2406 Telegraphen-Gesellschaften. kommenden Regierungen sind die Konz. u. der Kabelbetriebsvertrag unter dem 24./27. Febr. 1909 auf die Deutsch-Südamerikanische Telegraphenges., Akt.-Ges. übertragen worden. Die Übertragung ist erfolgt mit der Massgabe, dass der Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G., deren eigene Aufwendungen für die Vorbereitung des Unternehmens zu erstatten sind; a konto der der Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. zustehenden Vergütung sind der Firma durch die Ges. bisher M. 400 000 vergütet worden; der Restbetrag von ca. M. 150 000 wird später beglichen werden. Um die Leitung des Kabels nach Brasilien über Monrovia zu ermöglichen, ist mit der South American Cable Company Ltd., die auf Grund einer ihr von der brasilian. Regierung erteilten Konz. bis Ende 1916 das alleinige Recht besass, eine Kabelverbindung zwischen Westafrika und Brasilien herzustellen, unter dem 4./2. 25./3. 1910 eine Vereinbarung getroffen worden, derzufolge die South American Cable Comp. Ltd. ihre Genehm. zur Leitung des Kabels über Monrovia (Liberia) erteilt hat. Das betr. Abkommen Ssieht u. a. auch ein Zusammenarbeiten der beiden Ges. in Fragen der Tarife, der Leitung der Telegramme und eine gegenseitige Aushilfe in Störungsfällen vor. Die drei Teilstrecken des Kabels Borkum-Brasilien sind bereits verlegt und das Reich hat auch die Anschlussstrecke Borkum-Emden hergestellt. Der Betrieb ist eröffnet worden: auf der Strecke Borkum-Teneriffa (2108 Seemeilen) am 26./8. 1909, auf der Strecke Teneriffa- Monrovia (1800 Seemeilen) am 21./3. 1910 und auf der Strecke Monrovia-Pernambuco (1870 Seemeilen) am 29./3. 1911. Die Station Monrovia wird, um mit vorüberfahrenden Schiffen in Verkehr treten zu können, Apparate für drahtlose Telegraphie erhalten. Ferner fand in Monrovia die Herstellung einer Fernsprechanlage statt. Die erforderl. Konz. sind von der liberianischen Regierung erteilt. Das für die Herstell. u. Verlegung des gesamten Kabels Borkum-Teneriffa-Monrovia- Brasilien, einschl. der hierzu gehör. Anlagen, Einricht. etc. erforderliche Anlagekapital ist in Höhe von M. 27 650 000 vorgesehen worden. Unter Zugrundelegung dieser Ziffer sind die oben erwähnten Jahresvergüt. des Reichs-Postamts bemessen worden. Die vorstehende Summe enthält u. a. auch die erforderlichen Beträge für die Bauzs. (Zs. der Oblig. und Zs. auf das eingeforderte A.-K.) sowie für den nicht durch Einnahmen gedeckten Teil der Kosten. Die Deckung des Kapitalbedarfs ist erfolgt durch Ausgabe von M. 10 000 000 Aktien (Serien A–K zu je 1000 Aktien à M. 1000) und M. 17 650 000 in 4½ % Oblig. Bezüglich der Bauzs., deren Höhe für die gesamte Strecke Borkum-Brasilien in der Kapitalberechnung mit M. 700 000 vorgesehen ist, haben die Norddeutschen Seekabelwerte der Ges. gegenüber die Garantie dafür übernommen, dass diese Summe unter Berücksichtigung ev. vereinnahmter Zs. ausreicht, und sich verpflichtet, die darüber hinaus etwa erforderlichen Beträge aus eigenen Mitteln zuzuschiessen, gleichviel, ob die Verzögerung der betriebsfähigen Fertig- Stellung der Kabellinien auf ein Verschulden ihrerseits oder auf andere Umstände oder auf Bhöhere Gewalt zurückzuführen ist. Andererseits soll ein an dieser Summe etwa ersparter Betrag den Norddeutschen Seekabelwerken vergütet werden. Die Bau.-Zs. selbst wurden dem Kabel-Kto belastet. Gegen Schluss des J. 1911 hat auf Anregung der Ges. hin die dem Unternehmen nahestehende Bankengruppe ca. 80 % des gesamten A.-K. der Compania Telegräfico-Telefonica del Plata in Buenos Aires erworben u. der Ges. damit die Kontrolle über das mit einem A.-K. von rd. $ m. n. 500 000 arbeitende Unternehmen gesichert. Die genannte Ges. besitzt Telegraphen- u. Telephonkabel zwischen Buenos Aires u. Montevideo. Sie ist ferner durch Aktienbesitz an der Compafüia Telegräfico-Telefönica Nacional in Buenos Aires hälftig be- teiligt, welche letztere Telegraphen- u. Telephonverbindungen zwischen Buenos Aires und Rosario unterhält. Gemäss dem mit der Bankengruppe der Ges. getroffenen Abkommen .ist dieselbe berechtig u. verpflichtet, von ihr bis spät. 1914 die erworbenen Aktien zum Gestehungspreise zu übernehmen. Bis zum Zeitpunkt des Überganges der Aktien auf die Ges. hat dieselbe dem Konsort. garantiert, dass die vereinnahmte Div. einer Verzinsung der Geldaufwendungen von mindestens 6 % p. a. entspricht. In den letzten fünf Geschäfts- jahren (1907–1911) hat die Buenos-Ges. durchschnittlich ca. 13 % Div. verteilt. Der Ankauf der Aktien der Compafia Telegrafico-Telefönica del Plata ist für die deutsche Ges. insofern von besonderer Bedeutung, als sie sich damit die wichtige Verbindung zwischen Uruguay und Argentinien gesichert hat, und sich nunmehr die Erwerbung einer Kabelkonzession in Argentinien und Uruguay für eine Verbindung zwischen diesen beiden Ländern erübrigt. Die Gesamtaufwendung für den Erwerb der Aktien und die von der Ges. geplanten tech- nischen Verbesserungen werden sich auf etwa M. 2 500 000 stellen. Wegen Deckung dieses Bedarfes werden zu gegebener Zeit geeignete Vorschläge unterbreitet. Die Vorarbeiten für die Verlängerung des Kabels über Monrovia hinaus nach Togo und Kamerun sind jetzt im Gange. Für den Bau und Betrieb dieser Strecke kommen im wesentlichen dieselben finanziellen und sonstigen Grundlagen zur Anwendung, die für die Linie nach Brasilien massgebend sind. Über die Deckung des erforderlichen Kapitals wird eine event. einzu- berufende G.-V. Beschluss zu fassen haben. Anleihen: I. M. 7 800 000 (Emission 1909) in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 9./11. 1908, rückzahlbar zu pari. 7800 Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen des A. Schaaffhaus. Bankvereins in Berlin oder dessen Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1911 bis spät. 1950 durch jährl. Auslos. von M. 72 899.25 plus ersp. Zs., im Okt. (erstmals 1910) auf 2./1. (zuerst 1911); ab 1916 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Aufgenommen zur Fertigstellung der Kabelstrecke Borkum-