„ Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2275 Aktionären zu 100 % plus 1 % Stempel fest übernommen. Die durch die Erhöhung des A.-K. gewonnenen Mittel fanden zur Ausdehnung des Kleinbahnnetzes, zur Erbauung von Arbeiterwohnungen, sowie zur Bestreitung der schon früher eingeleiteten Erweite- rungen des Unternehmens Verwendung. Die a. o. G.-V. v. 15./3. 1907 beschloss noch- malige Erhöhung des A.-K. um M. 1 000 000, also auf M. 10 000 000 in 1000, ab 1./7. 1907 div.-ber. Aktien, begeb. an ein Konsort. Dasselbe bot die jungen Aktien zu 103 % (einschl. Stempel etc.) denjenigen Aktionären 18: 1 yom 16./3.–20./4. 1907 an, welche ihm wenigstens die Hälfte ihres Aktienbesitzes zur Übergabe an die Stadt Düsseldorf zum Kurse von 150 % anstellten. Dem Konsortium überlassene Spitzen wurden mit M. 26 pro Stück vergütet. Die weiteren 500 Aktien wurden der Stadt Düsseldorf zu 103 % zur Verfüg. gestellt. Die neuen Geldmittel dienten mit M. 600 000 zu weiteren Grundstücksankäufen, mit M. 100 000 zur Vergrösserung des Wagenparks, der teilweise schon erfolgt sei, mit M. 100 000 zur Erweiterung der Werkstätten der Wagenhallen und mit M. 200 000 zur Beschaffung von Maschinen. Die Stadt Düsseldorf bot im Febr.–März 1907 den Aktonären der Rheinischen Bahngesellschaft für die Aktien dieser Ges. mit Wirkung vom 1./7. 1907 einen Kurs von 150 % zuzüglich 4 % Stückzinsen vom 1./1.–1./7. 1907. Dieses Anerbieten erfolgte unter der Bedingung, dass wenigstens nom. M. 4 500 000 an die Stadt Düsseldorf über- lassen würden. Für diejenigen Aktien des bisherigen A.-K. von M. 9 000 000, die der Stadt nicht überlassen wurden, verpflichtete diese sich, bis 31./12. 1912 denselben Kurs von 150 % zuzüglich 4 % Stückzinsen vom Beginn des betreffenden Geschäftsjahres an zu zahlen. Die Bezahlung der Aktien, die der Stadt nach dem 1./7. 1907 angeboten werden, hat nach Wahl der Stadt in bar oder in 4 % Düsseldorfer Stadtschuldver- schreibungen zu erfolgen, die zum Nennwert zuzüglich 4 % Stückzinsen anzurechnen sind. Für die restlichen neuen M. 500 000 von 1907 hat die Stadt auf Verlangen den Aktionären ebenfalls den Kurs von 150 % zuzüglich 4 % vom Beginn des betreffenden Geschäfts- jahres während der vereinbarten Zeitdauer zu zahlen, und zwar nach ihrer Wahl in bar oder in ihren 4 % Schuldverschreib. zu pari. Die weiteren Bedingungen beziehen sich auf den tauschweisen Gebrauch von Strecken von Bahngeleisen der Rheinischen Bahn- gesellschaft und der städtischen Strassenbahn, auf eine Erweiterung des Bahnnetzes und auf die Versorgung der Bürgermeisterei Heerdt mit Gas und Wasser. Von Wichtig- keit für die Rheinische Bahngesellschaft ist in dem Abkommen ein Passus, nach dem die Stadt Düsseldorf bei einer von ihr beantragten Erweiterung des Bahnnetzes eine Mindesteinnahme von 35 Pfg. für das Wagenkilometer auf den von ihr beantragten Strecken zu garantieren hat. Und für den Fall, dass die Vertreter der Stadt Düsseldorf gegen den Willen der übrigen Aufsichtsratsmitglieder und der übrigen Aktionäre die Ausführung von Anlagen durchsetzen, hat die Stadt Düsseldorf der Rheinischen Bahn- gesellschaft die hierzu erforderlichen Mittel bis zu M. 5 000) 000 zu dem jeweilig üblichen Zinsfusse der Düsseldorfer Stadtobligationen zu überlassen. Durch dieses Überein- kommen werden die langjährigen Differenzen zwischen der Ges. u. der Stadt beseitigt. Die Stadt hat für je M. 1 000 000 Aktien Anspruch auf eine Stelle im A.-R. Bis Ende 1907 wurden von der Stadt 4500 alte Aktien u. 122 junge Aktien zu 150 % übernommen; 500 junge Aktien erhielt die Stadt zu 103 %. Die Aktien der Ges. werden bis zum 31./12. 1912 von der Stadthauptkasse zu folgenden Bedingungen angekauft werden: Die Bezahlung erfolgt nach Wunsch des Verkäufers in Bar zum Kurse bis zu 150 % oder in 4 % Stadtoblig. zum festen Kurse von 150 %. Wird Barzahlung gewünscht, so wird der Preis zum anderthalbfachen Tageskurse der neuesten 4 % Düsseldorfer Stadtoblig., jedoch nicht über 150 % des Nennwertes der Obligat. berechnet. Werden Stadtoblig. in Zahlung genommen, so werden diese zum Parikurse, die Aktien aber zum festen Kurs von 150 % berechnet. Anleihe: M. 6 000 000 zu 3½ % und 1 % Amortisation sind bei der Landesbank der Rhein- provinz kontrahiert worden. Ende 1911 ungetilgt M. 4 937 547. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn, soweit er disponibel und für die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes entbehrlich ist, 5 % zum R.-F., Dotation von Ern.- u. Betriebs-R.-F. für Bahnen und die Rheinbrücke bei Düsseldorf separat, vom Ubrigen 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (jedoch mindestens M. 10 000, die, falls sie nicht aus dem Gewinn gedeckt werden können, als Geschäftsunkosten zu buchen sind); sodann ver- tragsm. Tant. an Vorst. und Beamte, Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. (Siehe auch Kapital.) Von dem aus dem Immobiliargeschäft sich ergebenden jährl. Reingewinn kann der A.-R. bis zu 25 % einem besonderen Tilg.-F. überweisen. Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Grundstücke 4 498 077, Brückenbau 5 205 186, Bahn- anlage Düsseldorf-Crefeld 3 205 465, do. Haus Meer-Urdingen 404 349, do. Urdingen-Kaltlenh. 297776, do. Kaldenhausen-Mörs 288 408, do. Oberkassel-Neuss 654 032, Umbau-Kto Neuss 230 989, Privatanschlussbahn 1, Industriebahnhof 65 408, Werftbahnanschluss 1, Fährboote 48 377, Leitungsanlage für Licht- u. Kraftabgabe 192 103, Elektrizitätszähler 19 230, Wohnhäuser 249 057, Beamten- u. Arbeiter-Wohn. 90 607. Arbeiter-Kolonie 349 306, Rheinlust 285 813, Akkumulatorenhaus Haus Meer 27 342, Mobil. u. Utensil. 1, Ringofen 25 463, Strassenbau 149 293, Material. 72 505, /Löhne 800, Kaut. I 78 206, Effekten 646 530, Wechsel 1080, Beteilig. Eigenheim 5000, Avale 45 000, Kassa 38 695, Bankguth. 214 758, Kaut. II 95 150, Restkauf- 143*