Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2385 Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (ist erfüllt), event. Dotier. v. Sonderrückl., bis 4 % Div., vom verbleib. Betrage 7 % Tant. an A.-R., Rest weitere Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Grundstück 231 152, Gebäude 916 964, Öfen u. Generatoren 150 000, Masch. u. Apparate 1, Geräte u. Utensil. 1, elektr. Anlage 1, Geleisanlage 1, Gas- u. Wasserleit.-Anlage 1, Werkzeug 1, Mobil. 1, Patent 1, Neubau-Kto 404 057, Wechsel 18 703, Kaut. 411 027, Kassa 13 036, Bankguth. 684 775, Debit. 882 966, Warenvorräte 371 982. – Passiva: A.-K. 2 000 000, R.-F. 200 000, Spez.-R.-F. 100 000, Delkr.-Kto 50 000 (Rückl. 10 000), Beamten-Pens.- u. Unterstütz.-F. 143 282, unerhob. Div. 120, Kto f. Erweiter. 225 000 (Rückl. 125 000), Talonsteuer-Res. 20 000, Kredit. 933 236, Div. 300 000, Tant. an A.-R. 20 642, Grat. u. Dotierung des Beamtenpens.- u. Unterst.-F. 50 000, Vortrag 42 393. Sa. M. 4 084 674. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 123 736, Steuern 74 984, Abschreib. 299 999, Gewinn 548 036. – Kredit: Vortrag 38 138, Geschäftsgewinn 1 008 617. Sa. M. 1 046 756. Kurs Ende 1905–1911: 186, 187.10, 169.25, 189, 249, 258.50, 253 %. Eingef. im April 1905; erster Kurs am 12./4. 1905: 180 %. Dividenden: Aktien 1896–97: 0 %. St.-Aktien 1898–1903: 0, 0, 0, 0, 4, 16 %; Vorz.-Aktien 1898–1903; 0, 0, 0, 0, 4, 8 %; gleichber. Aktien 1904–1911: 10, 11, 12, 12, 12, 15, 15, 15 %; Genussscheine 1905–1907: Zus. M. 10 000, 20 000, 20 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Alfred H ennig, Berlin; Dr. B. Redlich, Ratibor. Prokurist: Otto Böhme. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Komm.-Rat Hugo Landau, Stellv. Geh. Komm.-Rat Felix Deutsch, Komm.-Rat Dir. Paul Mamroth, Dr. Walter Rathenau, Bankier Gust. Ahrens, Berlin; Stadtrat Ad. Landsberger, Breslau; Bank-Dir. C. Zander, Zürich. Zahlstellen: Gesellschaftskasse Berlin: Berliner Handels-Ges.; Ratibor: Kommandite der Breslauer Disconto-Bank. Kraftübertragungswerke Rheinfelden, Sitz in Badisch-Rheinfelden. Gegründet 31./10. 1894; eingetr. zu Säckingen 28./12. 1894. Zweck: 1) Erwerb u. Ausnutzung der dem Ausschuss der Ges. für Nutzbarmachun der Wasserkräfte des Rheins bei Rheinfelden, vertreten durch Nationalrat Oberst Olivier Zschokke in Aarau, erteilten Grossherz. Badischen Genehmigung zur Anlage von Wasser- werken bei Rheinfelden vom 2./5. 1894 und der demselben erteilten neuen grundsätzlichen Bewilligung des Regierungsrates des Kantons Aargau für Erstellung einer Wasserwerkanlage bei Rheinfelden vom 21./4. 1894, 2) Erwerb u. Ausnutzung der Vorarbeiten, welche die Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins für eine auf Ausnutzung der Wasser- kräfte des Rheins bei Rheinfelden gerichtete Kraftübertragungsanlage angefertigt hat, 3) Er- richtung, Erwerb, Betrieb, Veräusserung u. Verpachtung von Wasserwerks- und Kraftüber- tragungsanlagen aller Art, 4) Erwerb von Grundstücken, Gerechtigkeiten u. Anlagen aller Art, welche den zu 1–3 gedachten Zwecken dienen. Die Ges. hat im J. 1894 eine Konzession zum Bau u. Betrieb eines Wasserwerks durch Ausnutzung des Gefälles und der Wassermenge des Rheines in der Strecke zwischen dem sogen. Beuggersee und dem Theodorshof bei Rheinfelden erworben. Die Ges. ist verpflichtet, von den in Rheinfelden nutzbar gemachten Wasserkräften des Rheins die ihr ständig, auch bei dem niedrigsten Wasserstande, zur Verfügung stehenden zur einen Hälfte für Anlagen im badischen Staatsgebiete, zur andern Hälfte für Anlagen im schweizerischen Staatsgebiete, Aavon mindestens ¼o im Kanton Aargau, zu verwenden, Vorausgesetzt, dass Nachfrage dafür besteht. Die bei höherem Wasserstande zu erzielenden Wasserkräfte sind ausschliesslich im Badischen Staatsgebiet abzusetzen. Die Grossherzogl. Badische u. die Aargauische Re- gierung sind berechtigt, mangels Verwertung in der Nähe die Hinüberleitung der in ihrem Gebiete abzusetzenden Kräfte in ihre benachbarten Industriegebiete oder in andere Orte, wo ein öffentliches Interesse dafür vorhanden ist, zu fordern. Die Konzess. ist in Baden zeitlich nicht beschränkt, in der Schweiz ist sie auf 90 Jahre von der im Jan. 1898 er- folgten Betriebseröffnung ab erteilt. Sie kann von der zuständigen Badischen Behörde nach den im Badischen Wassergesetz, Artikel 2, bezeichneten Voraussetzungen aus dringenden Gründen des öffentlichen Interesses nach vorherigem Einvernehmen mit den schweizerisch. Behörden widerrufen oder eingeschränkt werden. Die Baulichkeiten der Ges. sind unter Innehaltung der in den Konzessionen vorgeschriebenen Bedingungen unter ständiger Auf. sicht der badischen u. schweizerischen Regierungsbehörden ausgeführt worden und bestehen zur Zeit, soweit es das Wasserwerk oberhalb Rheinfelden anbetrifft, aus folgenden Haupt- anlagen: Stauwehr quer durch den Rhein, Oberwasserkanal, 1 km lang, Motorgebäude mit Turbinenanlage u. Generatorenstation (20 Masch. zu je 840 P8), Dampfreserveanlage mit 2 Dampfturbinen von zus. ca. 5000 Ps. Leistung, Starkstromleitungsnetz, 280 km Tracé- länge, wovon 81 km unterirdisch, ferner 29 Sekundärleitungsnetze, 83 Transformatoren- stationen mit 163 Transformatoren. Die Ges. besitzt ausserdem folgende Liegenschaften: 1) Das in der Stadt Rheinfelden (Schweiz) gelegene frühere Verwaltungsgebäude, welches jetzt vermietet ist. 2) Das gegenüber der Kraftzentrale auf Schweizer Ufer gelegene Hofgut „Theodorshof“*', bestehend aus Wohnhaus, Pächterwohnung und mehreren OÖkonomiegebäuden sowie aus Grundstücken mit einem Flächeninhalt von 148 823 qm. 3) Das unmittelbar an der Bahnstation Möhlin gelegene, mit Eisenbahnanschluss versehene Industriegelände „Rüttenen“ mit einem Flächeninhalt von 167 829 aqm. Die vorstehenden Liegenschaften, Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1912/1913. I. 150