Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 10908 datiert. Die Konz.-Dauer für beide Linien erstreckt sich bis zum 20./1. 1998. Aus den Konz. u. hauptsächlichsten Verträgen ist als bemerkenswert hervorzuheben, dass die in Betracht kommenden Staatsregierungen Preussen u. Hessen und bezw. die Stadt Frank- furt a. M. berechtigt sind, die Bahnen nach Ablauf der Konz., event. auch vorher zu einem Preise zu übernehmen, welcher mindestens dem vollen Wert der Anlagen z. Z. des Erwerbs, bezw. einem aus dem Reingewinn einer gewissen Reihe von Jahren zu berechnenden Werte entspricht. Auch sind der Hessische Staat auf Grund u. nach Massgabe des von ihm ge- leisteten Zuschusses zum Bau der Bahn Heddernheim-Homburg u. der Bezirksverband des Reg.-Bezirks Wiesbaden für die Benützung der Bezirksstrasse am Reingewinn der Ges. über 4½ % des anteiligen Anlage-Kap. u. bezw. über 6 % Aktien-Div. beteiligt. Lusser mit dem Betrieb der obenerwähnten Bahnen befasst sich die Ges, auch mit der HErzeugung u. dem Vertrieb elektr. Energie. So wurde mit der Stadtgemeinde Oberursel eein Vertrag über die Stromversorgung dieser Gemeinde abgeschlossen, nach welchem der Ges. das ausschliessl. Recht zur Mitbenutzung städt. Strassen u. Wege u. zur Abgabe von elektr. Energie auf die Dauer von 30 Jahren zusteht. Nach Ablauf von 15 Jahren d. h. erstmalig am 25./7. 1925 steht der Stadtgemeinde das Recht zu, die zur Abgabe der elektr. Energie dienenden Einricht. u. Leitungsanlagen zu mindestens dem Buchwert zu erwerben. Die Ges. hat an die Stadtgemeinde eine Abgabe von 0,8 Pfg. für die Kilowattstunde ver- kauften Stromes zu bezahlen, mindestens aber jährlich M. 1000 vom 1.–5., M. 1500 vom 6.–10., M. 2500 vom 11.–15, u. M. 3000 vom 16.–30. Betriebsjahre. Die Verhandl. mit weiteren Gemeinden über die Abgabe von elektr. Energie sind eingeleitet und ist zu er- warten, dass auch diese Verhandl. demnächst zum Abschluss führen werden. Des Weiteren besteht mit der Stadtgemeinde Homburg v. d. H. ein Abkommen, wonach diese bei event. Übernahme der für die Herstellung u. den Vertrieb elektr. Energie dienenden Anlagen der Elektrizitätswerk A.-G. Homburg v. d. H. verpflichtet ist, den von der Lokalbahn an das genannte Werk abgegebenen Strom in dem Umfange, wie er im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor der Übernahme geliefert wurde, auf die Dauer von 25 Jahren zu näher verein- barten Preisen von der Frankfurter Lokalbahn A.-G. weiter zu beziehen. Die Strassenbahn kann durch die Stadtgemeinde Homburg nicht übernommen werden. Das A.-K. der Elek- trizitätswerk A.-G. Homburg v. d. H. im Betrag von M. 1 250 000 befindet sich fast voll- Ständig im Besitz der Frankfurter Lokalbahn A.-G. (Div. 1906–1911: je 4 %.) Kapital: M. 3 500 000 in 3500 in Aktien à M. 1000. Urspr. M. 300 000, erhöht 1888 auf M. 350 000. Die G.-V. v. 15./11. 1900 bezw. 26./1. 1901 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 2 650 000 (auf M. 3 000 000) in 2650 Aktien à M. 1000 (mit Div.-Recht ab 1./1. 1903) begeben zu 103 %. Die G.-V. v. 14./5. 1908 bezw. 24./4. 1909 beschlossen Erhöhung um M. 500 000, also auf M. 3 500 000, in 500 neuen, ab 1./1. 1910 div.-ber. Aktien. Anleihe: M. 3 500 000 in 4½ % Schuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. „ . Hvlückzahlbar zu 103 %; Stücke: 500 Lit. A (Nr. 1–500) à M. 2000, 2000 Lit. B (Nr. 501–2500) à M. 1000, 1000 Lit. C (Nr. 2501–3500) à M. 500, lautend auf den Namen der Bank f. Handel u. Ind. in Darmstadt oder deren Order u. durch Blankogiro übertragbar. Zs. am „ 1./7. Tilg. It. Plan ab 1917 binnen 53 Jahren durch jährl. Auslos. von mindestens M. 17 500 u. ersp. Zs. im März auf 1./7.; ab 1917 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Eine hypoth. Sicherheit wurde nicht bestellt, doch haftet die Ges. für die Zins- u. Kapitalrückzahl. mit ihrem gesamten bewegl. u. unbewegl. Vermögen und dessen Erträgnissen. Dieselbe hat sich verpflichtet, etwa zu kreierenden weiteren Oblig.-Anlehen keine besseren Rechte auf ihr derzeitiges Vermögen — abgesehen von der Höhe des Zins- fusses — einzuräumen, als den Gläubigern der gegenwärtigen Anleihe. Aufgenommen zur Konsolidierung der für Bauausführungen in Anspruch genommenen Bankkredite und zur Durchführ. von Erweiter. u. Verbesserungen. Die gesamte Oblig.-Ausgabe darf nicht über die Höhe des jeweiligen A. K. hinausgehen. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) Zahlstellen in Darmstadt, Berlin u. Frankf. a, M.: Bank für Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: Dresdner Bank. Kurs Ende 1911: 100.50 %. Eingef. in Frankf. a. M. am 4./9. 1911 zum ersten Kurs von 100.50 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Bis Ende Juni. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., sodann bis zu 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R., Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Konzess.-Kto 320 000, Bahnanl. Heddernheim-Ober- ursel-Hohenmark 2 205 512, do. Heddernheim-Homburg 2 017 522, Staatsbahnanschluss Ober- ursel 9590, Leitungsanlage für Licht- u. Kraftabgabe 100 327, Mobil. 1, Reservematerial. 41 778, Disagio- u. Unk. f. Oblig. 100 879, Kaut. 81 694, do. bei Behörden hinterlegte Werte 47 900, Kaut.-Avale 33 000, Aktien des Elektrizitätswerk Homburg v, d. H. A.-G. 1 396 607, sonst. Effekten 111 760, Darlehen an die Elektrizitätswerk Homburg v. d. H. A.-G. 500 000, Bankguth. 346 421, Debit. 153 891, Kassa 1593. – Passiva; A.-K. 3 500 000, Oblig. 3 000 000, R.-F. 59 218 (Rückl. 8390), Ern.-F. Heddernheim-Oberursel-Hohemark 110 557, Spez.-R.-F. do. 8081, Ern.-F. Heddernheim-Homburg 33 465, Spez.-R.-F. do. 3195, Abschreib. f. Bahnanlagen 66 701, do. f. Leitungsanlagen f. Licht- u. Kraftabgabe 3000, Amort.-F. f. Konz.-Erwerb 10 000, Talonsteuer-Res. 12 750, Kaut. 81 694, do. bei Behörden 47 900, Avale 33 000, Kredit. 319 976, Div. 157 500, Tant. an A.-R. 1942, Vortrag 19 494. Sa. M. 7 468 478. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Allg. Verwalt.-Unk. 9356, Oblig. u. Bankzs. 116 241, Mobil. 247, Ern.-F. Heddernheim-Oberursel-Hohemark 16 831, Spez.-R.-F. do. 6040, Ern.-F.