der Benutz. der öffentl. u. nichtöffentl. Grundstücke hat die Ges. alljährlich folg. Entgelt zu entrichten: a) für die Stadt Berlin: bei einer jährlichen Bruttoeinnahme der Strecke innerhalb des städtischen Weichbildes (Berliner Gemeindebezirks) bis M. 6 000 000: 2 % dieser Bruttoeinnahme, bei einer jährlichen Bruttoeinnahme bis M. 7 000 000: 2 % und so fort in aufsteigender Skala bei jeder weiteren Million Mark ¼ % mehr, aber mindestens M. 20 000 jährlich. b) für die Gemeinde Schöneberg: einen im Verhältnis der Länge der Bahnstrecke innerhalb Schönebergs zur Länge der Bahnstrecke in Berlin zu bestimmenden Teil desjenigen Betrages, welcher sich nach Massgabe der für die Stadt Berlin geltenden Bestimmungen ergibt; c) für die Stadt Charlottenburg (unter Einschluss der Verlängerungslinie und nach der mit der Stadtgemeinde vereinbarten Abänderung der ursprünglichen Be- dingungen): bei einer jährl. Bruttoeinnahme der Bahn bis M. 7 000 000: 6 % der Bruttoeinnahme aus dem Verkehr Warschauer Brücke-Potsdamer Platz-Zoologischer Garten bis zum Wilhelmplatz in Charlottenburg; bei einer jährl. Bruttoeinnahme bis M. 8 000 000: 2/6 % u so fort in aufsteigender Skala bei jeder weiteren Million Mark ¼6 % mehr, mindestens aber M. 7500 jährlich.