2400 Telegraphen-Gesellschaften. gesetzt, dass bis 1./1. 1905 auch die Teilstrecke zwischen den Azoren u. New York und damit das ganze Kabel zwischen Borkum u. New York betriebsfähig hergestellt ist, eine feste Vergüt. von jährl. M. 1 710 000. Diese Vergüt. ist 1905 um M. 90 000 gekürzt, minderte sich 1906 um M. 60 000 u. 1907 um M. 30 000, so dass zu zahlen waren 1905 M. 1 620 000, 1906 M. 1 650 000, 1907 M. 1 680 000. Von der Vergütung sind jährl. M. 150 000 bezw. M. 300 000 ausschliesslich zur Unterhaltung des 2. Kabels bestimmt. Beträge, die dabei erübrigt werden, sind zu einem besonderen Unterhaltungsfonds für das 2. Kabel anzusammeln, der zinsbar an- zulegen ist und dessen Zs. dem Fonds zuzuschlagen sind. Reicht der Betrag von M. 150 000 bezw. M. 300 000, auch unter Zuhilfenahme des genannten Fonds, zur Unter- haltung des 2. Kabels nicht aus, so hat die Ges. das Fehlende aus eigenen Mitteln zu- zuschiessen. Diese Zuschüsse können später aus den Mitteln des besonderen Unter- haltungsfonds wieder gedeckt werden. Von dem Zeitpunkt ab, zu dem die Teilstrecke zwischen Borkum und den Azoren betriebsfähig hergestellt ist, erhält das Reich für jedes im Verkehr zwischen Deutschland und dessen Hinterländern einerseits und Nordamerika und dessen Hinterländern ander- seits beförderte vollbezahlte Wort einen Gebührenanteil von 16 Pfg. von der Kabelrate. Die nach Abzug dieses Anteils verbleibende Einnahme aus den ersten vollbezahlten 3 750 000 Wörtern (zu M. 1 für das Wort gerechnet) fliesst der Ges. zu, welche hieraus die sonstigen Abgaben zu decken hat. Von der Einnahme aus dem diese Wortzahl über- steigenden, vollbezahlten Verkehr erhält das Reich ausser dem Anteil von 16 Pfg. noch einen weiteren Anteil von 50 Pfg. für das Wort, bis die Zahl von 7 170 000 vollbezahlten Wörtern (zu M. 1 für das Wort gerechnet) erreicht ist; darüber hinaus kommt der be- sondere Anteil des Reiches von 50 Pfg. wieder in Wegfall. Sollte für bevorzugte Telegramme eine höhere Gebühr als M. 1 eingeführt werden, so findet eine verhältnismässige Erhöhung des dem Reiche zustehenden Anteils von 16 Pfg. bezw. 50 Pfg. statt, ebenso eine verhältnismässige Herabsetzung, falls die auf das Kabel entfallende Gebühr infolge einer allgemeinen Tarifermässigung unter den Satz von M. 1 für das vollbezahlte Wort hinabgehen sollte. In diesen Fällen ist die Zahl von M. 3 750 000, bezw. 7 170 000 Wörtern als erreicht anzusehen, sobald die Ein- nahmen aus dem vollbezahlten Verkehr den Betrag von M. 3 750 000 bezw. M. 7 170 000 erreicht haben. Der Kabelbetriebsvertrag erlischt mit Ablauf der Konc. u. vor diesem Zeitpunkt, wenn u. insoweit die Konc. v. 28./5. 1899 bezw. der Nachtrag v. 24./4. 1902 zurückgenommen wird. Auf Grund vorstehender Vereinbarungen ist die Herstellung des 2. Kabels den Nordd. Seekabelwerken in Nordenham, bei der die Ges. durch Aktienbesitz beteiligt ist (s. unten), mit Genehm. des Reichspostamtes übertragen worden. Die Kosten für die betriebsmässige Liefer. u. Verleg. einschl. der Lotungen, beliefen sich auf M. 20 084 000. Das neue Kabel ist mit einer stärkeren Ader versehen wie das erste Kabel, um eine noch grössere Sprechgeschwindigkeit, wie bei diesem, zu erzielen. –— Die erste Teilstrecke des zweiten Deutsch-Atlant. Kabels von Borkum bis zu den Azoren ist im Sommer 1903 gelegt und 18./10. 1903 in Betrieb genommen. Die zweite Teilstrecke ist im Juni 1904 betriebsfähig geworden. Eine Unterbrechung des Verkehrs zwischen Deutschland u. Amerika ist jetzt nicht mehr zu befürchten. „ Zur Beschaffung der für die Herstellung des 2. Kabels notwendigen Mitel hat die G.-V. v. 30./6. 1902 im Einverständnisse mit dem Reichspostamt die Aufnahme unten- stehender Anleihe beschlossen. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen betr. Herstellung des direkten Kabels zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika hatte sich auch das Bedürfnis ergeben, eine deutsche Fabrikationsstelle für überseeische Kabel an der See zu errichten, welche die Herstellung weiterer überseeischer Kabel übernehmen kann, und welche ausserdem für die Übernahme von Arbeiten für die Legung solcher Kabel und für die Reparatur im Betrieb befindlicher Kabel ausgerüstet ist. Zu diesem Zwecke wurde von der Firma Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. und der Deutsch- Atlantischen Telegraphen-Ges. in Nordenham unter der Firma ,Norddeutsche Seekabel- werke Aktiengesellschaft“ 29./5. 1899 eine Ges. in Cöln gegründet, welche die seitens der in Cöln domizilierenden Land- u. Seekabelwerke in Angriff genommene Errichtung eines geeigneten Fabriketablissements ihrerseits durch Vertrag mit den Land- und Seekabelwerken übernommen hat und in deren Verträge wegen Bestellung eines Kabelschiffes eingetreten ist. Kapital der Nordd. Seekabelwerke A.-G. M. 6 000 000, wovon die Deutsch-Atlant. Telegraphen-Ges. M. 3 000 000 übernommen hat. Die Nordd. Seekabelwerke haben Okt. 1900 mit der Fabrikat. von Kabeln begonnen (Div. 1901–1911: 0, 0, 0, 8, 15, 5, 0, 4, 10, 10, 10 %) u. auch das 2. Kabel nach New York verlegt, im Jahre 1910/11 beendigten sie die Fabrikation und Verlegung eines Kabels von Deutschland nach Südamerika. Kapital: M. 24 000 000 in 24 000 Aktien à M. 1000 (Nr. 1–24 000; 6 Serien A– zu je 4000 Aktien). Auf die Aktien Serien A–E waren vorerst 25 % gleich M. 5 000 000 ein- gezahlt. Die Vollzahlung der Serien A, B u. C erfolgte bis 1. Sept. 1899, diejenige der Serien Du. E zum 1./1. 1900. Urspr. A.-K. M. 20 000 000; die G.-V. v. 30./1. 1900 beschloss Erhöhung um M. 8 000 000 (Serie F u. G), von diesen ist zunächst Serie F in 4000 Aktien à M. 1000 ausgegeben, den bisher. Aktionären zu 101.25 % zur Verf. gestellt u. seit 1./9. 1904