ʒ / ꝛ / f ............. = . . Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2215 Zweck: Betrieb von Strassenbahnen u. Kraftfahrzeugen für Personen u. Güter, insbes. in den westlichen Vororten von Berlin (Charlottenburg, Schöneberg, Wilmersdorf, Steglitz, Friedenau, Schmargendorf u. Kolonie Grunewald), sowie Erlangung von Konz. für Strassen- bahnen, ferner Herstellung von Anlagen für elektr. Beleucht. u. Kraftübertragung u. Be- trieb aller diesbezügl. Geschäfte. Länge aller in elektr. Betrieb befindlichen zweigeleisigen Linien 68 km. Es sind: a: Potsdamer Platz-Nollendorfplatz-Hundekehle, b: Potsdamer Platz- Schöneberg-Schmargendorf-Roseneck, c: Potsdamer Platz-Nollendorfplatz-Wilmersdorf, d: Zo- olog. Garten-Schöneberg-Friedenau-Steglitz, e: Steglitz-Linkstrasse, f: Bahnhof Zoolog. Garten-Kaiserallee-Wilmersdorf-Steglitz, g: Bahnhof Zoolog. Garten-Uhlandstr.-Wilmersdorf (Aue); h: Westring. Spurweite 1,435 m. Beförderte Personen 1900–1910: ca. 11 172 000, 13 230 000, 15 036 500, 16 676 000, 19 475 000, 21 939 000, 23 570 000, 27 123 000, 28 930 000, 31 940 000, 37 110 000; Einnahmen hierfür 1903–1911: M. 1 778 345, 2 064 645, 2 327 516, 2 513 247, 2 833 421, 3 085 790, 3 391 169, 3 945 634, 4 351 481. Grundbesitz der Ges.: a) Steglitz, Schlossstr. (9641 qm = 679.69 qR.); b) Königs-Allee (Menzel-Hagenstr.) 5017 qm = 353.69 qR. u. c) Königs-Allee (Caspar Theyssstr.-Bismarckplatz) 22 560 qm = 1590.46 qR. u. steht nebst darauf befindl. Gebäuden mit M. 1 795 872 zu Buch. Die Zustimmung zur Strassenbenutzung hat die Ges. durch eine Reihe von Verträgen erlangt, welche mit den Gemeinden: Berlin, Charlottenburg, Schöneberg, Wilmersdorf, Friedenau, Schmargendorf, mit dem Provinzialverband von Brandenburg u. den in Frage kommenden Gemeinden, betreffend die in den Gemeindebezirken Schöneberg, Friedenau u. Steglitz belegene frühere Provinzial-Chaussee, mit der Kgl. Regierung, Abt. für direkte Steuern, Domänen u. Forsten, betreffend den sogenannten Hunde- kehlenweg, mit der Kurfürstendamm-Ges. in Liqu. u. der Gemeinde Grunewald abgeschlossen wurden. Auf Grund des Gesetzes v. 28./7. 1892 hat der Polizei- Präsident in Berlin unterm 17./9. 1900 der Ges. die Betriebsgenehmigung bis zum 31./12. 1949 mit der Massgabe erteilt, dass Unternehmerin verpflichtet ist, auf Erfordern der Genehmigungsbehörde die Verlängerung derjenigen kleinbahngesetzlichen Zustimm.- Erklärungen der zur Unterhalt. der mitbenutzten Strassen u. Wege nach öffentl. Recht Verpflichteten, die zur Zeit auf einen kürzeren Zeitraum lauten, im Wege der freien Vereinbarung oder der kleinbahngesetzlichen Ergänzung rechtzeitig herbeizuführen. Zur endgültigen Beilegung der Unstimmigkeiten mit der Stadtgemeinde Berlin ist von der Ges. in derselben Weise wie von der Grossen Berliner Strassenbahn am 18./8. 1911 ein Vergleich abgeschlossen worden. An Entgelt für die Benutzung der Verkehrswege zum Bahnbetriebe erhalten nach den Verträgen: I. die Stadtgemeinde Berlin: a) jährl. 8 % von den Bruttoeinnahmen auf den- jenigen Bahnstrecken, die in der Unterhalt.-Pflicht der Stadtgemeinde Berlin stehen; b) in den Jahren, in welchen der Reinertrag 6 % des aufgewendeten Kapitals übersteigt, die Hälfte des übersteig. Betrages als Gewinnanteil. II. Charlottenburg: für die Zeit bis 31./3. 1906: * v. 1./4. 1906 bis 31./3. 1912: 4 %, v. 1./4. 1912 bis 31./3. 1920: 5 %, v. 1./4. 1920 bis 30./3. 1937; 6 % derjenigen Brutto-Einnahme, welche im Charl. Weichbilde aus der Beförderung von Per- sonen und Gütern erzielt wird. III. Schöneberg: 6 % desjenigen Teiles des erzielten Reinge- winnes des ganzen Unternehmens, welcher der Länge der Bahnstrecken innerhalb der Ge- markungsgrenzen Schönebergs zur Gesamtlänge der Bahnstrecken entspricht, mind. jedoch jährl. M. 2000. IV. Wilmersdorf: v. 1./4. 1901 bis 31./3. 1906: ½ 0%, v. 1./4. 1906 bis 31./3. 1912: 1 %, v. 1./4. 1912 bis 31./3. 1920: 1 %, v. 1./4. 1920 bis 30./9. 1937: 2 % der Bruttoeinnahme welche im Wilmersdorfer Weichbilde aus der Beförderung von Personen und Gütern er- zielt wird. V. Die Gemeinde Friedenau: jährl. M. 915. Beträgt die Nettoeinnahme des ganzen Unternehmens mehr als 6 % des Anlagekapitals, so sind ausserdem 25 % des nach dieser Verzinsung des Anlagekapitals verbleib. Überschusses an die Gemeinde zu entrichten. Der auf die Gemeinde Friedenau entfallende Teil des Überschusses wird berechnet nach dem Verhältnis der Länge der im Gemeindegebiet Friedenau benutzten Gleise zur Länge der Gleise des Gesamt-Unternehmens. Ausserdem sind geringe Abgaben an die Kgl. Regierung (Forstfiskus) für Benutzung des Hundekehlenweges, sowie ferner für Benutzung der früheren Provinzial-Chaussee zu zahlen. An die Gemeinde Schmargendorf wird ein Entgelt nicht gezahlt. Kapital: M. 6 600 000 in 6600 Aktien à M. 1000. Sämtliche Aktien befinden sich im Besitze der Grossen Berliner Strassenbahn; nicht notiert. Anleihe: M. 5 000 000 in 4 % Schuldverschreib. von 1905, rückzahlbar zu 103 %, 1000 Stücke à M. 2000, 2000 à M. 1000 u. 2000 à M. 500, auf Namen gestellt; Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1915 bis 1945 durch Auslos. im April auf 1./10., verstärkte Tilg. u. Gesamtkünd. mit 6 monat. Frist ab 1915 zulässig. Aufgenommen zur Deckung der schwebenden Schuld, welche durch den Umbau des Bahnkörpers für elektr. Betrieb, die Erweiterung des Bahnnetzes sowie Neubeschaffung von Betriebsmitteln entstanden ist. Eine hypoth. Sicherheit ist nicht bestellt. Die Ges. ist nicht berechtigt, vor vollständ. Tilg. dieser Anleihe eine neue Anleihe aufzunehmen, welche den Inhabern derselben ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. einräumt, als den Inhabern der gegenwärt. Anleihe zusteht. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Zahlst.: Berlin: Dresdner Bank, Bank f. Handel u. Ind., Disconto-Ges., A. Schaaffh. Bankverein, S. Bleichröder, Nationalbank f. Deutschl. Kurs Ende 1905–1911: 103.75, 101.75, 100, 100.50, 100.80,