Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 51 Figentum der Gemeinde Tempelhof unterliegt der jeweils noch nicht veräusserte Teil des Geländes keiner Gemeindegrundsteuer. Die Wertzuwachssteuer kommt für die Verkäufe von Parzellen nicht in Betracht, da die Kommunen als Verkäufer von dieser Steuer befreit sind. Beiträge zu den Kosten der Kanalisation und zu dem Bau der Untergrundbahn dürfen seitens der Gemeinde von den Anliegern nicht erhoben werden. Die gegenwärtigen Besitzer der Aktien Lit. B haben für sich u. ihre Rechtsnachfolger ausdrücklich auf das Stimmrecht von M. 5 000 000 Aktien solange verzichtet, bis mind. die Hälfte der Aktien Lit. B voll eingezahlt u. in Verkehr gebracht sind. Mit dem Bau der Strassen ist Mitte 1911 begonnen worden. 1910/11 fanden keine Ver- käufe statt. Im Geschäftsjahre 1911/12 wurden 1410,40 qR für zus. M. 2 950 202 verkauft. Im Geschäftsj. 1912/13 bis Nov. 1912 bereits 189,54 qR mit M. 373 500 Erlös veräussert. Bis Ende 1912 waren auf dem verkauften Terrain 20 Häuser fertig gestellt, 6 Häuser befinden sich im Bau. Im Jahre 1911/12 war die Tätigkeit der Verwalt. in erster Linie dem Auf- schluss des Geländes gewidmet. Die Einzelprojekte für die Strassen sind aufgestellt u. die Aufschüttungsarbeiten im grossen Umfange aufgenommen u. derart gefördert worden, dass die teils provisorische u. teils definitive Regulierung folgender Strassenstrecken erfolgt ist: des Hohenzollernkorso bis zum Parkring (Deutscher Ring) bezw. bis zum Wettiner Korso, des Kaiserkorso vom Hohenzollernkorso bis zum Deutschen Ring, des Schulenburgringes vom Hohenzollernkorso bis zum Deutschen Ring, der Burgherrenstrasse in ihrer ganzen Aus- dehnung, der Mussehlstrasse von der Dreibundstrasse bis zum Bayernring u. des Deutschen Ringes von der Tempelhofer Chaussee bis zum Schulenburgring. Zurzeit befinden sich noch Wittelsbachkorso u. der Wettiner Korso im Ausbau, und werden noch verschied. Strassen im unteren Teile des Feldes hergestellt. Gewinnu-Verteilung: a) 5 % z. R.-F. (Grenze 10 %, d. A.-K.); b) die restl. 95 % sind in der flöhe, welche der A.-R. als angemessen erachtet, zu verwenden zu Rückstell. auf die in Gemässheit des Kauf- u. Verwert.-Vertrags an den Fiskus noch zu leistenden Ratenzahl., u. zwar im Maximum bis zur Höhe des auf Grundlage von 4 % Zinseszinsen zu berechnenden jeweiligen Barwertes der noch ausstehenden Ratenzahl.; c) alsdann ist der der Gemeinde Tempelhof garantierte Gewinnanteil von M. 2 000 000 zurückzustellen; d) aus dem nach vorstehend be- zeiehneten Rückstell. verbleibenden Überschuss erhalten die Aktionäre bis zu 5 % Div. auf das eingez. A.-K.; soweit die hiernach zur Verteil. gelangende Div. in einem Jahre hinter 5 % zurückbleibt, ist der Fehlbetrag aus den Überschüssen künftiger Jahre vorweg zu decken, jedoch nach Vornahme der unter a, b, c bezeichneten Rückstell.; e) von dem Rest erhält der X.-R. 7 % Tant.; dieser Gewinnanteil verringert sich um diejenigen Summen, welche dem A.-R. nach § 19 Abs. 2 durch feste Vergüt. etwa bereits früher zugeflossen sind: f) der ver- bleibende Überschuss wird, soweit nicht die G.-V. ein Anderes bestimmt, zwischen der Ges. u. der Gemeinde Tempelhof in Gemässheit des Verwertungsvertrages dergestalt verteilt, dass die Ges. 85 %, die Gemeinde Tempelhof 15 % desselben erhält. Durch Auszahl. eines Gewinnanteils aus dem Jahresgewinn an die Gemeinde Tempelhof wird ein entsprechender. Teil der unter c) bezeichneten Rückstell. frei. Die Ges. wird aufgelöst u. tritt in Liqu. auf Beschluss der G.-V. Mit Eintritt der Ges. in die Liqu.erlischt, vorbehaltl. der gesetzl Gläubigerschutzvorschriften, jede etwa nochbesteh. Einzahl.- Pflicht der Aktionäre. Aus dem Liqu.-Erlös wird zunächst an die Gemeinde Tempelhof derjenige Betrag ausgez., um welchen die an sie aus den Jahresgewinnen gezahlten Gewinnanteile hinter dem Betrag von M. 2 000 000 zurückbleiben. Alsdann werden an die Aktionäre Lit. B die- jenigen Beträge zurückgezahlt, die etwa über den Betrag von M. 250 auf die Aktie eingez. sein sollten. Alsdann werden die Aktien Lit. A bis auf M. 250 die Aktie zurückgezahlt. Darauf erfolgen die Rückzahl. auf alle Aktien gleichmässig, bis alle auf deren Nennwert geleisteten Zahlungen erstattet sind. Aus dem verbleibenden Überschuss wird zunächst den Aktionären eine etwa rückständige Div. (s. oben) dergestalt gezahlt, dass dieselben auch nach Eintritt der Ges. in Liquidation auf das jeweils noch eingezahlt gewesene Kapital 5 % lauf. Zs. erhalten. Von dem Rest erhält der A.-R. einen Anteil von 7 %; dieser Anteil verringert sich um diejenigen Summen, welche dem A.-R. durch feste Vergüt. etwa bereits zuge- flossen sind. Der alsdann noch verbleibende Überschuss wird zwischen der Ges. u. der Gemeinde Tempelhof in Gemässheit des Verwert.-Vertrages dergestalt verteilt, dass die Ges. von dem Überschuss zuzüglich des an die Gemeinde aus dem Liquidationserlös zur Auffüll. des Gewinnanteiles auf M. 2 000 000 vorweg gezahlten Betrages 85 %, die Gemeinde 15 % erhält, wobei auf den Anteil der Gemeinde dieser an sie vorweg gezahlte Betrag in An- rechnung gebracht wird. Der A.-R. erhält eine feste jährl. Vergüt. von zus. M. 25 000. Kapital: M. 20 000 000 in 20 000 Aktien à M. 1000, übernommen von den Gründern zu pari. Das A.-K. besteht aus 10 000 Aktien Lit. A u. 10 000 Lit. B. Auf die Aktien Lit A ist der gesamte Nennbetrag, auf die Aktien Lit. B sind 25 % des Nennbetrages eingezahlt. Weitere Einzahl. auf Aktien B sind auf Beschluss des A.-R. zu leisten. Aus dem Liquid.- Erlös werden an die Aktionäre Lit. B diejenigen Beträge zuerst zurückgezahlt, die über den Betrag von M. 250 auf jede Aktie eingez. sind; dann erst werden die Aktien Lit. A bis auf M. 250 zurückgezahlt u. dann stehen beide Aktienarten gleich. Von dem A.-K. haben bei der Gründung übernommen: Deutsche Bank: Aktien Lit. A M. 5 250 000, Lit B M. 5 550 000; Dresdner Bank: Aktien Lit. A M. 3 515 000, Lit. B M. 3 700 000; Gemeinde Tempelhof: Aktien Lit. A M. 500 000; Bank für Handel u. Ind.: Aktien Lit. & M. 712 000, Lit B M. 750 000; Bank- Dir. Fr. W. Hartmann, Berlin M. 23 000 Lit. A. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie Lit. A = 1 St. 4* ――