Zusätze und Berichtigungen. 2427 Berliner Hotel-Gesellschaft (Kaiserhof) in Berlin. SSiehe Seite 1852.) Der Aktien-Bauverein Passage in Berlin (siehe Seite 359) bot unter Bezugnahme auf die Beschlüsse der Ges. vom 20./5. u. 15./6. 1912 und die Beschlüsse der Berliner Hotel-Ges. von denselben Tagen den Aktionären der Berliner Hotel-Ges. den Umtausch ihrer Aktien in junge Aktien des Aktien-Bauvereins Passage unter folgenden Bedingungen an: I. Der Umtausch der Aktien erfolgt derart, dass für je M. 6000 nicht zus.gelegte oder M. 3600 zus.- gelegte, je M. 4000 nicht zus.gelegte oder M. 2400 zus. gelegte, je M. 2000 nicht zus. gelegte oder M. 1200 zus. gelegte Aktien der Berliner Hotel-Ges. mit Div.-Scheinen seit 1./1. 1912 M. 3600 bezw. M. 2400 bezw. M. 1200 neue Aktien des Actien-Bauvereins ,Passage“ mit Div.-Scheinen seit 1./1. 1912 gewährt werden. II. Die Umtauschfrist erlischt am 6./8. 1912, Mittags 12 Uhr. III. Der Aktien-Bauverein behält sich vor, von dem Angebot zurückzu- treten, wenn nicht mind. M. 3 000 000 nicht zus. gelegte oder M. 1 800 000 zus. gelegte Aktien der Berliner Hotel-Ges. zum Umtausch eingereicht werden. Kurfürstendamm-Gesellschaft in Liquidation in Berlin. Von der durch die Deutsche Treuhand-Ges. fiduzarisch verwalteten Masse der Ges. war infolge günstigen Ausganges eines Stempelsteuerstreites noch ein Rest zur Ausschüttung verfügbar, der sich nach Abzug der Kosten auf M. 4706 oder M. 58 pro Aktie stellt. Die Ausschüttung erfolgte vom 15./12. 1909 ab in Berlin bei der Deutschen Bank und der Berliner Handels-Ges. Neu-Bellevue Akt.-Ges. für Grundstücksverwerthung in Lidquid, zu Berlin W. 8, Jägerstr. 70. Die G.-V. vom 20./12. 1909 genehmigte den Antrag auf Uber- tragung des Restvermögens der Ges. auf die Deutsche Treuhand-Ges. u. die Beendigung der Liquidation. Die Firma wurde Ende Dez. 1909 gelöscht. Die Restquote gelangt nach Beendigung der Prozesse durch die Deutsche Treuhand-Ges. an die Aktionäre gegen Rück- gabe der Aktien zur Ausschüttung. Rheinische Bergbau- und Hüttenwesen-Akt.- Ges. zu Duisburg- Hochfeld, Niederrheinische Hütte. Die G.-V. v. 28./4. 1911 beschloss die Übertragung des Vermögens als Ganzes unter Ausschluss der Liquid. an die Akt.-Ges. Eisenwerk Kraft zu Stolzenhagen-Kratzwieck bei Stettin (siehe diese Ges.) gegen Gewährung von nom. M. 3 600 000 Aktien dieser Ges. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1911, für je 2 Duisburger Aktien wurde also 1 Kraft-Aktie gewährt. Ferner waren die Duisburger Aktionäre berechtigt, an den zur Stärkung der Betriebsmittel auszugebenden neuen Aktien des Eisenwerks Kraft das Bezugs- recht zum Kurse von 200 % mit geltend zu machen, Frist zum Aktien-Umtausch 1./7. 1911, am 27./9. 1911 verlängert bis 31./12. 1911. Näheres über die am 17./6. 1911 im Handels- register gelöschte Ges., siehe in den früheren Bänden dieses Handbuches. Naumburger Braunkohlen-Akt.-Ges. in Naumburg a. S. Die a. o. G.-V. v. 20./2. 1911 genehmigte einen Verschmelzungsvertrag mit den A. Rie- beckschen Montanwerken Akt.-Ges. zu Halle a. S., auf Grund dessen das Vermögen der Ges. als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation auf die gen. Werke übergeht, wogegen den Aktionären der Naumb. Ges. für je M. 2400 Aktien ihrer Ges. mit Div.-Schein v. 1./4. 1911 ab M. 3000 Aktien der A. Riebeckschen Montanwerke mit Div.-Schein v. 1./4. 1911 ab gewährt werden. Die Anleihen wurden von den Riebeckschen Montanwerken selbstschuldnerisch über- nommen. Die Div.-Scheine für 1910/11 wurden mit 12 % eingelöst. Frist zum Aktien-Um- tausch v. 10./4.–12./7. 1911. Näheres über die Ges. s. Jahrg. 1911/12 dieses Buches. Sachs.-Thüring. Act.-Ges. für Braunkohlen-Verwerthung in Halle a. d. S. Die a. o. G.-V. v. 17./3. 1911 genehmigte einen Verschmelzungsvertrag mit der Firma A. Riebeck'sche Montanwerke Akt.-Ges. zu Halle a. d. S., auf Grund dessen das gesamte Vermögen der Sächs.-Thür. Ges. unter Ausschluss der Liquidation auf die genannten Werke überging, wogegen den Aktionären für je M. 12 000 St.- oder Prior.-Akt. mit Div.-Scheinen ab 1./1. 1911 je M. 9000 Akt. der A. Riebeck'schen Montanwerke mit Div.-Ber. ab 1./4. 1911 gewährt wurden; Frist zum Umtausch v. 10./4.–12./7. 1911. Die Div.-Scheine für 1910 der Sächs.-Thür. Ges. wurden mit je 7 % eingelöst. Die Anleihen u. sonst. Schulden wurden von den Riebeck'schen Montanwerken selbstschuldnerisch übernommen. Die Ges. ist auf- gelöst u. die Firma am 24./4. 1911 erloschen. Näheres über die fusionierte Ges. Sächs.- Thüring. Akt.-Ges. siehe in diesem Handbuch 1911/12. süddeutsche Kabelwerke A.-G. in Mannheim. (GSiehe Seite 938.) Die G.-V. v. 2./4. 1909 genehm. den zwischen der Süddeutsche Kabelwerke A. G. in Mannheim u. dem Heddernheimer Kupferwerk vorm. F. A. Hesse Söhne in Frankfurt a. M. abgeschl. Fusions- vertrag v. 5./3. 1909, durch welchen die Süddeutschen Kabelwerke (A.-K. M. 3 000 000) ihn gesamtes Vermögen ohne Liquidation an das Heddernheimer Kupferwerk (jetzige Firma Heddernheimer Kupferwerk u. Süddeutsche Kabelwerke A.-G.) übertragen, gegen Gewährung von 3000 Heddernheimer Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. v. 1./1. 1909; Frist zum Umtausch der Aktien 1./11. 1909. Näheres über die Süddeutschen Kabelwerke in Mannheim siehe Jahrg. 1910/11 dieses Handbuches. Breslauer Strassen-Eisenbahn- Gesellschaft in Breslau. Die a. o. G.-V. v. 26./6. 1911 genehmigte einen mit der Stadtgemeinde Breslau am 31./5. 1911 geschlossenen Vertrag, betr. Verwertung des Ges.-Vermögens durch Veräusserung des Ver-