... ..Ä**ÜÜÜÜÜÜÜÜÜ Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2220 3) Der Ges. ist unter den gleichen Bedingungen, wie für die Verbindungsbahn Braunschweig-Wolfenbüttel, eine elektr. Strassenbahn nach dem Dorfe Oelper konz. auf 50 Jahre, vom Tage der Betriebseröffnung, d. i. 8./4. 1899, Geleisanlage: 0, 637 km. Statistik: 1904 1995 906% 1907 1908 1909 1910 191 Bahnlänge . . m 47 227 47 316 47 316 47 316 47 494 51 050 51 050 51 050 Betriebseinnahmen M. 897 152 930 137 948 206 983 767 1 007 301 1 074 987 1 123 733 1 205 577 Wagenpark Ende 1911: 78 Motorwagen, 81 Anhängewagen und 28 sonstige Wagen. Die Konzession einer elektrischen Zentrale zur Licht- und Kraftabgabe für das Gebiet der Stadt Braunschweig wurde der Ges. lt. Vertrag mit dem Stadtmagistrat vom 16. Juni 1898 auf die Dauer von 35 Jahren, vom Tage des Betriebsbeginnes an gerechnet, erteilt, die Stadt ist jedoch berechtigt, die gesamte Anlage des Elektricitäts- werkes einschliesslich des Grundstückes nach dem Schlusse des achten Rechnungsjahres nach vorher erfolgter dreijähriger Anzeige zu übernehmen. Der Preis, zu dem die Übernahme erfolgt, ist derart bestimmt, dass für jedes seit der Inbetriebnahme verflossene Jahr nachfolgende Prozente von dem Herstellungspreise einschl. der Grunderwerbskosten abgerechnet werden: Für das 1. bis einschl. 8. Jahr nichts. für das 9. bis einschl. 16. Jahr je 2 %, für das 17. bis einschl. 21. Jahr je 3 %, für das 22. bis einschl. 26. Jahr je 4 %, für das 27. bis einschl. 31. Jahr je 5 %, für das 32. bis einschl. 35. Jahr je 6 %. Die später genehmigten Erweiterungen werden jedoch vom Tage der Inbetriebnahme an besonders gerechnet. Nach Ablauf der Vertragsdauer geht das gesamte Werk nach den vorstehenden Grundsätzen in den Besitz der Stadt über. Falls diese jedoch drei Jahr vor Ablauf des Vertrages eine Weiterführung des Werkes auf einen Zeitraum, der höchstens 20 Jahre umfassen darf, verlangt, muss die Ges. das Werk weiterführen. Der Stadt bleibt in diesem Falle das Recht vorbehalten, das Werk nach weiteren 5 Jahren, nach 3 Jahr vorher erfolgter Mitteilung an die Ges. zu übernehmen. Für die erteilte Konzession hat die Ges. ferner die Verpflichtung übernommen, der Stadt einen Anteil von der Brutto-Einnahme zu zahlen, und zwar von einer Einnahme bis M. 50 000 7½ %, über M. 50–100 000 10 %, von über M. 100 000 15 %. Ausserdem hat die Ges. bei einem 6 % übersteigenden Reingewinn der Stadt einen Anteil zu ge- währen, der bei einem Überschuss von mehr als 6–10 %: 33½ % und über 10 %: 50 % beträgt. Der Reingewinn wird in der Weise ermittelt, dass der Überschuss der Betriebs- einnahmen über die Betriebsausgaben nach Abzug des vorerwähnten Anteils der Stadt an der Brutto-Einnahme, der erforderlichen Abschreibungen und einer 3½ % Verzinsung von 40 % des gesamten Anlagekapitals festgestellt wird. Ausser diesen Abgaben zahlt das Werk noch die städtischen und staatlichen Steuern. Der Preis für Beleuchtungs- zwecke beträgt 5 Pf., für Motorenbetrieb und sonstige technische Verwendung 2 Pf. pro Hektowattstunde. Die Betriebseröffnung fand am 1./4. 1900 statt. Bis 31./12. 1911 waren angeschlossen: 105 975 Glühlampen, 1349 Bogenlampen von 2–10 Amp., 1123 Mo- tore = 3624 PS., 821 Heiz- u. Kochapparate, medizinische Apparate, Ventilatoren etc. = 567 K.-W. Eigenbedarf 59,99 K.-W., Hausanschlüsse 3958, Gesamtanschlusswert Ende 1911: 8791,96 K.-W., abgegeben 1911 zus. 4 109 691 K.-W. Im Jahre 1908 fand eine Vergrösserung des Elektrizitätswerkes statt. Sternhaus: An der Bahnlinie Braunschweig-Wolfenbüttel, im Lechlumer Holz, errichtete die Ges. das Wirtschaftsunternehmen Sternhaus, Anlagekosten ca. M. 300 000 welches von der Ges. bis Ende 1900 in eigener Regie betrieben wurde; ab 1./1. 1901 verpachtet; 1909–1911 erhaltene Pacht je M. 6000. Kapital: M. 6 000 000 in 1200 Aktien (Nr. 1– 1200) à M. 500 und 5400 Aktien (Nr. 1201 bis 6600) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 600 000 in 1200 Aktien à M. 500, erhöht lt. G.-V. v. 27./6. 1896 um M. 1 400 000 in 1400 Aktien à M. 1000, voll div.-ber. ab 1./1. 1898, be- geben an die Allg. Elektr.-Ges. zu 110 %, hiervon angeboten M. 700 000 den Aktionären zu 110 % plus 2½ %; ferner erhöht lt. G.-V. v. 10./6. 1898 um M. 1 000 000 in 1000 Aktien à M. 1000, div.-ber. für 1899 p. r. t. bis zu 4 %, übernommen von der Allg. Lokal- und Strassenbahn-Ges. in Berlin zu 110 %, hiervon M. 500 000 den Aktionären 25./5.–15./6. 1899 zu 110 % plus 2 % Spesen. Weitere Erhöhung lt. G.-V. v. 3./5. 1904 um M. 1 500 000 (auf M. 4 500 000) in 1500 Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1904, übernommen von der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. in Berlin zu pari mit der Verpflichtung, die Aktien den Aktionären zu 106 % in der Weise anzubieten, dass auf nom. M. 2000 alte Aktien 1 neue à M. 1000 entfällt. (Geschehen 25./5.–18./6. 1904). Der Erlös der neuen Aktien diente hauptsächlich zur Deckung der schwebenden Schuld für den Lichtwerkbau. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 4./6. 1909 um M. 1 500 000 in 1500 Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1909, übernommen von der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. zu 103 %, angeboten den alten Aktionären v. 24./7.–12./8. 1909 zu 105 %. Anleihen: I. M. 2 500 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1897, Stücke à M. 500. 2s. 2./1. u. 1./7. Tilg. zu 105 % durch jährl. Ausl. ab 2./1. 1900 bis 1929. Verstärkte Tilg. ab 1. Juli vorbehalten. Begeben an die Allg. Elektr.-Ges. zu 98 %, von dieser an Bernh. Caspar in Hannover. Zahlst. wie bei Div. In Umlauf Ende 1911: M. 1 921 500 zu 105 %. Kurs in Braunschweig Ende 1898–1911: 103, 102, 99, 98, 99.75, 101.25, 101.50, 102, 102, 100.75, 101, 101, 101, 101.50 %. II. M. 2 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1898. Stücke à M. 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. zu 105 % durch jährl. Ausl. ab 1902 bis zum Ablauf der Konzessions-