1172, Anleihe- D 15 000, Abcb a. A 224 404, 465 528. – Kredit: Vortrag 34 749, Betfriebseinnahmen Zwickan 6889 850, do. Oelsnitz 718 033. . MN. 1441 633. Kurs der St.-Aktien Ende 1911: 117 %' Die St. Aktien Nr. 1-–5000 wurden im April 1911 an der Dresdner Börse eingeführt. Davon aufgelegt am 28./4. 1911 M. 2 000 000 zu 117 %. Erster Kurs am 4./5. 1911: 120.50 %. Seit Mai 1911 auch in Leipzig notiert; Kurs daselbst Ende 1911: 116.50 %. — Die Vorz.-Aktien wurden bereits im Nov. 1908 an der Dresdner Börse eingeführt; Kurs daselbst Ende 1911: 117.50 %. Dividenden: Aktien 1895–1911: 2, 3, 3, 4½, 4¾, 3½, 1, 3, 4, 5, 5½, 6, 6, 6, 6, 6, 6 %. Voerz.-Aktien 1908 v. 1./7.–31./12.: 6 %, 1909–1911: 66, 0 %. Coup. Verj: 5 J. (b.) Direktion: Ing. Gust. Melzer, Friedr. Wöhrle, Zwickau; Ing. L. Roth, Oelsnitz i. E. Prokurist: Georg Deuerlein. Aufsichtsrat: (5–10) Vors. Geh. Komm.-Rat Gen.-Dir. Dr. Ritter O. von Petri, Nürn- berg; Stellv. Oberst z. D. L. Wittmer, Eisenach; Dr. Alfr. Stössel, Bankier Ad. Paderstein, Bank-Dir. Max. Reimer, Dresden, Dir. Max Berthold, Nürnberg. Zahlstellen: Zwickau: Gesellschaftskasse, Dresdner Bank u. deren Abt. Ed. Bauer- meister; Nürnberg: Anton Kohn; Dresden: Phil. „ Dresdner Bank; Berlin: Dresdner Bänk, A. Schaaffhaus. Bankverein. * eſe 8= e%e Telegraphen-Ge Gesellschaften. Deutsch- Atlantische Telegraphen- in ( Gegründet: 21./2. 1899; handelsger. eingetr. 25./5. 1899. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Das Statut der Ges., sowie jede Anderung desselben unterliegt der Genehmigung des Relek postamts, dessen Staatsekretär berechtigt ist, zu den Sitzungen des A.-R. einen Vertreter mit beratender Stimme abzuordnen. Derselbe ist rechtzeitig zu allen Sitzungen einzuladen; Verträge mit anderen Regierungen oder Telegraphen-Unternehmungen sind vor Abschluss dem Reichspostamt zur Genehmigung vorzulegen. — Die Ges. unterhält eine Anzahl Agen- turen u. hat in Horta auf den Azoren u. in Vigo (Spanien) mehrere Beamtenhäuser erbant. Zweck: Erwerbung von Konzessionen jeglicher Art für telegraphische und telephonische 3 Verbindungen, sowie die Herstellung, die Unterhaltung und der Betrieb solcher Ver- bindungen; ferner die Beteiligung an Ahnlichen Unternehmungen; alles im Einvernehmen mit dem Reichspostamte; die Errichtung von Unternehmungen und die Beteiligung an Unternehmungen für die Herstellung von elektrischen Kabeln, namentlich von See- kabeln, und für die Übernahme von Legungs- und Reparatur-Arbeiten für solche Kabel. Die Aufgabe, welche sich die Ges. zunächst gestellt hat, ist die Einrichtung einer unabhängigen Telegraphenverbindung zwischen Deutschland und den Ver. Staaten von Nordamerika durch Herstellung eines Kabels von Borkum über die Azoren nach New York. Die Grundlagen hierfür bilden folgende Koncessionen und Verträge. Die Konzession für ein Kabel zwischen Deutschland, den Azoren und Nordamerika, erteilt unterm 28. Mai 1899 seitens des Deutschen Reiches an die Firma Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. in Mülheim a. Rh. und mit Genehmigung der Regierung übertragen seitens der letzteren an die Ges. durch Vertrag vom 24. OÖkt. 1899. Durch diese Koncession wurde die Genehmigung zur Anlandung des erwähnten Kabels auf deutschem Gebiete bis zum Ablauf des 40. Jahres nach Beginn des Kabelbetriebes erteilt. In dem zugehörigen Kabelbetriebsvertrag (v. 29./5., 8./6. u. 24./10. 1899), welcher an die Ges. seitens der Firma Felten & Guilleaume Garlswerk A.-G. ebenfalls übertragen ist, ist fest- gesetzt, dass das Reichspostamt den Betrieb des Kabels an dessen deutschem Endpunkt über- nimmt, während für den Betrieb auf den Azoren und der nordamerikanischen Seite ein- schliesslich der Einr ichtung und der Betriebsstellen die Unternehmerin Sorge zu tragen hat. Für die Benutzung des Kabels zahlt das Reich der Unternehmerin eine feste Ver- gütung von M. 1 400 000 für jedes Jahr bis zum Ablauf des 40. Jahres vom Datum der Eröffnung des Betriebes an. Das Reich bezieht die Gebühreneinnahmen aus den Kabel- raten, welche für den Verkehr zwischen Deutschland und dessen Hinterländern einer- seits und Nordamerika und dessen Hinterländern andererseits aufkommen, bis zum Be- trage von jährl. M. 1 700 000. Soweit die Einnahme aus diesem Verkehr den Betrag von M. 1 700 000 übersteigt, erhält das Reich einen Gebührenanteil von 25 Centimen franz. Währung für das Wort. Ausserdem bezieht das Reich von dem Deutschland berührenden Verkehr, der über die Teilstrecke zwischen Borkum und den Azoren geht, die End- und Transitgebühren, deren Höhe im Einvernehmen mit der Unternehmerin festgesetzt werden wird. Auf Verlangen des Reiches sollen diese Sätze nach 5 Jahren aufs neue festgestellt werden. /