Kredit-Banken und andere Geld-Institute. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. besondere Abschreib. u. Rücklagen, vom ver- bleibenden Überschuss bis zu 5 % Div., vom Rest 6 % Tant. an A.-R., sowie event. vertragsm. Tant. an Vorst., Überrest Super-Div. bezw. zur Verf. der G.-V. Bilanz am 30. Juni 1912: Aktiva: Eisenbahn-Prior.-Aktien 32 040 379, do. Zs. 640 807, verl. Eisenb.-Prior.-Aktien 765 222, Anfang Juli 1912 fällige Div. 2 407 620, Debit. 13 896, R.-F.-Effekten 271 511, Bankguth. 845 331, Mobil. 1. – Passiva: A.-K. 7 500 000, Oblig. 24 019 000, do. Zs.-Kto 484 820, R.-F. 557 545 (Rückl. 281 433), Spez.-R.-F. 1 405 610 (Rückl. 120 740), Amort.-F. 2 080 833 (Rückl. 390 740), Talonsteuer 60 000 (Rückl. 20 000), Kredit. 5653, unerhob. verloste Oblig. 5150, Div. 562 500, Tant. an A.-R. 13 334, do. an Vorst. 3333, Vortrag 286 990. Sa. M. 36 984 771. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Provis. 6492, Handl.-Unk. 74 447, Oblig.-Zs. 962 460, Oblig.-Agio 2550, Reingewinn 1 679 072. – Kredit: Vortrag 268 925, Zs. von R.-F.-Effekten 10 569, Zs. u. Div. 2 445 527 (davon eingenommen a. rückst. Div. 781 481). Sa. M. 2 725 021. Kurs Ende 1906–1912: In Berlin: 111.50, 107.50, 113.50, 120, 133, 132.25, 130 %. – In München: 111, 107.50, 115, 120.75, 132.75, 131.25, 130 %. Die Aktien Nr. 1–7500 wurden im- Sept. 1906 an beiden Börsenplätzen eingeführt, davon M. 3 000 000 am 22./9. 1906 zu 112 % aufgelegt. Dividenden 1898/99–1911/12: 0, 0, 5, 5, 5, 5, 5, 6, 6½, 7, 7, 7, 7, 7½ %. Auf Grund der Bilanz pro 1898/99 fand eine Gewinn-Verteilung statutengemäss nicht statt. Von dem Gewinn pro 1899/1900 (inkl. Vortrag M. 414 364.35) wurden M. 375 000 zur Bildung eines Spez.-R.-F. verwendet. Direktion: Ferd. Wolbrandt, Hans Ollenroth. Aufsichtsrat: (5–7) Vors. Bank-Dir. Geh. Oberfinanzrat Waldemar Mueller, Berlin; Stellv. Komm.-Rat Jos. Pütz, Bank-Dir. Dr. Hans Dietrich, Eisenbahn-Dir. Baurat Theod. Lechner, Eisenbahn-Dir. Dr. Fritz May, München; Konsul Geh. Komm.-Rat Eugen Gutmann, Berlin. Zahlstellen: Für Div.: Berlin u. Dresden: Dresdner Bank und deren sonstigen Nieder- lassungen; München: Bayer. Vereinsbank und deren Filialen. 0 8 = 0 Preussische Central-Genossenschafts-Kasse in Berlin, C. 2 Am Zeughaus 12. Errichtet: Lt. Ges. vom 31. Juli 1895 zur Förderung des Personalkredits, insbesondere des genossenschaftlichen Personalkredits. Die Anstalt besitzt die Eigenschaft einer juristi- schen Person, sie steht unter Aufsicht und Leitung des Staates und wird durch ein Direktorium verwaltet, dem die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde innewohnt. Es besteht aus einem Direktor und der erforderlichen Anzahl Mitglieder, welche auf den Vorschlag des Staatsministeriums vom König auf Lebenszeit ernannt werden. Die Anstalt ist befugt, Darlehen zu gewähren an 1) solche Vereinigungen und Ver- bandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften, welche unter ihrem Namen vor Gericht klagen und verklagt werden können; 2) die für die För- derung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehns- kassen; 3) die von den Provinzen (Landes-Kommunalverbänden) errichteten gleichartigen Institute. Ferner ist sie befugt, von den genannten Vereinigungen usw., welche sich an ihr mit Vermäögenseinlagen beteiligen können, Gelder verzinslich anzunehmen, ebenso sonst. Gelder im Depositen- u. Scheckverkehr, sowie Spareinlagen anzunehmen, Kassenbestände im Wechsel-, Lombard- und Effektengeschäfte nutzbar zu machen, Wechsel zu verkaufen und zu akzeptieren, Darlehen aufzunehmen und für Rechnung der bezeichneten Vereinigungen usw. u. der zu denselben gehörigen Genossenschaften, sowie derjenigen Personen, von denen sie Gelder im Depositen- u. Scheckverkehr oder Spar- einlagen oder Darlehen erhalten hat, Effekten zu kaufen und zu verkaufen. Der Ge- schäftskreis kann durch königl. Verordnung über die genannten Vereinigungen hinaus durch Hereinbeziehung bestimmter Arten von öffentlichen Sparkassen erweitert werden. Seit 1. Jan. 1900 ist der Geschäftskreis der Preussischen Central-Genossenschafts-Kasse dadurch erweitert worden, dass auf Grund des Artikels 76 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. Sept. 1899 die Anlegung von Mündelgeld bei ihr er- folgen kann. Ferner ist sie mittels gemeinschaftlichen Erlasses der Minister der Finanzen, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Justiz und des Innern vom 17. Dez. 1899 auf Grund des Artikels 85 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche v. 20. Sept. 1899 für die Hinterlegung von Wertpapieren in den Fällen der §§ 1082, 1392, 1667, 1814, 1818, 2116 des Bürgerl. Gesetzbuches als Hinterlegungsstelle bestimmt worden. Die Preussische Central-Genossenschafts-Kasse stand am 31./3. 1912 mit 46 Vereinigungen u. Verbandskassen eingetragener Erwerbs- u. Wirtschafts-Genossenschaften in Geschäfts- beziehung. Ferner unterhielt die Kasse während des Geschäftsjahres 1911/12 mit 14 für die Förderung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehns- kassen u. von den Provinzen (Landeskommunalverbänden) errichteten gleichartigen Instituten, sowie 917 öffentlichen Spar- u. Kommunalkassen, 550 einzelnen Genossenschaften, Firmen, Personen usw. u. 245 öffentlichen Kassen verschiedener Art, einzelnen Personen (Vormündern) etc. Geschäftsverbindung. Gesamtumsatz 1908/09: M. 11 215 905 952; 1909/10: M. 15 197 808 797; 1910/11: M. 15 946 569 853; 1911/12: M. 16 398 110 726.